Ich weiß natürlich nicht, welche Beweggründe sie konkret haben, aber mir fallen so ganz grob schon einige ein. Die Bezugszeichenliste ist einfach eine sehr deutsche Eigenheit und anderswo unüblich. In USA kann sie aber auch massiv schädlich sein; nicht umsonst ist man in der Beschreibung bei Patentanmeldungen, die US mit abdecken, die halbe Anmeldung lang beschäftigt, alle Varianten, Disclaimer, Erläuterungen aufzunehmen. Generell ist man in den USA sehr viel schneller dabei, den Schutzbereich auf nur exakt das einzuschränken, was da auch steht. Häufig wird befürchtet, dass Bezugszeichen schon in der Beschreibung genau in diese Richtung schaden können. Dort kann ich aber wenigstens noch einen Satz schreiben, dass ich alternativ natürlich auch die Varianten aus Figuren 3, 4 oder 5 nehmen kann. Wenn ich dann sogar noch eine Liste schreibe, in der unzweifelhaft steht "150 - Elektromotor", dann ist das jetzt als Elektromotor festgeschrieben und nichts anderes geht mehr. Aus dem selben Grund werden in USA normalerweise keine Bezugszeichen in Ansprüche geschrieben bzw. die aus den EP-Anmeldungen rausgenommen, bevor sie drüben eingereicht werden.
Nachtrag: Bezugszeichenliste = offenbarungswesentlich fände ich ungewöhnlich, es wäre doch wichtig, dass jedes Teil auch mindestens einmal ganz exakt in der Beschreibung vorkommt. Mir fällt jedenfalls nicht ein, wie ich etwas durch Bezugszeichenliste besser definieren könnte als in der Beschreibung, wo ich auch die Zusammenhänge erkläre.