Angenommen ein Patentreferent ohne deutsche Prüfung, jedoch mit EPA-Prüfung, wird bei einer Holding angestellt und soll Töchter der Holding vor dem DPMA und dem EPA vertreten.
Die Vertretung vor dem EPA sollte mittels allgemeiner Vollmacht möglich sein, allerdings stellt sich die Frage, ob der EPA dann eine Haftpflichtversicherung braucht, denn er tritt ja nicht als Angestellter der Töchter auf.
Vor dem DPMA stellt sich die Frage, basierend auf welcher Rechtsgrundlage die Vertretung generell möglich ist. Beim DPMA gibt es ja
nur die Angestelltenvollmacht, der Mitarbeiter wäre aber bei den Töchtern nicht angestellt. Auch das Thema Haftung wäre offen.
Freue mich auf eure Meinungen.
Die Vertretung vor dem EPA sollte mittels allgemeiner Vollmacht möglich sein, allerdings stellt sich die Frage, ob der EPA dann eine Haftpflichtversicherung braucht, denn er tritt ja nicht als Angestellter der Töchter auf.
Vor dem DPMA stellt sich die Frage, basierend auf welcher Rechtsgrundlage die Vertretung generell möglich ist. Beim DPMA gibt es ja
nur die Angestelltenvollmacht, der Mitarbeiter wäre aber bei den Töchtern nicht angestellt. Auch das Thema Haftung wäre offen.
Freue mich auf eure Meinungen.