Kratos
*** KT-HERO ***
Hallo,
in US-Anspruchsfassungen sind ja fast immer mehrere unabhängige Ansprüche enthalten, die der gleichen Anspruchskategorie angehören. Wenn man gezwungen ist, sich mit diesen Anspruchsfassungen im Rahmen einer nationalen oder europäischen Nachanmeldung zu befassen, braucht es ewig, bis man herausgefunden hat, welche Unterschiede eigentlich zwischen den unabhängigen Ansprüchen in der gleichen Anspruchskategorie bestehen. Meistens sind es dann nur einzelne Begriffe, die ausgetauscht/geändert wurden. Anschließend ist man gezwungen zu ergründen, welcher der Ansprüche denn nun weiter gefasst ist oder ob man beide vielleicht unter einen Hut bringen kann.
Mir wurde mal erklärt, dass diese Unsitte, im Grunde gleiche oder stark ähnliche unabhängige Ansprüche der gleichen Anspruchskategorie zu verfassen, ihren Grund in dem US-Verfahren hat. Genau verstanden habe ich dies jedoch nicht. Kann mir jemand auf die Sprünge helfen?
Danke
Kratos
in US-Anspruchsfassungen sind ja fast immer mehrere unabhängige Ansprüche enthalten, die der gleichen Anspruchskategorie angehören. Wenn man gezwungen ist, sich mit diesen Anspruchsfassungen im Rahmen einer nationalen oder europäischen Nachanmeldung zu befassen, braucht es ewig, bis man herausgefunden hat, welche Unterschiede eigentlich zwischen den unabhängigen Ansprüchen in der gleichen Anspruchskategorie bestehen. Meistens sind es dann nur einzelne Begriffe, die ausgetauscht/geändert wurden. Anschließend ist man gezwungen zu ergründen, welcher der Ansprüche denn nun weiter gefasst ist oder ob man beide vielleicht unter einen Hut bringen kann.
Mir wurde mal erklärt, dass diese Unsitte, im Grunde gleiche oder stark ähnliche unabhängige Ansprüche der gleichen Anspruchskategorie zu verfassen, ihren Grund in dem US-Verfahren hat. Genau verstanden habe ich dies jedoch nicht. Kann mir jemand auf die Sprünge helfen?
Danke
Kratos