Softwarepatente - was ist nun dran?

R

Robby

Guest
@Wagemutiger: Dass man darüber schön diskutieren kann, sicher. Aber Gefahren für PAs kann ich da überhaupt keine erkennen. Ob nun ein paar SW-Anmeldungen mehr oder weniger, es sind relativ gesehen zu den übrigen Anmelde-Zahlen verschwindend wenig.

Bezüglich der Auswirkungen der Richtlinie, wenn sie denn nun tatsächlich irgendwann mal kommt, gebe ich eine vorsichtige Schätzung ab: Es wird sich nichts wirklich ändern.

Danke für den Tip mit dem v.d.Berg!
 
E

EU-Kommissar

Guest
Bedeutet der neue Art. 4 Abs. 2 nun, dass Software (egal in welcher Form) nicht patentierbar ist, wenn es nur einen Input (Bedienung) menschlichen Ursprungs und nur einen Output mit menschlicher Zielsetzung (Drucken, Anzeigen) gibt?

Andersherum gefragt: Gibt es nur Softwareschutz, wenn wenigstens ein externes, nicht-menschliches Signal _eingelesen_ und/oder ein externes Signal (nicht an einen Menschen) abgegeben wird?

Demnach wäre eine Software (bspw. als Verfahren getarnt), die bereits in einer Datenbank liegende Messwerte umformt und nur auf dem Bildschirm anzeigt, nicht schutzfähig. Richtig?

Und à propos, was ist denn nun Software (wird ja meistens Computerprogrammprodukt oder ähnlich unnatürlich genannt)? Ein Verfahren oder eine Vorrichtung?

Die Formulierung "normale physikalische Interaktionen" lässt mir ja die Haare zu Berge stehen. Was ist denn jeweils normal? Die 3D-Cyber-ForceFeedback-Avatar-Anzüge dürften derzeit noch nicht normal sein, in 10 bis 20 Jahren aber wohl doch. Kriege ich für ein Computerspiel oder Gefahrraumsimulationsprogramm (-Verfahren), das Signale solcher Anzüge verwendet, also jetzt ein Patent und später nicht (wohlgemerkt unabhängig von Neuheit und Erfindungshöhe)?

Das "normale" erinnert mich unangenehm an den "wirksamen" Kopierschutz im Urheberrecht.

Ob die Leute vor 100 Jahren das BGB auch so stümperhaft gemacht fanden?
 
G

GAST_DELETE

Guest
Hallo zusammen,

ich hätte da mal ein ganz grundlegende, wahrscheinlich banale Frage, da ich gerade eine Seminararbeit zu dem Thema Softwarepatente verfasse und zufällig auf dieses Forum gestoßen bin.

Die Masse an Informationen ist ja erschlagend, wenn man sich im www mal auf die Suche macht und versucht sich v.a. im Gewirr der EU, diverser Studien und Stellungnahmen zurechtzufinden.

Habe ich das richtig verstanden, dass die derzeitig noch gültige EU-Richtlinie die von 1991 ist und sich alle Änderungen die in der letzten Zeit veröffentlicht wurden letztendlich auf diese Richtlinie beziehen ? Wie kam es denn überhaupt dazu, dass diese Richtline geändert werden soll ?
Die andere Frage, die ich noch hätte: ich habe bei verschiedensten Statements der Open-Source-Bewegung gelesen, dass die meisten der bisher vom EPA erteilten SW-Patente national noch keine Anwendung finden und quasi schlagartig mit Umsetzung der EU-Richtlinie (wenn sie den mal verabschiedet werden sollte - die Niederlande haben ja anscheinend ihre Zustimmung zum Entwurf vom 18.05.2004 zurückgezogen) gültig werden. Ist das so richtig ? Ich kenne mich mit Patentrecht leider nicht so gut aus.

Für eine Antwort wäre ich sehr dankbar.

Gruß
 
G

Gast 2

Guest
Die andere Frage, die ich noch hätte: ich habe bei verschiedensten Statements der Open-Source-Bewegung gelesen, dass die meisten der bisher vom EPA erteilten SW-Patente national noch keine Anwendung finden und quasi schlagartig mit Umsetzung der EU-Richtlinie (wenn sie den mal verabschiedet werden sollte - die Niederlande haben ja anscheinend ihre Zustimmung zum Entwurf vom 18.05.2004 zurückgezogen) gültig werden. Ist das so richtig ? Für eine Antwort wäre ich sehr dankbar.
Das stimmt so nicht. Die Patente sind erteilt und damit gültig. Das bedeutet, ein Verletzungsgericht ist daran gebunden, da es nicht über die gültigkeit zu entscheiden hat. Es ist gut möglich, dass ein Teil der Patente sich als nicht rechtsbeständig herausstellt. Rechtsbeständig sind die erteilten Patente aber solange wie sie nicht im Wege der Nichtigkeitsklage oder eines Einspruchsverfahrens beschränkt oder gekippt werden.

Dieser Sachverhalt wird in der Diskussion insbesondere von nicht rechtskundigen Beteiligten immer etwas verkürzt wiedergegeben. Die Verabschiedung der Richtlinie hat im Prinzip einen Einfluss darauf, welche der erteilten Patente mit guten Chancen im Wege der Nichtigkeitsklage bzw. des Einspruchsverfahrens zu Fall gebracht werden können. In der Praxis wird kaum jemand einen Patentverlatzungsprozess aus einem Patent anzetteln, wenn er nicht einigermaßen sicher ist, dass sein Patent eine Nichtigkeitsklage übersteht.

Es ist aber durchaus normal und hat in erster Linie nichts mit Software zu tun, dass der Patentinhaber bei Einreichen einer Verletzungsklage erstmal im Gegenzug eine Nichtigkeitsklage fängt.
 
G

GAST_DELETE

Guest
Dankeschön für die schnelle Antwort.

Nur nochmal für mich, um sicher zu gehen, dass ich das verstanden habe:

Es gibt da ein Patent von Microsoft (EP0621528) "Multiple level undo/redo mechanism" - dies entspricht quasi der undo-Prozedur. Das hieße jetzt, dass das Patent gültig ist und jeder der im Rahmen einer Softwareentwicklung o.ä. (kommerziell) diesen Mechanismus verwenden würde (und sich im Gültigkeitsraum dieses Patentes aufhält) müßte entweder Lizenzgebühren an MS bezahlen oder eine Nichtigkeitklage einreichen ?
Theoretisch müßten dann doch fast alle Softwareunternehmen Lizenzgebühren bezahlen ?!

Und sagen wir mal man würde Klage einreichen und es gäbe eine neue Richtlinie bis dahin, wäre dann die neue Richtlinie auch die Bezugsbasis ? Also was ich meine ist, wäre es theoretisch möglich auf die neue Richtlinie zu warten, um dann ggf. erst Klagen einzureichen, weil ev. die Erfolgsaussichten besser sind ?

Gruß
 
T

Tiefseetaucher

Guest
Ich glaube, hier besteht ein weiteres Missverständnis. Eine Richtlinie der EU hat noch keinen Gesetzescharakter. Es handelst sich nur um eine (verbindliche) Vorgabe, wie die Mitgliedsstaaten ihre nationale Gesetzgebung ausrichten bzw. ändern sollen.
Insofern kann sich diese also auch nur auf die Mitgliedsstaaten der EU auswirken. Dem EPÜ gehören aber weitaus mehr Staaten an als der EU.
Wie die Rechtslage nun momentan genau ist, kann ich aber auch nciht sagen. Liegt wohl noch ziehmlich viel im grauen Bereich...
 
R

Richtlinienleser

Guest
Softie schrieb:
Richtlinienleser schrieb:
Hier ist die Richtlinie, wie sie vom Europäischen Parlament verabschiedet wurde:
http://www.bmj.bund.de/media/archive/233.pdf

Meine Anmerkungen zu einigen Punkten:
Ahem.

Deine Anmerkungen mögen ja inhaltlich richtig sein (auch wenn ich es gänzlich anders sehe), Du ereiferst Dich aber teilweise über Schnee von gestern.

Der (seit eineinhalb Monaten) aktuelle Entwurf findet sich unter
http://register.consilium.eu.int/pdf/de/04/st09/st09713.de04.pdf
und unterscheidet sich in Einzelheiten durchaus von dem von Dir zitierten Dokument.

Laß uns lieber über die derzeit gültige Version diskutieren :)

Softie
Ich halte den Kommissionsvorschlag auch für sachgerechter für die Europäische Industrie, unabhängig davon, ob es sich um die Großindustrie oder KMU handelt, aber es gibt nun mal Interessengruppen, die genau diese sachgerechte Richtlinie verhindern wollen. Ferner denke ich, dass noch viele Diskussionen notwendig sind, um eine für die Europäische Industrie nützliche Gesetzgebung zu erlassen, so dass sie international nicht benachteiligt ist.

Schade finde ich, dass von Seiten der Gegner einer Patentierbarkeit von computerimplementierten Erfindungen mit viel Polemik, falschen Argumenten und Informationen gearbeitet wird. Ferner bezweifle ich, dass diejenigen, die als sog. SW-Pat-Gegner auftreten, die Vorschläge der Kommission überhaupt gelesen habe und sich mit den langfristigen wirtschaftlichen Auswirkungen der Richtlinie auseinandergesetzt haben, wie sie vom Europäischen Parlament ( http://www.bmj.bund.de/media/archive/233.pdf ) verabschiedet wurde. Meiner Meinung nach, ist die Richtlinie des Europäischen Parlaments ein Schlag u. a. gegen die Europäische Nachrichtentechnik-Industrie, unabhängig davon, ob es sich um KMU oder Großunternehmen handelt.
 
R

Richtlinienleser

Guest
Gast schrieb:
Es gibt da ein Patent von Microsoft (EP0621528) "Multiple level undo/redo mechanism" - dies entspricht quasi der undo-Prozedur. Das hieße jetzt, dass das Patent gültig ist und jeder der im Rahmen einer Softwareentwicklung o.ä. (kommerziell) diesen Mechanismus verwenden würde (und sich im Gültigkeitsraum dieses Patentes aufhält) müßte entweder Lizenzgebühren an MS bezahlen oder eine Nichtigkeitklage einreichen ?
Theoretisch müßten dann doch fast alle Softwareunternehmen Lizenzgebühren bezahlen ?!

Gruß
Das vermutlich entscheidende an dem Patentanspruch ist

providing an multiple level undo/redo facility IN AN OPERATING SYSTEM

Siehe dazu auch Spalte 4 Zeile 46-50.


Die bisher bekannten, derartigen Mechanismen waren für jede Anwendung getrennt implementiert. Da dieser Undo/Redo-Mechanismus im Betriebssystem implementiert ist, kann er von (mehreren) Anwendungsprogrammen verwendet werden, ohne dass die Entwickler des Anwendungsprogramm einen aufwändigen Undo/Redo-Mechanismus entwickeln müssen.

Betriebssysteme, die keinen Undo/Redo-Mechanismus aufweisen, können dieses Patent nicht verletzen und müssen folglich keine Lizenzen bezahlen. Selbiges gilt für Programme, die einen Undo/Redo-Mechanismus des Betriebssystem nicht verwenden.

Somit stimmt es nicht, dass

theoretisch dann doch fast alle Softwareunternehmen Lizenzgebühren bezahlen müßten.

Was die Nichtigkeitskage anbelangt, sehe ich Schwierigkeiten Stand der Technik zu finden, ich habe von einer derartigen und sehr guten Idee bisher noch nichts gehört, und sie ist auch schon 11 Jahre alt.

Abgesehen von obigen, wären deine Gedanken bzgl. Lizenz bzw. Nichtigkeit korrekt gewesen.
 
S

Softie

Guest
Richtlinienleser schrieb:
Schade finde ich, dass von Seiten der Gegner einer Patentierbarkeit von computerimplementierten Erfindungen mit viel Polemik, falschen Argumenten und Informationen gearbeitet wird.
BTW: Hinsichtlich der grundsätzlichen Patentierbarkeit gibt es von Axel Pfeiffer (GRUR 2003, 581-587) einen sehr guten Artikel.

Richtlinienleser schrieb:
Meiner Meinung nach, ist die Richtlinie des Europäischen Parlaments ein Schlag u. a. gegen die Europäische Nachrichtentechnik-Industrie, unabhängig davon, ob es sich um KMU oder Großunternehmen handelt.
Sehe ich genauso, daß die von einem umfassenden Schutz computerimplementierter Erfindungen profitierenden Unternehmen nicht unbedingt europäischen Ursprungs wären.
 
R

Robby

Guest
Is ja ganz interessant , der Artikel. Bin mal gespannt, was aus diesen Dokumentationsseiten wird. Ich könnte mir vorstellen, dass das am Ende den Jüngern der Open Source nur begrenzt hilft, schließlich reicht es ja nicht da "irgendetwas" reinzuschreiben, es kommt ja beim Stand der Technik oft genug auf die Form an ("...könnte auch ...,...,..., oder ... sein"). Ob ein Entwickler auf so was Lust hat?
 
R

Richtlinienleser

Guest
Softie schrieb:
Sehe ich genauso, daß die von einem umfassenden Schutz computerimplementierter Erfindungen profitierenden Unternehmen nicht unbedingt europäischen Ursprungs wären.
Richtlinienleser an Softie:

Ich glaube, du hast das zitierte Statement missverstanden, was vermutlich darauf beruht, dass du die vom Europäischen Parlament verabschiedete Fassung nicht (ausführlich) gelesen hast und nicht abstrakt darüber nachgedacht hast. Ich bitte dich dies zu tun (http://www.bmj.bund.de/media/archive/233.pdf).

Ich bin der Meinung, dass die vom Europäischen Parlament verabschiedete Fassung der Europäischen Industrie schadet, weil diese Fassung schwieriger und nahezu unmöglich macht Schutzrechte im Bereich Nachrichtentechnik zu erwerben und durchzusetzen (Artikel 2 bis 6). Zusätzlich muss man bedenken, dass nahezu jedes komplexere technische Gerät inzwischen durch einen Computer gesteuert wird ( z.B. Mobiltelefon, Basisstationen, Vermittlungsanlagen, Flugzeugsteuerungen, Motorsteuerungen) und somit Software verwendet. Bein nicht all zu weiter Auslegung des Artikel 5 wird die ganze Nachrichtentechnik vom Schutz ausgeschlossen - wo ist bitte der Unterschied zwischen einem modernen Telefon und einem Computer oder einem Motordiagnosegerät? Selbst eine Motorsteuerung ist ein Computer. Wozu soll man eine Referenzimplementierung liefern, damit es der Wettbewerb noch einfacher hat? Warum soll es nicht patentierbar sein Ressourcen in einem Computersystem einzusparen (Art. 4b)?

Andererseits wird es für die Industrie aus Billiglohnländern einfacher in den Europäischen Markt einzutreten.

Zudem wird es für die Europäische Industrie schwieriger und teurer internationalen Schutz zu erhalten, da sie dazu mehr Korrespondenzanwälte braucht, wir alle wissen was das kostet.

Ich hoffe das im zweiten Anlauf eine vernünftige Richtlinie erreicht wird, der dem Komissionsvorschlag entspricht.
 
W

Wagemutiger

Guest
Das kann man nur hoffen. Wenn man sich das Zustandekommen europäischer Vorschriften ansieht, kann einem manchmal ja nur schlecht werden. Und beim Thema Softwarepatente kommt noch eine große emotionale Komponente dazu.

Warum soll die Entwicklung z.B. eines neuen Übertragungsverfahrens für Handys oder eines Verschlüsselungsalgorithmus nicht zu einer Belohnung in Form eines Patents führen?? Ich erinnere an eine der spektakulärsten Erfindungen, von der man getrost sagen kann dass sie die Welt verändert hat, aber die ihrem Erfinder trotzdem aufgrund fehlender Patentierbarkeit nichts eingebracht hat: Die Fast-Fourier-Transformation. Würden derartige mathematischen Erfindungen (die kein Programmierer mal einfach so zusammenschreibt) patentierbar, wäre das ein Innovationsschub für einen ganzen Wissenschaftszweig, von dem letztendlich die ganze Wirtschaft profitieren würde. Dass hier eine Open-Source-Bewegung partout dagegen vorgeht, weils sie meint man müsse für die Entwicklung guter Software nicht entlohnt werden (wie das funktionieren soll, muss sie erst noch erklären), finde ich ausgesprochen bedauerlich.
 
S

SoftMan

Guest
@Richtlinienleser

Ich denke Du hast Recht. Das europäische Parlament hat eindeutig zu viele Vorschläge der Open-Source-Gemeinde übernommen und wäre somit vernichtend für die Software- und/oder Nachrichtentechnik-Industrie.

Ich denke jedoch man sollte nicht den Teufel an die Wand malen. Ich glaube nicht, dass die Kommission diesem Entwurf zustimmen wird. Entweder sie wird den Entwurf völlig ablehnen und ihren eigenen Vorschlag in Kraft setzen (was zu wünschen wäre) oder sie wird den Entwurf zu einer erneuten Überarbeitung zurück ans Parlament reichen.

Gegen diesen Entwurf wird sich die Industrie wehren und das der Kommission auch zu verstehen geben.
 
R

Robby

Guest
Ich hatte letzten Sommer ein bischen das Gefühl, dass das Parlament der Kommision eins vor den Latz knallen wollte. Da sind im Vorfeld einige Dinge passiert, wie z.B. dass die Lesung der RiLi terminlich nach vorne verschoben wurde (oder verschoben werden sollte, weiss ich nicht mehr), woraufhin der Verdacht aufkeimte, die Parlamentarier sollten überrumpelt werden. Die Dame, die für die Richtlinie verantwortlich war, scheint mir auch keinen besonders guten Ruf zu genießen. Und die Parlamentarier wissen ja auch selbst genau, dass die geänderte Fassung nach der 1. Lesung wieder bei der Kommision landet. Da haben sie halt mal draufgehauen, ist ja auch ihr gutes Recht. Und wenn es einfach nur dazu da war, der Kommision zu zeigen, wer Herr im Haus ist. Ich denke aber nicht, dass die Mehrheit tatsächlich davon ausgegangen ist, dass die nach der 1. Lesung geänderte RiLi einfach so in Kraft tritt.
 
G

grond

Guest
Richtlinienleser schrieb:
Die bisher bekannten, derartigen Mechanismen waren für jede Anwendung getrennt implementiert. Da dieser Undo/Redo-Mechanismus im Betriebssystem implementiert ist, kann er von (mehreren) Anwendungsprogrammen verwendet werden, ohne dass die Entwickler des Anwendungsprogramm einen aufwändigen Undo/Redo-Mechanismus entwickeln müssen.
Gut, die Sache ist schon ziemlich alt, aber wenn das Undo/Redo lediglich eine Library-Funktion ist, könnte sie nahegelegen haben, da es seit langem (wenigstens seit meinem Commodore Amiga...) üblich ist, häufig benötigte Funktionen in Libraries zusammenzufassen. Wenn die Undo/Redo-Funktion allerdings z.B. auf Datei-Operationen angewendet wird (Kopieren, Löschen, Ändern etc.), dürfte sie tatsächlich bestandsfähig sein (und eine gute Idee, ausnahmsweise aus dem Hause Microsoft).

Für die Softwareindustrie ist dieses Patent aber mal wieder belanglos, da es wohl nicht allzu viele Firmen gibt, die so etwas auf Betriebssystemebene implementieren. Wenn z.B. bei Linux eine Shell ein Undo/Redo hätte oder Gnome/KDE, wäre das wohl kaum Teil des Betriebssystems, im letzteren Fall wenigstens strittig.

Überhaupt habe ich bisher bei jedem angeblichen Skandal-Patent noch nie irgendetwas Skandalöses gefunden. Es werden in der Diskussion immer wieder dieselben "Patente" hervorgeholt. Die eine Hälfte ist noch nicht einmal erteilt, die andere so sehr eingeschränkt, dass es tatsächlich niemanden interessieren dürfte. So z.B. das berüchtigte Amazon-1-Click-Patent, das nur als Verfahren zum Verschenken von Geschenken erteilt ist und als Teil des Verfahrens vorsieht, dass der Beschenkte per Email aufgefordert wird, seine Postadresse für den Versand des Geschenkes anzugeben. Erstens würde so eine Email im Spam landen und zweitens ist das Patent damit so sehr eingeschränkt, dass jeder, der den Schenker selbst die Versandadresse angeben lässt, von dem Patent unberührt bleibt. Und das dürfte jeder Normaldenkende sein, der einen Webshop betreibt...
 
G

GAST_DELETE

Guest
Wie ist das denn eigentlich beim EPA - sitzen da Informatiker die potentielle Softwarepatente bearbeiten ? Welche Ausbildung haben denn die jeweiligen Prüfer ? Ich bin ja nicht vom Fach, aber ich frage mich z.B. wie man überhaupt auf die Idee kommt diese Geschenkverschickerei patentieren zu lassen, bzw. dass es überhaupt möglich ist. Ist das nicht so ein Geschäftsvorgang - der - soweit mein Laienwissen - in Europa (noch) nicht patentierbar ist ?
 
O

One-Klicker

Guest
Stimmt genau! Das dauernd angeführte One-Klick-Patent ist eben kein Software-Patent, d.h., die erfinderische Tätigkeit ist nicht im Softwarebereich, sondern es handelt sich um eine (im amerikanischen Sinne) erfinderische Geschäftsmethode. Eine Business-Patent-Diskussion wird uns irgendwann nach Erledigung der Software-Geschichte bestimmt auch noch bevorstehen...
 
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