Mit diesem Dokument (Transitional Practice) ist das auch so eine Sache.
Im CEIPI D-Teil Kurs habe ich gelernt, dass das EPA dieses Dokument wohlüberlegt nur in einer Amtssprache und nur online zur Verfügung stellt, und im Amtsblatt nur über eine Fußnote heranzieht. Man beachte nämlich Art. 129 b) (ggf. iVm. Art. 31 und 177).
Es soll nämlich hieraus keiner irgendwelche Ansprüche aus diesem Dokument ableiten können (Stichwort: Vertrauensschutz). Es handelt sich dabei nämlich um eine Interpretation des EPA der Entscheidungen der Diplomatischen Konferenz und des Verwaltungsrates zu den Übergangsbestimmungen. Insbesondere ist die Behandlung der Teilanmeldungen im Amt noch sehr umstritten.
Prinzipiell sollte man sich im klaren sein, dass die Diplomatische Konferenz eigentlich vorgesehen hatte, dass das EPÜ 2000 erst für neue Anmeldungen anwendbar ist, die ab Inkraftreten eingereicht werden. Das war dem EPA aber zuviel Arbeit, da dann 20 Jahre lang zwei EPÜs anzuwenden gewesen wären. Also hat dann der Verwaltungsrat den Beschluss der Diplomatischen Konferenz auf den Kopf gestellt. Heraus gekommen sind äußerst komplizierte Übergangsbestimmungen.
Für die EQE bin ich mir auch nicht im klaren, wie ich damit umgehen soll. Ein Tutor-Tenor scheint aber zu sein, dass man es auf jeden Fall zitieren kann. Die Frage bleibt, ob das ausreichend ist, oder man seine eigene Interpretation liefern muss?
Jetzt gibt es für die Regel leider keine Übergangsbestimmungen, außer für Regel 62. Folglich hängt die Anwendbarkeit der Regeln von den Artikeln ab, auf die sie sich beziehen.
Hier liegt m.E. ein etwas komplizierterer Fall vor: Regel 56 bezieht sich zwar primär auf Art. 90(4), die Erteilung des Anmeldetags aber auf Art. 80. Dies folgt m.E. durch den Verweis auf Regel 40, die ganz klar zu Art. 80 gehört. Nach Art. 7(1) der Revisionsakte gilt dann wegen Art. 80, dass die Regel nur auf Anmeldungen angewendet werden kann, die ab dem 13.12.2007 eingereicht wurden. Folglich ist die Regel 43 insoweit anzuwenden, als die Regel 56 nicht anwendbar ist. Eben aufgrund der Verweise auf Regel 40.
Ich würde es davon abhängig machen, wieviele Punkte es zu holen gibt. Wenn es wenige Punkte sind, würde ich RiLis und/oder Transitional Practice zitieren. Bei vielen Punkten würde ich das als Hinweis auf eine direkte Anwendung der Übergangsbestimmungen interpretieren.