EQEforsale
Schreiber
Hallo zusammen,
zum Thema "Mitgliedschaft von Patentanwälten im Versorgungswerk" findet sich einiges im Forum, nur leider keine Antwort auf meine Fragen - vielleicht kann ja jemand helfen:
1. Gibt es in jedem Bundesland ein Versorgungswerk für Patentanwälte (ich lese immer nur von Bayern und BW)? Falls ja, gibt es irgendwo eine Übersicht?
2. Kann man sich als angestellter Patentanwalt in der Industrie von der BfA-Versicherungspflicht befreien lassen und Mitglied des jeweiligen Versorgungswerkes werden? Falls ja, ab dem Zeitpunkt der Zulassung als PA oder bereits während der Ausbildung? Falls nein, warum? Angeblich soll es für Industrie-Rechtsanwälte möglich sein.
Bin für alle Informationen dankbar!
zum Thema "Mitgliedschaft von Patentanwälten im Versorgungswerk" findet sich einiges im Forum, nur leider keine Antwort auf meine Fragen - vielleicht kann ja jemand helfen:
1. Gibt es in jedem Bundesland ein Versorgungswerk für Patentanwälte (ich lese immer nur von Bayern und BW)? Falls ja, gibt es irgendwo eine Übersicht?
2. Kann man sich als angestellter Patentanwalt in der Industrie von der BfA-Versicherungspflicht befreien lassen und Mitglied des jeweiligen Versorgungswerkes werden? Falls ja, ab dem Zeitpunkt der Zulassung als PA oder bereits während der Ausbildung? Falls nein, warum? Angeblich soll es für Industrie-Rechtsanwälte möglich sein.
Bin für alle Informationen dankbar!