Ich frage mich ehrlich gesagt, ob es der richtige Weg ist, der sich da so abzeichnet. Für mich ist es eine Frage der grundsätzlichen Definition des Berufsstands.
Wollen wir Patentanwälte sein, die sich durch Ihre technische Qualifikation (selbst)bewußt von Rechtsanwälten abgrenzen und mit Fug und Recht behaupten können: Wir können was, was die nicht können und auch nicht können werden!
Oder wollen wir uns durch immer weitere (Über-)Qualifikation zu einem möglicherweise vor Gericht postulationsfähigen, seine technisch/naturwissenschaftliche Herkunft bzw. Qualifikation aber immer weiter verwischenden bzw. verlierenden "Zwitter" zweier Berufsstände machen, bei dem es irgendwann schwer fällt zu sagen, was ihn denn nun im Vergleich zum Rechtsanwalt eigentlich ausmacht.
Das ist wie bei einem Rechtsanwalt, der auch noch Physik studiert hat. Der kann, wenn er 10 Jahre überwiegend als Jurist tätig war, keine gute Patentanmeldung schreiben, weil er es nie wirklich durch jahrelange Übung gelernt hat.
Und eines darf man nicht vergessen: Wenn wir anfangen, in den Gewässern der ohnehin sehr konkurrenzbewussten Rechtsanwälte zu fischen, dann dauert es nicht lange, und die fischen bei uns. Das Markenrecht als einstige Domäne des Patentanwalts lässt grüßen. Hier war es zwar eher die Not, die den Rechtsanwalt in dieses einst ungeliebte Gebiet getrieben hat, aber weitere Fischgründe wären dem Rechtsanwälten, die Ihrem Selbstverständnis nach ohnehin regelmäßig alles können, und das auch noch besser als andere, sicher nicht unwillkommen.
Und wer die stärkere Lobby hat, um zum Beispiel über Gesetzgebungsvorhaben bestimmte Berufsgruppeninteressen durchzudrücken, dürfte wohl klar sein. So eine Vertretungsbefugnis im Patentnichtigkeitsberufungsverfahren vor dem BGH oder ähnliche Dinge sind nicht in Stein gemeißelt. Da kann es unklug sein, den Rechtsanwälten einen Anlass zu geben, der im Vergleich vernachlässigbar kleinen Berufsgruppe, der wir angehören, mal einen warnenden Dämpfer zu verpassen, weil wir anfangen, deren Gewässer zu befischen.
Letztlich jedem das Seine. Ich für meinen Teil halte mich an die erste Variante. Und wenn ich mir dann noch überlege, was möglicherweise auf mich zukäme, wenn ich "Patentrechtsanwalt" wäre: Vollstreckungsrecht, Schadenshöheprozesse, usw. (finde ich widerlich). Wenn ich die Rechtsanwälte beobachte, mit denen ich zusammenarbeite und die da durch müssen, dann bin froh, dass ich meine Technik habe ...
Ach ja, noch eines: Nach ca. 12 Jahren Ausbildung (Studium, praktische Tätigkeit, PA-Ausbildung, Amtsjahr) bin ich doch froh, dass es endlich vorbei ist ...