Wenn eine Anmeldung (EP1) kurz nach dem AT zurückgenommen wird, dann kann man trotzdem aus ihr die Priorität (in EP3) in Anspruch nehmen; das lernt jeder Kandidat in den ersten Monaten. Aber wer hat schon davon gehört, dass das eine Falle ist, wenn derselbe Anmelder in einer anderen Anmeldung (EP2) von dieser Erfindung als Stand der Technik ausgeht, weil das zu Folge hat, dass er in EP3 ohne wirksame Priorität dasteht? (Weil angeblich nur noch EP2 Erstanmeldung ist?)
Welche "umfangreichen und spezifischen" Voraussetzungen sollen das denn sein, von denen wenigstens eine am AT von EP2 nicht erfüllt sein darf, um die Falle zu verhindern? Bisher keine Priorität aus EP1 in Anspruch genommen? Nicht veröffentlicht? Keine sonstigen "bleibenden Rechte"? Das ist doch im Normalfall alles gegeben. Also müsste in jedem Lehrbuch stehen, das die Zurücknahme von EP1 "Mist" ist. (Wie oft zahlt der Anmelder einfach die Anmeldegebühr für EP1 nicht, und gut ist's.)
Ich weiß, mein Argument ist gegen deine Schlussfolgerungen etwas schwach. Aber zumindest überrascht darf ich doch sein? Ich denke, da halte ich es besser doch mit Asdevi in Beitrag #53.
Welche "umfangreichen und spezifischen" Voraussetzungen sollen das denn sein, von denen wenigstens eine am AT von EP2 nicht erfüllt sein darf, um die Falle zu verhindern? Bisher keine Priorität aus EP1 in Anspruch genommen? Nicht veröffentlicht? Keine sonstigen "bleibenden Rechte"? Das ist doch im Normalfall alles gegeben. Also müsste in jedem Lehrbuch stehen, das die Zurücknahme von EP1 "Mist" ist. (Wie oft zahlt der Anmelder einfach die Anmeldegebühr für EP1 nicht, und gut ist's.)
Ich weiß, mein Argument ist gegen deine Schlussfolgerungen etwas schwach. Aber zumindest überrascht darf ich doch sein? Ich denke, da halte ich es besser doch mit Asdevi in Beitrag #53.