Nach der Diskussion mit einem Verfassungsrechtler, sind wir beide zu der Überzeugung gelangt, dass die europäische Eignungsprüfung wohl in mancherlei Hinsicht gegen das deutsche Grundgesetz verstößt.
Insbesondere könnte ein Verstoß gegen Artikel 3 I GG wegen der Ungleichbhandlung von Patent- und Rechtsanwälten vorliegen. Eine derartige Ungleichbehandlung liegt nämlich dann vor, wenn zwischen beiden Gruppen keine Unterschiede von solcher Art und solchem Gewicht bestehen, dass sie die ungleiche Behandlung rechtfertigen.
Darüberhinaus dürfte auch ein Eingriff in die Berufsfreiheit nach Artikel 12 I GG vorliegen, da die internationalen Abkommen bereits in der deutschen Patentanwaltsprüfung geprüft werden.
Schwierig scheint es allerdings zu sein, die Hürde der Zulässigkeit einer Verfassungklage von dem Bundesverfassungsgericht zu überwinden, da es sich um ein internationales Abkommen handelt.
Vielleicht finden sich ja einige Leute, die zu dem Thema wertvolle Kommentare beisteuern möchten oder vielleicht ergibt sich sogar die Möglichkeit die in diesem Forum vorhandene "Schwarmintelligenz" für die Ausarbeitung einer Klage zu verwenden.
Grüße vom Pirat
Insbesondere könnte ein Verstoß gegen Artikel 3 I GG wegen der Ungleichbhandlung von Patent- und Rechtsanwälten vorliegen. Eine derartige Ungleichbehandlung liegt nämlich dann vor, wenn zwischen beiden Gruppen keine Unterschiede von solcher Art und solchem Gewicht bestehen, dass sie die ungleiche Behandlung rechtfertigen.
Darüberhinaus dürfte auch ein Eingriff in die Berufsfreiheit nach Artikel 12 I GG vorliegen, da die internationalen Abkommen bereits in der deutschen Patentanwaltsprüfung geprüft werden.
Schwierig scheint es allerdings zu sein, die Hürde der Zulässigkeit einer Verfassungklage von dem Bundesverfassungsgericht zu überwinden, da es sich um ein internationales Abkommen handelt.
Vielleicht finden sich ja einige Leute, die zu dem Thema wertvolle Kommentare beisteuern möchten oder vielleicht ergibt sich sogar die Möglichkeit die in diesem Forum vorhandene "Schwarmintelligenz" für die Ausarbeitung einer Klage zu verwenden.
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