Zu den Fristen für die Antworten:
Bei der Weiterbehandlung ist es wichtig den Monat einzuhalten, da es eine gesetzliche Frist ist und Wiedereinsetzung ausgeschlossen ist. Der Prüfer wird da sehr genau nachschauen, ob alles eingehalten wurde - ich mache das jedenfalls.
Normale Bescheide: in Zeiten der elektronischen Akte geht normalerweise alles etwas schneller: Am Tag nach dem Bescheidsdatum wird er versandt. Dann kommen die 3 Tage fingierte Zustellungsdauer drauf.
Antwortet der Anmelder nach Fristablauf, hat der Prüfer das zu berücksichtigen, es sei denn der Beschluss ist schon unterwegs. Um sicherzustellen dass alle fristgerechten Eingänge rechtzeitig in der Akte landen, wird aber eine Sicherheitsfrist von ca. einem Monat auf den Fristablauf addiert, bevor die Akte beim Prüfer wieder "hochpoppt" (tatsächlich dauert es aber selten mehr als ein paar Tage, bis eine Antwort zu sehen ist). D.h. es ist ein ordentlicher Sicherheitspuffer eingebaut, den ein Anmelder ausnutzen könnte. Wenn auf einen Bescheid nicht geantwortet wurde, kommt dann oft noch die Beschlussankündigung mit einem Monat Frist und wieder der Sicherheitsfrist - wer innerhalb dieser Zeiten nicht antwortet, muss sich schon ein wenig anstrengen... (Beschlussankündigung ist nicht nötig, wenn förmlich zugestellt wurde oder der Zugang des Bescheids anderweitig - z.B. durch Fristverlängerung - dokumentiert ist). Ach ja, Vorsicht: wenn die Frist schon abgelaufen ist geht eine Fristverlängerung eigentlich nicht mehr...
Gruß, Fragender