HAGEN Volljurist als Fernstudium

Das gelbe U

*** KT-HERO ***
Ich finde die Frage interessant, die sich hinter der Polemik verbirgt:

Ist es nicht geschickter, sich eine Anwaltszulassung in einem EU-Staat zu holen, in welcher die Zulassung, sagen wir mal, mit weniger Aufwand erreicht werden kann, als diese ganze Kiste mit Hagen II-V(?) durchzumachen? Ich bin mir nahezu sicher, dass früher oder später die Bezeichnung "Rechtsanwalt" auch mit ausländischen Zulassungen geführt werden darf (oder darf sie das vielleicht jetzt schon?).
 

MPS

GOLD - Mitglied
Wer als Patentanwalt genug zu tun hat, der braucht keinen Zusatztitel, und wer als Patentanwalt nichts zu tun hat, der wird auch mit Zusatztiteln nicht viele interessante Mandanten gewinnen können.

Allerdings, eine fundiertere juristische Denkweise ist für PAs von Vorteil. Ob man dazu das "volle Programm" braucht, mit Arbeits-, Verwaltungs-, Straf-, Wald-, Umwelt- und Sozialversicherungsrecht, das ist eine andere Frage, die ich mit "Nein" beanworte : es kommt auf die Methode korrekter juristischer Analyse an, nicht auf die breiten juristischen Kenntnisse eine Volljuristen.
(Wobei ein mit sehr rascher Auffassungsgabe gesegneter Ingenieur diese ganzen theoretischen Kenntnisse sich aneignen kann und die Klausuren bestehen kann, ohne dabei von der Methode her, im Vergleich zur PA-Ausbildung, besser zu sein als jemand, der kein Jurist ist. Mittelmässige Juristen gibt es genug).
 
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