Hallo Asdevi,
Erstmal danke für dein Post und das Klarmachen, dass ich doch anders denke als andere
. Nicht besser oder schlechter nur anders
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Nach meiner Logik ist für die Frage was man (wirksam) in einen Vertrag aufnehmen kann, völlig irrelevant, wie die vorherigen "Geschäftsbeziehungen" waren oder noch nicht waren. OK das "wirksam" stand nicht drin, lese ich aber eigentlich mit, weil sonst kommt man entweder auf die platte Antwort "alles" oder wenn man es genauer nimmt genau auf die Aussage, man kann nur das in einen Vertrag aufnehmen, was nicht sowieso nichtig ist, und dann ist es egal, ob beide Parteien unterschreiben oder nicht, weil auch bei einer Unterschrift, steht das dann nicht im Vertrag ;-). (Ich hoffe mal, du gehst nicht davon aus, dass man in einen Vertrag (wirksam) reinschreiben kann, dass die beiden Parteien sich zu einem Mord an einer dritten Person verabreden ;-) ). Die Frage nach den "kann" bezieht sich also auf die abstrakte Möglichkeit etwas (wirksam) aufzunehmen. Die Frage, ob ein Vertrag zustande kommt, hängt dann womöglich von den vorherigen Geschäftsbeziehungen ab. Aber die Frage der Beurteilung, ob die "Gegenpartei" einen Vertrag unterschreiben würde oder nicht, hatte ich doch gar nicht gestellt. Also ist das keine fehlende Information für die gestellte Frage ;-). (Das ist für mich ein bißchen so wie der Vorwurf: "wenn ich dir die nicht gestellte Frage beantworten soll, dann brauche ich aber noch ein paar Infos" ;-) ). Da führt für mich kein logischer Weg hin
. Aber wie gesagt, das ist nur meine Logik und ich behaupte nicht, dass das die einzig wahre Logik ist
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Die so beschriebene Interpretation führt zu dem zweiten Aspekt (und nur da steht kann/könnte) der gestellten Frage, für die das Beispiel des Vorschreiben eines Zulieferers angegeben war. Hier könnte man vom Lizenzvertrag und § 1 GWB kommend vielleicht überlegen, ob ein solches Vorschreiben nicht nichtig ist, d.h. nicht aufgenommen werden kann. Wie sieht das in einem solchen "Beratervertrag" aus?
Bei dem ersten Teil meiner Frage nämlich was in einen solchen "Beratervertrag" "reingehört" stand das Modalverb "sollte" (ich vertrete schon immer die Meinung, dass man die Modalverben korrekt verwenden sollte ;-) ). Und auch für die Frage des, was aufgenommen werden sollte, ist erstmal völlig uninteressant, was der andere bereit ist, zu unterschreiben oder nicht. Für mich geht es erstmal darum keine rechtlichen Fehler zu machen und Fallstricke zu übersehen, was der andere dann für eine Meinung zu der gewählten Lösung hat, ist bei der Vertragsverhandlung zu klären. Plakativ "Gefahr erkannt, Gefahr gebannt", d.h. zuerst muss man mal die Gefahr (Fallstricke/Probleme) erkennen und dann ist die Lösung verhandelbar. Und darauf bezog sich die Frage was "sollte" drinstehen. Auf die Frage, dass da die vorherigen Geschäftsbeziehungen bekannt sein müssten, bin ich nicht mal ansatzweise gekommen, weil selbst wenn die vorher hervorragend waren, würde ich trotzdem keine sinnvollen Regelungen aus einem Vertrag rausnehmen ;-).
Genauso uninteressant ist für die Fragestellung nach meinem Verständnis das "technische Gebiet" gewesen. Aus dem Grunde hatte ich im ursprünglichen Post auch gar kein technisches Gebiet genannt. Der "Waschmaschinenhersteller" kam erst, nachdem in der ersten Antwort als Beispiel halt ein Wäschebeispiel kam
. Auf den Gedanken, dass jetzt quasi spezifisch auf die Probleme bei der Waschmaschinenherstellung und des In-Verkehr-Bringens eingegangen wird, wäre ich auch nie gekommen, weil ich nie davon ausgegangen wäre, dass die erste Antwort per Zufall gerade das technische Gebiet richtig getroffen hätte
. Da entschuldige ich mich etwas bei den Leuten, die ich damit ungewollt aufs "Glatteis" geführt habe. Aber die Vorstellung, dass das passiert, war soweit jenseits meiner Vorstellung, dass ich dadran nicht denken konnte.
Also nochmal Klartext: Es geht nicht um spezifische Probleme bei der Waschmaschinenherstellung (weil es noch nichtmal um Waschmaschinen geht) sondern allgemein um das Problem anstelle eines "normalen" Lizenzvertrags einen solchen "Beratervertrag" abzuschließen, weil dieser nach meinem Verständnis in der gegebenen Konstellation die bessere und elegantere Lösung wäre. (Da ist noch absolut nichts in den Brunnen gefallen. Das Ganze befindet sich im Vorfeld der "Vertragsverhandlungen"
) Aber für diese Entscheidung habe ich natürlich nicht alle Infos geliefert, weil es mir ja nicht um die Frage ging, würdet ihr so einen "Beratervertrag" machen (oder doch lieber einen "normalen" Lizenzvertrag) , sondern darum, wenn man einen solchen "Beratervertrag" machen würde, was seid ihr der Meinung sollte hinein ;-).
Aber bei dir kam ja auch noch etwas in Hinblick auf die Fragestellung, bloß für dich als "Befürchtung" für mich als eine freudige Bestätigung
. Nämlich genau das was mir meine Logik auch sagt: Ein Beratervertrag macht einen Lizenzvertrag wahrscheinlich (etwas abhängig von der Formulierung aber darum ging es ja um da klarer zu sehen ;-) ) zumindest in weiten Bereichen unnötig ;-). Das ist ein Punkt warum die Verwendung eines "Beratervertrags", der je "Projekt" hervorragend anzupassen ist, weil das "Projekt" genau spezifiziert werden kann, viel eleganter ist, als ein klobierer "normaler" Lizenzvertrag, der unflexibel ist. Also danke ich dir ausdrücklich für die Einschätzung, dass du die Möglichkeit auch siehst. Auch wenn du natürlich meine Frage nach Punkten, die in einen solchen "Beratervertrag" trotzdem sinnvollerweise ausdrücklich geregelt werden sollten, bzw. dort gar nicht geregelt werden können (weil unwirksam/nichtig), nicht beantwortet hast
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Und jetzt die abschließende Frage. Ist meine Logik wirklich so schräg ;-) ?
In der Hoffnung, dass vielleicht doch noch ein paar Punkte in Hinblick auf die ursprüngliche Frage kommen noch viel Spass