EPÜ Vertretung vor dem Einheitlichen Patentgericht

der_markus

*** KT-HERO ***
Ich bin mir nicht sicher, aber meinem Verständnis nach muss man als "nur"-Patentanwalt, der sich ohne das zusätzliche Zertifikat in der Übergangsphase zulassen will, beide Qualifikationen haben. Die europäische, weil das UPC Agreement von "European Patent Attorneys" ausgeht, und die deutsche, weil man sonst wohl kaum den Hagen-Kurs belegt haben dürfte.
Das würde Sinn machen, ja.

Ich bin mir nicht sicher, aber meinem Verständnis nach muss man als "nur"-Patentanwalt, der Weiß jemand was über den zu erwartenden weiteren "Zeitplan"?
Über den weiteren Ablauf steht hier etwas: https://www.bundesverband-patentanw...ericht/deutschland-ratifiziert-epg-protokoll/
 
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