Hallo,
angenommen ich reiche eine deutsche Erstanmeldung in englischer Sprache ein und stelle Prüfungsantrag. Mit der Übersetzung kann ich mir ja bis 12 Monate nach Anmeldetag Zeit lassen § 35a PatG. Wird der DPMA Prüfer dann die Übersetzung abwarten oder wird er (um sein "8-Monats-Ziel" zu erreichen) mit der englischen Version arbeiten sprich recherchieren und einen Prüfungsbescheid erstellen? Hat hierzu jemand Erfahrung?
Viele Grüße,
jnw
angenommen ich reiche eine deutsche Erstanmeldung in englischer Sprache ein und stelle Prüfungsantrag. Mit der Übersetzung kann ich mir ja bis 12 Monate nach Anmeldetag Zeit lassen § 35a PatG. Wird der DPMA Prüfer dann die Übersetzung abwarten oder wird er (um sein "8-Monats-Ziel" zu erreichen) mit der englischen Version arbeiten sprich recherchieren und einen Prüfungsbescheid erstellen? Hat hierzu jemand Erfahrung?
Viele Grüße,
jnw