Hallo Hans,
Na dann fühl dich in guter Gesellschaft, weil auch ich kann mich des Gefühls bei dir nicht erwehren ;-). Was ich hier im Forum als wichtig ansehe, ist dass man sich möglichst klar ausdrücken soll. Schon allein zur Schulung der Exaktheit für die Schriftsätze. Ob die klare Ausdruckweise gut fürs tägliche Leben zuhause ist, ist ja eine ganz andere Sache
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Also hast du hattest geschrieben, dass Professoren (ohne Einschränkung auf ordentliche Professoren) Informationen immer nur aus 2. Hand hätten. Dies ist einfach nur eine Falschaussage, da es viele Profs gibt, die erstmal in der „freien Welt“ draußen unterwegs waren. Ob als Anwälte oder als Richter. Einen hatte ich dir schon genannt. Ein anderer meiner Profs ist zum Beispiel immer noch regelmäßig als Anwalt vor dem Bundesverfassungsgericht tätig (das ist übrigens derjenige der die Besonderheit des Art.45d des GG „verursacht“ hat
). Über die jetzt zu sagen, sie hätten alle „Informationen“ nur aus 2. Hand finde ich mutig von dir
. Um dir deinen Mut, den du damit zeigst, klar zu machen, hatte ich halt den Anknüpfungspunkt des Honorarprofessors gebracht, weil er so schön gepasst hat. Stell dir vor, ich weiß, dass er auch BGH Richter a.D. ist
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Der Artikel spiegelt erstmal die Entscheidungen von drei Jahren wider. Darauf aufbauend kann man versuchen einen „Stand“ abzuleiten, sollte sich aber bewusst sein, dass es fast alle Entscheidungen erstmal Entscheidungen für den Einzelfall sind und man eine Abstraktion mit den damit verbundenen Fehlermöglichkeiten macht. Wenn du jetzt diesen „Stand“ daraufhin „festschreiben“ willst, sollte erstmal klar sein, was denn davon wirklich als (damals) allgemeingültiger Stand abzuleiten war. Ich gestehe, dass ich nicht alle BGH-Entscheidungen gelesen habe, sondern mich zur Ableitung des „Standes“ auf dein Zitat berufe. Was daraus logisch ableitbar ist, habe ich dir aufgezählt, nicht mehr und nicht weniger. Zu den Zitaten von Lysios werde ich nichts sagen, weil das ist seine Sache
, die er ja auch schon wahrgenommen hat. Ich merke nur an, dass bisher, soviel ich mitbekommen habe, noch keiner deinen „Stand“ unterstützt hat
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Die „handwerklichen Fehler“ sind sehr wohl von Relevanz, wenn du den „Stand“ ableiten willst. Weil logisch gesehen, kannst du alleine bei der Begründung „Beweisprobleme“ ohne die zusätzliche Urteilsbegründung „im Übrigen hätten diese auch nicht gezogen, wenn der Beweisgrad ausreichend belegt gewesen wäre“ nichts darüber ableiten, was wäre wenn. Und diese Ableitung machst du, in deiner absoluten Aussage. Und nicht nur das, sondern schreibst das auch noch für die Zukunft fest
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Ich weiß im Allgemeinen nicht, was andere meinen, ich kann nur interpretieren was sie sagen. Ich bin kein Hellseher. Und zum Interpretieren berufe ich mich auf das Geschriebene. Und das was in deinem Zitat von Jestaedt steht, ist nun einmal logisch sehr interessant. Wenn er was Anderes sagen wollte, als er sagt, dann ist das in meinen Augen erstmal seine Aufgabe (insbesondere als Richter) sich exakt und klar auszudrücken
. Und mit seiner Formulierung wollte er vielleicht nichts über ungenannten Stand der Technik sagen, hat es aber ;-). Und dafür kann ich nichts
. Aber natürlich kann ich schon vermuten, was er eigentlich sagen wollte, aber ich halte mich immer auch etwas daran, so exakt wie man sich ausdrückt, denkt man oft auch ;-). Was Punkt 3 sagt, ist nichts Anderes, wie das „nicht-naheliegen“ ein hinreichendes Kriterium für das Vorliegen einer erfinderischen Tätigkeit ist. Das hatte ich schon lange zugestanden und geschrieben. Weil das ist ja nichts Anderes als die Fiktion des Gesetzes. Wer bin ich, dass ich gegen das Gesetz antreten würde
. Dein ursprünglicher Post liest sich aber nicht wie, dass ein „nicht-naheliegen“ ein hinreichendes Kriterium ist, sondern dass es das einzige Kriterium ist, anhand dessen über die erfinderische Tätigkeit geurteilt werden kann. „Dann und nur dann!“ ist keine Formulierung für ein hinreichendes Kriterium. Und gegen diese Aussage und den daraus von dir gezogenen Schluss, dass es nur Trägheit ist, dass in Kommentaren immer noch Beweisanzeichen aufgeführt werden, argumentiere ich (und nach meinem Verständnis auch die anderen). Ich (und nach meinem Verständnis auch kein anderer) habe nie behauptet, dass die „Beweisanzeichen“ ein notwendiges (das wäre ja schon gegen das Gesetz ;-) ) noch nicht mal, dass diese ein hinreichendes Kriterium sind. Wie diese wirken hatte ich (und nicht nur ich) ja schon geschrieben. Während du mir immer noch nicht auf die Frage nach einem der wichtigsten Voraussetzungen für deine Schlüsse, nämlich die verbindliche Ordnungsvorschrift für den Grad der Hinweise, geantwortet hast
. Nett übrigens, dass du zumindest irgendetwas („Beweislast“) von mir nicht als völlig falsch ansiehst ;-).
Warum ich, wenn es denn schlüssig möglich ist, die Beweisanzeichen aufführen werde, ist nicht ein möglicher „Begründungsmangel“/Haftung, sondern weil ich versuche das zu tun, was meine Aufgabe ist, nämlich das Beste für den Mandanten zu erreichen.
Nö, aber „schreibfaul“ heißt auch nicht falsch ;-). Es ist per Gesetz immer ausreichend begründet, wenn sie ein hinreichendes Kriterium ausreichend begründen. D.h., dann brauchen sie nicht (weil hinreichend), dürften aber noch etwas, über andere Gründe schreiben. Woher ziehst du aber das anscheinende Wissen, dass Richter immer alles ins Urteil reinschreiben, was sie zu der und nicht der anderen Entscheidung geführt hat?
Du hast schon gesehen, dass ich „
immer an das Recht halten“ und „wird innerhalb des Rechts versuchen“ geschrieben hatte, oder ;-)? Dein „gesundes Volksempfinden“ (außer dass der Begriff halt sehr negativ besetzt ist) wäre inhaltlich eigentlich nur eine andere Formulierung für „gute Sitten“ ;-). Noch klarer wird das, wenn du die „Definition“ „der Begriff umfasst das Gerechtigkeits- und Anstandsgefühl aller moralisch und gerecht Denkenden (Erwachsenen) in der Gesellschaft“ betrachtest
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Die stehen sogar im Gesetz drin, du solltest dich also nicht zu sehr dagegen wehren . Aber du hast Recht, die Welt ist nicht gerecht, und ein Richter kann das nicht ändern, d.h. aber nicht, dass er nicht auch (nochmal) im Rahmen des Gesetzes Gerechtigkeit sprechen kann und nach meiner Ansicht (auch aufgefordert durch das Gesetz) auch sollte.
Insgesamt liest sich für mich deine Vorstellung über Recht, Entscheidungen, Richter sehr naturwissenschaftlich und auch durch das Civil Law System Deutschlands geprägt. Es gibt ein richtiges Urteil und der Richter muss es nur finden. Wenn dem so ist, dann wäre es für dich vielleicht einmal interessant, sich etwas intensiver mit einem Common Law System zu beschäftigen. Das Gesetz, die Bewertung der Tatsachen und vieles mehr, sind immer „auszulegen“ und dem Wandel unterworfen und da gibt es (meist) kein eindeutig richtig und falsch. Ich gehe sogar einen Schritt weiter. Ich behaupte nicht nur, dass Richter nicht immer alle Erwägungsgründe ins Urteil schreiben dürften, sondern dass sie sich selber oft nicht aller ihrer „Erwägungsgründe“ bewusst sind. Es sind Menschen!!! Ich hoffe, dass sie nicht willkürlich oder aus eigennützigen Gründen urteilen, aber dass sie immer die „richtige“ Entscheidung treffen, davon kann man nicht ausgehen. Wieso sollten sonst Urteile aufgehoben werden? Oder sind erst die höchsten Richter „fehlerfrei“ und die Richter untergeordneter Gerichte noch nicht? Und geht die „Perfektion“ dann automatisch zur Ernennung zum Richter der letzten Instanz, so wie die päpstliche Unfehlbarkeit? Also wenn du die Richter von solchen Dingen freisprichst, dann setzt du sie unter erheblichen Druck.
Wenn du deine „Umformulierung“ der Frage als inhaltlich auch nur halbwegs identisch zu deiner ursprünglichen „Aussage“ siehst, dann muss ich dir leider sagen, dass die beiden nicht wirklich viel miteinander zu tun haben. Die sind logisch etwas völlig Anderes. Deine ursprüngliche Aussage war, dass aus §4 ein „dann und nur dann!“, (d.h. nicht nur ein hinreichendes Kriterium, sondern du schreibst das einzige Kriterium fest) abzuleiten wäre (und deshalb wäre das „Festhalten“ an Beweisanzeichen träge) und jetzt fragst du nach, ob es Prüfer gibt, die die gesetzliche Fiktion des §4 missachten. Die beiden Fragen sind inhaltlich völlig verschieden!!!!
Hättest du gleich die Frage gestellt, dann hätte es von meiner Seite aus keine große Diskussion gegeben ;-). Da hätte es weder einen falschen logischen Schluss noch eine "herabsetzende Äußerung" von dir gegeben.