TheOne320
BRONZE - Mitglied
Hallo zusammen, folgende Situation. Wir haben eine ursprüngliche koreanische PCT-Anmeldung. In der europäischen Phase wurde eine englische Übersetzung eingereicht. Wir haben die Mitteilung nach R. 71(3) EPC erhalten. Wir haben einen Übersetzer beauftragt die Patentansprüche von EN->DE, FR zu übersetzen. Dem Übersetzer ist bei einem Unteranspruch in der englischen Fassung eine unklare Formulierung aufgefallen.
Ich habe das überprüft und in diesem Fall ist die englische Übersetzung des original koreanischen Unteranspruchs nicht ganz korrekt.
Welche Konsequenzen hätte es die geringfügig falsche Übersetzung des Unteranspruchs zu behalten, also keine Korrektur der R. 71(3) anzufordern, womit der Fehler im erteilten Patent landet? Wäre es besser den Unteranspruch in dieser Phase zu korrigieren?
Ich habe das überprüft und in diesem Fall ist die englische Übersetzung des original koreanischen Unteranspruchs nicht ganz korrekt.
Welche Konsequenzen hätte es die geringfügig falsche Übersetzung des Unteranspruchs zu behalten, also keine Korrektur der R. 71(3) anzufordern, womit der Fehler im erteilten Patent landet? Wäre es besser den Unteranspruch in dieser Phase zu korrigieren?