PatFragen
*** KT-HERO ***
Hallo,
@gonzo 20.11.
Zu deiner Frage da muss ich ja noch antworten .
Mir macht es vor allem Sorge, dass die jungen Anwälte sich über die Ausbeutung und das geringe Einkommen "beschweren" und nur selten (außer angedeutet durch "ausbeuten") über die schlechte Ausbildung, die in manchen Kanzleien betrieben wird. Daran sollten sich nach meiner Meinung viel mehr die Beschwerden festmachen, aber irgendwie interepretiere ich das hier immer so, als ob die wenigen € die Beschwerderichtung sind.
@ gelbes U.
Es kommt etwas drauf an was du meinst. Die "negativen Einkünfte" kommen dadurch zustande, dass du einen Teil deines Einkommens verwendest, um Eigentum an der Kanzlei zu erwerben ;-). Das hat mit Abschreibungen nichts zu tun ;-). Bitte nicht verwechseln, was Aufwendungen, Kosten und Ausgaben sind ;-).
Es ist kein Schneeballsystem, wenn die Altpartner beim Ausscheiden ihren Anteil an der Kanzlei ausgezahlt bekommen. Das ist etwas Einmaliges und der Wert ist nunmal da. Wie hoch man bei einer Kanzlei den Wert ansetzen kann, (1,1xJahresumsatz, 3xGewinn, oder wie auch immer) dadrüber kann man streiten. Aber irgendetwas in der Höhe des entsprechenden Anteils sollte ausgezahlt werden. Da dafür die liquiden Mittel typischerweise nicht langen, gibt es die Regelung, dass dieser Wert über einen gewissen Zeitraum ausgezahlt wird. Das ist für mich aber keine Rente oder Alimente, sondern nur Auszahlung des Eigentumsanteils! Den hat sich jeder gerade durch das Einkaufen (oder Aufbau) am Anfang erworben.
Wenn in dem "Partnervertrag" eine tatsächliche Rente drinsteht, dann sieht das natürlich anders aus. Aber sowas hat dadrin erstmal nichts zu suchen! Ich würde jeden dazu raten, es sich sehr genau zu überlegen, in eine Partnerschaft einzusteigen, in der eine unbefristete Rentenzahlung festgeschrieben ist. Sowas geht nur dann, wenn diese kapitalgedeckt ist. D.h. während der aktiven Zeit der "Partnerschaft" wurde für jeden Partner ein gewisses Kapital angelegt, von dem dann die Rente gezahlt wird. Dann funktioniert das und dann hat auch jeder der Partner ja schon anteilig während seiner aktiven Zeit durch Einkommensverzicht mit eingezahlt.
Beide Sachen (einmalig den Wert auszahlen und kapitalgedeckte Rente) sind in dem Sinne stabil, dass sie keine Schneeballsysteme sind und kein dauerhaftes Wachstum benötigen. Ein System, wie es aber anscheinend von grond und Gelbes U beschrieben wird, eine tatsächliche Rente für die Altvorderen zu zahlen, ohne dass diese bereits auch schon während ihrer aktiven Zeit zurückgelegt wurde, funktioniert nicht. Da stimme ich Euch zu . Aber so ein System ist auch für die "Altvorderen" sehr gefährlich, weil man nie weiß, wer zahlt denn in 5 Jahren meine Rente? Was ist, wenn es die Kanzlei nicht mehr gibt?
Ein System "Rente aus Kanzleianteil" geht nicht, das ist kaufmännisches russisches Roulette für alle Seiten ;-). Da wird dann Einnahme, Gewinn und Kapital/Vermögen durcheinandergebracht ;-)
@ gonzo II
Das ist nach meiner Meinung auch die Antwort auf deine Frage. Einmalzahlung (wie auch immer am aktuellen Kanzleiwert bemessen) beim Auscheiden (eventuell über mehrere Jahre wegen Liquiditätsproblem) ggf., wenn gewünscht, gekoppelt mit Rentenzahlung über Kapitaldeckung, was aber meiner Meinung nach in Zeiten des Versorgungswerks ziemlich hinfällig ist. Und noch zu den "Anspruchsdenken" von mir . Du weißt ja garnicht, was wir für eine Regelung wir damals bei Gründung für das Ausscheiden bei uns reingeschrieben haben ;-). Dreimal darfste raten ;-). Ich lese hier bloß immer die Junganwälte, die nach meinem Eindruck immer etwas meinen, sie wollen den Kanzleianteil geschenkt bekommen ;-). Das ist für mich Anspruchsdenken ;-).
@gonzo 20.11.
Zu deiner Frage da muss ich ja noch antworten .
Mir macht es vor allem Sorge, dass die jungen Anwälte sich über die Ausbeutung und das geringe Einkommen "beschweren" und nur selten (außer angedeutet durch "ausbeuten") über die schlechte Ausbildung, die in manchen Kanzleien betrieben wird. Daran sollten sich nach meiner Meinung viel mehr die Beschwerden festmachen, aber irgendwie interepretiere ich das hier immer so, als ob die wenigen € die Beschwerderichtung sind.
@ gelbes U.
Es kommt etwas drauf an was du meinst. Die "negativen Einkünfte" kommen dadurch zustande, dass du einen Teil deines Einkommens verwendest, um Eigentum an der Kanzlei zu erwerben ;-). Das hat mit Abschreibungen nichts zu tun ;-). Bitte nicht verwechseln, was Aufwendungen, Kosten und Ausgaben sind ;-).
Es ist kein Schneeballsystem, wenn die Altpartner beim Ausscheiden ihren Anteil an der Kanzlei ausgezahlt bekommen. Das ist etwas Einmaliges und der Wert ist nunmal da. Wie hoch man bei einer Kanzlei den Wert ansetzen kann, (1,1xJahresumsatz, 3xGewinn, oder wie auch immer) dadrüber kann man streiten. Aber irgendetwas in der Höhe des entsprechenden Anteils sollte ausgezahlt werden. Da dafür die liquiden Mittel typischerweise nicht langen, gibt es die Regelung, dass dieser Wert über einen gewissen Zeitraum ausgezahlt wird. Das ist für mich aber keine Rente oder Alimente, sondern nur Auszahlung des Eigentumsanteils! Den hat sich jeder gerade durch das Einkaufen (oder Aufbau) am Anfang erworben.
Wenn in dem "Partnervertrag" eine tatsächliche Rente drinsteht, dann sieht das natürlich anders aus. Aber sowas hat dadrin erstmal nichts zu suchen! Ich würde jeden dazu raten, es sich sehr genau zu überlegen, in eine Partnerschaft einzusteigen, in der eine unbefristete Rentenzahlung festgeschrieben ist. Sowas geht nur dann, wenn diese kapitalgedeckt ist. D.h. während der aktiven Zeit der "Partnerschaft" wurde für jeden Partner ein gewisses Kapital angelegt, von dem dann die Rente gezahlt wird. Dann funktioniert das und dann hat auch jeder der Partner ja schon anteilig während seiner aktiven Zeit durch Einkommensverzicht mit eingezahlt.
Beide Sachen (einmalig den Wert auszahlen und kapitalgedeckte Rente) sind in dem Sinne stabil, dass sie keine Schneeballsysteme sind und kein dauerhaftes Wachstum benötigen. Ein System, wie es aber anscheinend von grond und Gelbes U beschrieben wird, eine tatsächliche Rente für die Altvorderen zu zahlen, ohne dass diese bereits auch schon während ihrer aktiven Zeit zurückgelegt wurde, funktioniert nicht. Da stimme ich Euch zu . Aber so ein System ist auch für die "Altvorderen" sehr gefährlich, weil man nie weiß, wer zahlt denn in 5 Jahren meine Rente? Was ist, wenn es die Kanzlei nicht mehr gibt?
Ein System "Rente aus Kanzleianteil" geht nicht, das ist kaufmännisches russisches Roulette für alle Seiten ;-). Da wird dann Einnahme, Gewinn und Kapital/Vermögen durcheinandergebracht ;-)
@ gonzo II
Das ist nach meiner Meinung auch die Antwort auf deine Frage. Einmalzahlung (wie auch immer am aktuellen Kanzleiwert bemessen) beim Auscheiden (eventuell über mehrere Jahre wegen Liquiditätsproblem) ggf., wenn gewünscht, gekoppelt mit Rentenzahlung über Kapitaldeckung, was aber meiner Meinung nach in Zeiten des Versorgungswerks ziemlich hinfällig ist. Und noch zu den "Anspruchsdenken" von mir . Du weißt ja garnicht, was wir für eine Regelung wir damals bei Gründung für das Ausscheiden bei uns reingeschrieben haben ;-). Dreimal darfste raten ;-). Ich lese hier bloß immer die Junganwälte, die nach meinem Eindruck immer etwas meinen, sie wollen den Kanzleianteil geschenkt bekommen ;-). Das ist für mich Anspruchsdenken ;-).