Urheberrecht: "Affen-Selfie"

Pat-Ente

*** KT-HERO ***
Kürzlich war von einem Fall zu lesen, in dem die US-Copyright-Behörde einem Photographen das Urheberrecht an einem Bild eines Affen abgesprochen hat, das der Affe mit dessen Kamera gemacht hat (siehe etwa http://www.zeit.de/digital/internet/2014-08/selfie-affe-hat-kein-urheberrecht). Die Begründung war, dass das Tier kein Träger eines Urheberrechts sein kann; somit wurde das Photo als gemeinfrei angesehen.

Das klingt für mich logisch, aber mir stellt sich die Frage nach dem Urheberrecht für Photos, die von Robotern/Maschinen, wie etwa Drohnen oder Satelliten, angefertigt werden. Eine Maschine kann sicher auch nicht Inhaber eines Urheberrechts sein, also müssten derartige Photos auch gemeinfrei sein. Google würde das wohl nicht gefallen ;-)

Was meint Ihr?
 
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Lysios

*** KT-HERO ***
Die Besonderheit bei diesem Fall liegt darin, dass der Affe das Foto gemacht hat, als er mit der Kamera gespielt hat. Wenn der Affe aber dressiert würde, auf entsprechende menschliche Kommandos hin das Foto zu machen, dann ist der Mensch, der das Kommando erteilt hat, Inhaber des Leistungsschutzrechts für das Lichtbild und ggf. des Urheberrechts, wenn der Inhalt des Fotos als solcher ein Kunstwerk darstellen würde.

Bei den durch Maschinen erzeugten Fotos gilt nichts anderes. Es kommt darauf an, inwieweit ein Mensch Einfluss auf die Erstellung des Fotos genommen hat.
 

grond

*** KT-HERO ***
Was ist mit Fotofallen, wie sie bei der "Jagd" auf scheue Tiere eingesetzt werden? Von dort ist es nicht weit bis zu einem spielenden Affen, der bewusst vom Menschen mit der Kamera ausgestattet wurde und über kurz oder lang den Auslöser betätigen musste.

Was wäre gewesen, wenn der Fotograph dem Affen die Kamera gegeben hätte, nachdem er den Timer für den Selbstauslöser gestellt hat? Dann hätte er sicher viele Ausschussbilder gehabt, aber auch das eine oder andere gute.

Dass ein Affe nicht Urheber sein kann, ist nachvollziehbar, auch wenn es in einer Rechtskultur merkwürdig wirkt, in dem Haustiere problemlos Erben sein können. Aber diese Überlegung setzt meiner Meinung nach voraus, dass der Affe das Foto willentlich gemacht hat (siehe potentielle Gegenbeispiele oben).
 
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Rex

*** KT-HERO ***
...auch wenn es in einer Rechtskultur merkwürdig wirkt, in dem Haustiere problemlos Erben sein können. Aber diese Überlegung setzt meiner Meinung nach voraus, dass der Affe das Foto willentlich gemacht hat (siehe potentielle Gegenbeispiele oben).


Grond, das meinst Du doch nicht ernst. In Hagen haben wir gelernt, dass Tiere rechtlich wie Sachen behandelt werden und Sachen können bestimmt nicht erben.


Schöne Grüße
Rex
 

Rex

*** KT-HERO ***
Die von Grond angesprochene Rechtskultur betrifft - wie der eingangs genannte Fall (http://www.zeit.de/digital/internet/2014-08/selfie-affe-hat-kein-urheberrecht) - das US-Recht ...
pak

Sorry, den Anfang hatte ich überlesen.

Und überhaupt: Die Amis haben ja recht. Im Grunde sind Menschen evolutionsbiologisch auch nur intelligente Tiere, wobei der Einfluss der Großhirnrinde auf das Verhalten maßlos überschätzt wird.

Die Unterscheidung von Mensch und Tier ist deshalb eigentlich nichts weiter als eine Rechtsfiktion. ;)
 
Zuletzt bearbeitet:

Pat-Ente

*** KT-HERO ***
In der Tat, eine interessante Wendung. Was macht Peta wohl, wenn das Gericht eine Vollmacht des Klägers (d.h. des Makaken) verlangt? :confused:
 

hyperandy

*** KT-HERO ***
Update 2 - schon vom 07.01.2016.

http://www.spiegel.de/netzwelt/web/...-urheberrecht-an-seinem-selfie-a-1070944.html

"Wer hat das Urheberrecht an einem Affen-Selfie? Das Tier jedenfalls nicht, hat nun ein US-Gericht im Fall eines Makaken entschieden. Der Fotograf, dessen Kamera der Affe benutzte, aber auch nicht."

http://www.heise.de/foto/meldung/Af...pricht-Makaken-kein-Copyright-zu-3065133.html

"...
Peta will weiterkämpfen

Er sei nicht die richtige Person, um den Fall abzuwägen, sagte Orrick laut einem Bericht von Ars Technica. Das obliege dem US-Kongress und dem Präsidenten. Orrick wolle Peta aber zugestehen, in diesem Fall eine nachgebesserte Klage einreichen zu dürfen. Peta-Anwalt David Schwarz kündigte demnach an, das auch tun zu wollen.
..."

Ob eine nachgebesserte Klage eingereicht wurde, kann ich derzeit nicht sagen.

http://www.peta.org/blog/monkey-selfie-case-animal-rights-focus/

@Dr. X
Auch eine schöne Formulierung:

"Rechte an Tier-Selfie: Peta reicht Klage im Namen eines Affen ein"

Wie heißt denn der Affe ?

Er wird Naruto genannt.

http://www.peta.org/blog/this-selfie-may-set-a-legal-precedent/

The macaque, named Naruto, is known to field researchers in Sulawesi, who have observed and studied him for years as they work in the region.
 

Fip

*** KT-HERO ***
Ich finde diesen Fall echt interessant, illustriert er doch wie (meiner Meinung nach) bescheuert bestimmte Auswüchse des Urheberrechts sind. In dem ursprünglichen Spiegelartikel (http://www.spiegel.de/netzwelt/web/...reichen-klage-fuer-makaken-ein-a-1054281.html) wird der Fotograf mit den Worten zitiert:

"Seine fünfjährige Tochter solle stolz auf ihn sein und die Copyright-Rechte eines Tages erben, um sich unter anderem ihr Studium zu finanzieren."

Das muss man wirklich mal ins Verhältnis setzen:

Da macht ein Affe eigenständig ein Bild von sich, und der Fotograph denkt daran, dass er die Rechte an dem Bild seiner Tochter vererben kann, damit diese (und womöglich auch deren Kinder) mit dem Bild zumindest nach deutschem Recht noch 70 Jahre, nach dem der Vater verstorben ist, Geld für das Studium verdienen kann, für das sich andere hart arbeitende Leute Jahrzehnte lang krumm legen müssen. Das ist absurd.

Ähnlich sind Fälle, in denen die Erben von irgendwelchen Möbeldesignern oder Musikern oder Fotografen oder ... , die die Schöpfer wahrscheinlich nicht mal persönlich kennengelernt haben, noch Jahrzehnte lang - ohne je selbst irgendeine Leistung erbracht zu haben - Geld verdienen, obwohl sie nun mal rein gar nichts zur Schöpfung beigetragen haben. So werden unsere Urenkel wahrscheinlich indirekt noch an die Ur-Ur-Ur-Enkel von Mick Jagger (möge er noch lange leben) Geld bezahlen, wenn Sie "I can't get no satisfaction" hören wollen. Und das Ganze gilt territorial uneingeschränkt, ohne dass Herr Jagger das Urheberrecht hätte beantragen müssen und die Schöpfungshöhe z.B. von einem "Europäischen Urheberrechtsamt" geprüft worden wäre oder Jahresgebühren hierfür bezahlt werden müssten.

Wenn jemand andererseits heute z.B. einen neuen Akku erfinden würde, mit dem elektrische Energie in ungeahnt hoher Dichte (bezogen auf das Gewicht des Akkus) und für sehr lange Zeit sicher gespeichert werden kann, und er somit zu einem großen Teil zur Lösung des Klimawandels beitragen würde (oder ein Krebsmedikament oder sonst etwas, was die Menschheit wirklich weiterbringt, unter Einsatz jahrelanger teurer Forschung erfindet), dann kann das nach spätestens 20 Jahren jeder nachmachen, und dass auch nur, wenn der Erfinder es nicht versäumt hat, Schutz für die Erfindung in jedem Land, in dem er Schutz haben will, rechtzeitig unter Zahlung von hoher Gebühren und Durchführung von langwierigen amtlichen Verfahren überhaupt beantragt zu haben.

Gleichzeitig streiten sich Kraftwerk und Moses Pelhem, ob man eine Rhythmussequenz von gerade mal zwei Sekunden übernehmen darf, vor dem Bundesverfassungsgericht (http://www.spiegel.de/kultur/musik/...t-moses-pelham-gegen-kraftwerk-a-1064607.html) und irgendein Fotograf, der Britney Spears beim "Ich-bin-so-ungklücklich-und-lasse-mir-eine-Glatze-rasieren" erwischt, indem er eine Fotokamera in den Türspalt eines Friseurladens hält und zufällig "trifft", wird Millionär.

Das liegt wohl daran, dass sich die Gesellschaft ein "Urheberrecht" auf technische Entwicklungen aufgrund der hohen Bedeutung derselben für die Gesellschaft schlicht nicht leisten könnte. Bei gesamtgesellschaftlich gänzlich unwichtigen Vorgängen wie einem Affenselfie oder eine zweisekündigen Rhytmussequenz kann sich die Gesellschaft so einen Blödsinn wohl leisten.

Nichts dagegen, dass Autoren, Filmemacher, Fotografen, Musiker, etc. ihr Auskommen haben sollten und auch verhindert werden sollte, dass jeder alles nachmachen darf. Trotzdem finde ich die Anspruchshaltung, die manche Urheber haben, und die Richtung, in die sich das Urheberrecht entwickelt, schon irgendwie befremdlich.
 

hyperandy

*** KT-HERO ***
Danke FIP für diese interessante Reflektion! Ein Update zu Deinem Beispiel:

"Dürfen Musiker kurze Fetzen aus fremden Liedern übernehmen, ohne um Erlaubnis zu fragen? Im Streit um die Verarbeitung einer fremden Rhythmussequenz hat der Komponist und Produzent Moses Pelham vor dem Bundesverfassungsgericht einen Etappensieg errungen.

Seine Verfassungsbeschwerde hatte Erfolg, der Fall muss neu entschieden werden, wie in Karlsruhe verkündet wurde. Um den zweisekündigen Beat streitet Pelham seit mehr als einem Jahrzehnt mit den Elektropop-Pionieren Kraftwerk. Im Jahr 1977 veröffentliche die Band Kraftwerk ein Album, das den Track "Metall auf Metall" enthält. 20 Jahre später, 1997, produziert Moses Pelham einen Song für die Sängerin Sabrina Setlur mit dem Titel "Nur mir".

...

Die BGH-Richter hatten entschieden, dass ein fremder Beat - und sei er noch so kurz - nur dann einfach kopiert werden darf, wenn er nicht gleichwertig nachgespielt werden kann. Dieses Kriterium halten die Verfassungsrichter für ungeeignet. Für die Benutzung müsse auch nicht unbedingt Geld fließen. Die Richter weisen aber darauf hin, dass der Gesetzgeber auch eine Bezahlpflicht einführen könnte. Außerdem schlagen sie dem BGH vor, den Fall dem Europäischen Gerichtshof vorzulegen, weil das Urheberrecht seit 2002 EU-weit harmonisiert ist."

http://www.spiegel.de/kultur/musik/...-kippt-bgh-urteil-zum-sampling-a-1095019.html
 

hyperandy

*** KT-HERO ***
Streit um Affen-Selfie beigelegt

Das Selfie des Affen Naruto beschäftigte jahrelang die Justiz. Dem Makaken gehöre das Foto, fand die Tierrechtsorganisation Peta - und verklagte den Fotografen, der die Kamera stellte. Nun haben sie sich geeinigt.

http://www.spiegel.de/netzwelt/netz...graf-durch-vergleich-beigelegt-a-1167206.html

"... Slater habe sich bereiterklärt, 25 Prozent seiner künftigen Einnahmen von den Selfie-Bildern gemeinnützigen Organisationen zu stiften, die sich für den Schutz von Naruto und seinen Artgenossen in Indonesien einsetzen, hieß es in einer gemeinsamen Erklärung. ..."
 

Pat-Ente

*** KT-HERO ***
Na immerhin eine gütliche Einigung ... obwohl es schon interessant gewesen wäre zu sehen, ob ein Berufungsgericht einem Affen die Fähigkeit zusprechen würde, Urheberrechtsinhaber zu sein (und mit welcher Begründung).

Andererseits ist ja wohl inzwischen rechtskräftig entschieden, dass der Photograph selbst auch kein Urheberrecht hat, also werden seine Einnahmen vermutlich überschaubar sein.
 

Asdevi

*** KT-HERO ***
Saftiger Einlauf vom Court of Appeal für PETA. Insbesondere waren die Richter not amused, als PETA, die ja angeblich Narutos Ansprüche verfolgten, den Rechtsstreit für erledigt erklären wollte, weil sie sich über ihre eigenen Ansprüche mit dem Beklagten verglichen hatten.

Die Erledigungserklärung wurde nicht akzeptiert und Narutos (nicht PETAs!) Klage wurde zurückgewiesen.
 

Pat-Ente

*** KT-HERO ***
Ja, und PETA (nicht Naruto!) wurden die Kosten auferlegt.

Besonders bemerkenswert finde ich die Fußnote Seiten 7/8, wo PETA vorgeworfen wird, sie hätten Narutos Interessen ihren eigenen untergeordnet und seien damit ihrem vorgeblichen Status als "Freund" nicht gerecht geworden. Stattdessen scheine es, sie hätten ihn als unwissenden Bauern zur Verfolgung ihrer ideologischen Ziele mißbraucht ...

Tja, so ist das wohl mit den selbsternannten Tierschützern ...
 
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