Hallo Progressive,
dir ist schon klar, dass es etwas seltsam wirkt, wenn du einerseits schreibst, dass "Sprachliche Übersetzung [...] ja wieder ein anderes Thema [ist]", dann aber von vorgeblichen "Im direkten Vergleich urteilen deren Technologien auch besser als Harvard-Anwälte" ;-) ? Oder glaubst du das "Urteilen", wäre "näher" an der Tätigkeit eine Anmeldung zu schreiben als das Übersetzen einer solchen Anmeldung ;-) ?
So jetzt aber mal direkt. Du verstehst glaube ich nicht wirklich den Punkt, auf den Fragender hinaus wollte. Das Übersetzung einer bereits bestehenden Anmeldung ist im Prinzip eine viel einfacherer Aufgabe, da man dort auf vollständig bekannte Wortschschätze zweier Sprachen und deren Grammatik zurückgreifen kann. Im Prinzip wäre es ganz einfach, wenn da nicht das Problem der Zweideutigkeiten der Sprache/Wörter wäre. Und genau an diesen Zweideutigkeiten scheitern "normale " Übersetzungsprogramme. Übersetzungsprogramme, die lernen können (KI) kann das etwas besser, aber scheitert immer noch.
Im Prinzip ist da dein "Urteilen" noch einfacher, weil da ja der Sachverhalt (per Definition) vollständig bekannt ist und auch alle Gesetze (bei Civil Law Systemen) oder alle vorherigen Urteile (bei Common Law Systemen). Auch hier ist ein abgeschlossenes System an Eingaben bekannt.
Gänzlich anders sieht es aus, bei dem Formulieren einer neuen Anmeldung. Hier kann man nicht auf ein abgeschlossenes System von Eingaben zurückgreifen. Es soll ja gerade etwas neues geschaffen werden, nämlich eine noch nicht bekannte Anmeldung, die eine neue und auf einer erfinderischen Tätigkeit beruhende Erfindung beschreibt ;-). Die kann KI ja noch gar nicht in seinem Training berücksichtigt habe ;-). Wie soll, sie etwas unbekanntes gut abstrahieren können, was zur Ausarbeitung des unahängigen Anspruchs notwendig ist. Das ist (so dämlich sich das anhört) ein schöpferischer Art. KI wäre im Prinzip noch eher möglich, neue Erfindungen d.h. technische Lösungen, selber zu "erschaffen" als ihr vorgegebene Erfindungen in eine sinnvolle Patentanmeldung zu überführen. Und nur als Randbemerkung noch, zusätzlich zu dem Problem des "schöpferischen Akts" der Abstraktion kommt ja dann noch das obige Problem, Des-eindeutig-in-eine-saubere-Sprache-Packens, was bei der Zweideutigkeit der Sprache auch nicht so einfach ist (s.o.) ;-) . Und genau darauf dürfte sich das "nicht einmal" bezogen haben. Bei dem Schreiben einer sinnvollen Neuanmeldung ausgehend von einer Erfindung hast du das Sprachproblem (wie beim Übersetzen) und dazu noch das Abstrahierungsproblem ;-). Wenn du das Sprachproblem an sich nicht sauber gelöst bekommst, schaffst du das saubere sprachliche Formulieren einer Neuanmeldung auf Grundlage einer vorgegebenen Erfindung schon gar nicht ;-).