EPÜ Vertretung vor dem Einheitlichen Patentgericht

Dr. X

GOLD - Mitglied
Hallo allerseits,

heute wurde der (vermutlich letzte) Entwurf für das "European Patent Litigation Certificate" veröffentlicht. Siehe:

http://www.unified-patent-court.org...r-appropriate-qualifications-3-september-2015

Verstehe ich das richtig, dass sich alle Europäischen Patentanwälte, die den normalen Hagenkurs gemacht haben, sich nach Inkrafttreten des "Übereinkommens über ein einheitliches Patentgericht" als Vertreter vor dem Einheitlichen Patentgericht eintragen lassen können ?

Bitte um Meinungsäußerungen
 

EQE2009-Gast

*** KT-HERO ***
Verstehe ich das richtig, dass sich alle Europäischen Patentanwälte, die den normalen Hagenkurs gemacht haben, sich nach Inkrafttreten des "Übereinkommens über ein einheitliches Patentgericht" als Vertreter vor dem Einheitlichen Patentgericht eintragen lassen können ?


Der Entwurf wurde nach meinem Verständnis schon angenommen, entspricht dann also der endgültigen Regelung.

Und ja, es dürfen sich alle Europäischen Patentanwälte, die den Hagenkurs oder den Vorgänger (Fischbachau-Seminar) absolviert haben, in der Übergangszeit von einem Jahr eintragen lassen. Die Zulassung gilt dann allerdings unbegrenzt weiter, man sollte nur nicht die Einjahresfrist versäumen.
 

Dr. X

GOLD - Mitglied
Wenn er denn schon angenommen ist, warum steht dann fett DRAFT darüber ? Das ganze wurde heute erst veröffentlicht. Ich zitiere:

"At its meeting on 3 September 2015 the Preparatory Committee agreed the draft proposal for the Rules on the European Patent Litigation Certificate and other appropriate qualifications. The Explanatory memorandum and a copy of the Draft Rules are available."

Ferner darf ich einen Tweet von KeltieLLP von heute morgen zitieren:

"KeltieLLP ‏@KeltieLLP 46 Min.Vor 46 Minuten Übersetzung anzeigen
Draft proposal for European Patent Litigation Certificate rules now available at http://www.unified-patent-court.org...r-appropriate-qualifications-3-september-2015 … #UPC #EPLC"
 
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EQE2009-Gast

*** KT-HERO ***
Wenn er denn schon angenommen ist, warum steht dann fett DRAFT darüber ? Das ganze wurde heute erst veröffentlicht. Ich zitiere:

"At its meeting on 3 September 2015 the Preparatory Committee agreed the draft proposal for the Rules on the European Patent Litigation Certificate and other appropriate qualifications. The Explanatory memorandum and a copy of the Draft Rules are available."


War ja nur mein Verständnis ;). Und zur Weiterführung: Angenommen wird (oder m.E. wurde) ja auch wirklich der Entwurf, der durch die Annahme dann zur Regelung über das EPLit wird. Und das, was derzeit abrufbar ist, ist der Entwurf, der bei der Abstimmung wohl vorgelegen hat. Dass er mit Änderungen angenommen wurde, kann ich der UPC-Site nicht entnehmen.
 

Dr. X

GOLD - Mitglied
Ja, ich hatte auch so was im Hinterkopf. Wenn man die Meldung vom 7.9.2015 auf der Homepage des Einheitlichen Gerichts nimmt, dann ist das wohl auch so.


"11th meeting of the Preparatory Committee

Published: Monday, 07 September 2015 12:01

At the meeting, which was held at the Netherland permanent representation to the EU, the Committee agreed the Rules for the European Patent Litigation Certificate. The Rules will be published shortly on this website."

Dann ist vermutlich der jetzt veröffentlichte Draft die angenommene Version. So kann man hoffen.

Grüße
 

EQE2009-Gast

*** KT-HERO ***
Der Entwurf wurde nach meinem Verständnis schon angenommen, entspricht dann also der endgültigen Regelung.

Nun muss ich meine Aussage doch korrigieren: Der Entwurf wurde vom Vorbereitenden Ausschuss angenommen.

Er muss allerdings noch vom Verwaltungsausschuss des EPGÜ beschlossen werden. Das ist noch nicht geschehen.


Entschuldigung für gestiftete Verwirrung.
 

alumnus

Schreiber
Kann hier evtl. noch jemand etwas zum “Kandidatenkurs Fischbachau” sagen?

In welchem Zeitraum wurde der angeboten? Trägerschaft? Umfang??

Gruss & Danke
 

alumnus

Schreiber
PAO § 158; war: AW: Vertretung vor dem Einheitlichen Patentgericht

Nach meinem Verständnis wären damit aber diejenigen europ. PAs, die
nach PAO § 158 zur dt. Prüfung zugelassen wurden, definitiv aussen vor, obwohl
sie (per Fiktion gemäss § 8) den Hagen-Absolventen entsprechende Rechtskenntnisse
nachgewiesen haben.

Gegenüber dem vorhergehenden Entwurf scheint die Aufzählung under R 12a der
Draft Regulations nun nämlich abschliessend (cf. R 15.3) !?
 
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Pat-Ente

*** KT-HERO ***
Du vergisst, dass PAO § 158 sagt " § 7 Absatz 3 bis 5 gilt entsprechend", d.h. das Hagen-Studium ist dennoch erforderlich. Ich kenne auch keinen EPA, der es ohne Hagen zum Patentassessor geschafft hätte ...
 

Dr. X

GOLD - Mitglied
Ich kenne einige deutsche Patentanwälte, die es ohne Hagen geworden sind. Müssten doch fast alle sein, die vor dem Jahr 2000 deutscher PA geworden sind, oder nicht ? Die Fakultät in Hagen gibt es laut Wikipedia erst seit 2006. Den Hagenkurs, glaube ich seit ca. 2000, weiß ich aber nicht genau. Auf jeden Fall kenne ich einen dt. PA, der seit 2001 eingetragen ist und Ende 2000 die dt. Patentanwaltsprüfung geschrieben hat, welcher mir sagte, dass dies die letzte Möglichkeit war, ohne Hagen dt. PA zu werden. Also müsste seit der dt. Patentanwaltsprüfung im Frühjahr 2001 Hagen Pflicht sein.

Alle diejenigen, die im Oktober 1977, als das EPÜ in Kraft trat, bereits deutscher PA waren, sind eh mit der Großvaterregelung europäischer Patentanwalt geworden. Und alle diejenigen, die erst danach deutscher PA wurden, mussten halt die EQE bestehen, und das sind ja wohl auch einige. Nämlich alle dt. PA, die zwischen 1978 und 2001 dt. PA wurden, das sind ja fast zwei Generationen. Und wenn man in München auf die Seiten der Patentanwälte schaut, sind ja fast 100% dt. und europ. PA. Insofern kann ich nicht verstehen, dass Du keine kennst ???
 
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Fip

*** KT-HERO ***
Soweit ich weiß war der Fischbachau-Kurs schlicht eine Art Vorläufer vom Hagen-Studium, den die Kollegen seinerzeit (noch in den 90ern bis zur Einführung des Hagen-Studiums) freiwillig machen konnten, aber nicht mussten, bis dann das Hagen-Studium als Pflicht-Bestandteil der PA Ausbildung eingeführt wurde.


Mir ist mal gesagt worden, das DPMA bzw. BPatG hätte sich seinerzeit über den schlechten juristischen Ausbildungsstand der Kandidaten beschwert (betraf dann wohl am ehesten die, die nicht in Fischbachau waren). Dem wiederum wurde seitens der Kammer dann wohl dadurch gegengesteuert, dass man das Hagen-Studium als verbindlichen Bestandteil der PA Ausbildung etabliert hat. Seitens der Kammer bzw. der Patentanwaltschaft machte man sich wohl auch Sorgen, dass die Ausbildung zum PA der Verantwortung der Patentanwaltschaft entzogen werden und etwa an Universitäten gehen könnte (derartige Bestrebungen gab es wohl tatsächlich). Mit der Einführung des Hagen-Studiums hat man sichergestellt, dass jeder Kandidat juristisch nicht völlig "blank" nach München geht und die PA Ausbildung in der alleinigen Verantwortung des Berufsstandes bleibt.


Wenn ich richtig liege (ich "weiß" das Alles auch nur vom Hörensagen), müsste es also einige "vor Hagen-Studium PAs" geben, die den Fischbachau-Kurs nie absolviert haben und damit nicht unter die Großvater-Regelung fallen. All das aber "ohne Gewähr".


@Pat-Ente: Wenn Du auf die PAO hinweist müsstest Du aber korrekter Weise prüfen, wie die PAO damals, also vor Einführung des Hagen-Studiums, ausgesehen hat. Gab es z.B. den Hinweis auf § 7 (3) bis (5) schon immer?
 

Pat-Ente

*** KT-HERO ***
Ihr habt natürlich Recht, ich habe die "prä-Hagen" Situation und Rechtslage nicht berücksichtigt (und hauptsächlich an Kollegen meiner Altersgruppe & jünger gedacht).

In der Tat dürften demnach Patentanwälte, die ohne Hagen-/Fischbachaukurs ihre Qualifikation erlangt haben, nicht von der Großvaterregelung profitieren. Über Regel 12 b) wird es wohl auch nicht gehen, da diese eine Alleinvertretung im Verletzungsverfahren fordert.

Bleibt nur noch, den Kurs zu absolvieren, das schadet ja auch nicht ...
 
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HSP

SILBER - Mitglied
Gibt es mit der Eintragung in die Liste gemäss Art 48 UPC Vertrag eigentlich auch eine zusätzliche Berufsbezeichung?
Ja, meines Wissens nach Oberjustizgedönsrat h.c. (humoris causa) und als Amtstracht (der Jahreszeit entsprechend) eine rosa Robe mit gelben Punkten und als wiedereingeführtes Barett eine Narrenkappe mit daran baumelnder Justitia statt Glöcklein.
 
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Fip

*** KT-HERO ***
Hallo,

gibt es zu dem Thema eigentlich irgendwelche Neuigkeiten über das hinaus, was unter diesem Thread diskutiert wurde?

Auf der UPC Website steht (https://www.unified-patent-court.org/faq/parties-proceedings-and-representation-0):

How will a European patent attorney obtain an independent right to represent clients before the UPC?
This is an issue which will have to be considered by the Contracting Member States and the Preparatory Committee and has not yet been decided on.
 

der_markus

*** KT-HERO ***
Eine einjährige Übergangszeit ab Inkrafttreten des EPGÜ ermöglicht Patentanwälten mit bereits absolvierten Zusatzausbildungen, sich als zugelassene Vertreter beim EPGÜ eintragen zu lassen. Folgende Kurse bzw. Zertifikate sind namentlich erwähnt:
...
FernUniversität in Hagen: “Recht für Patentanwälte”...
Bedeutet das, dass jede/r deutsche PA/in, die/der im Rahmen der Ausbildung Hagen absolviert hat, sich innerhalb der Übergangsfrist als zugelassener Vertreter beim EPGÜ eintragen lassen kann?
 
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Fip

*** KT-HERO ***
Bedeutet das, dass jede/r deutsche PA/in, die/der im Rahmen der Ausbildung Hagen absolviert hat, sich innerhalb der Übergangsfrist als zugelassener Vertreter beim EPGÜ eintragen lassen kann?

Ich bin mir nicht sicher, aber meinem Verständnis nach muss man als "nur"-Patentanwalt, der sich ohne das zusätzliche Zertifikat in der Übergangsphase zulassen will, beide Qualifikationen haben. Die europäische, weil das UPC Agreement von "European Patent Attorneys" ausgeht, und die deutsche, weil man sonst wohl kaum den Hagen-Kurs belegt haben dürfte.

Ansonsten habe ich diesen Thread eigentlich nur wieder aufgegriffen, weil mir erst jetzt aufgefallen ist, dass DE ja ratifiziert hat (siehe: https://www.unified-patent-court.org/news/germany-ratifies-protocol-provisional-application).

Fehlen also noch 2 weitere Staaten. Weiß jemand was über den zu erwartenden weiteren "Zeitplan"?
 
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