Kurt
*** KT-HERO ***
Hi Forum,
um den Kopf klar zu bekommen, muss ich hier mal ein Phänomen im Dunstkreis von Priorität und Erfindungshöhe beschreiben.
Angenommen, Anmeldung A mit der Lehre "abcd" beansprucht die Priorität der früheren Anmeldung P, in der die Lehre "abc" beschrieben ist. Demzufolge kommt Anmeldung A zunächst mal die Priorität von Anmeldung P für die Lehre "abc" zu.
Nun wird eine noch etwas frühere (gegenüber Prioritätsanmeldung P jedoch nachveröffentlichte) Anmeldung F (desselben Anmelders) aufgefunden, welche aufgrund der Priorität P zunächst mal auch gegenüber Anmeldung A als nachveröffentlicht gilt, und somit nur hinsichtlich Neuheit von (unschädlicher) Bedeutung ist, vgl. Zeitstrahl:
F(abe) --- P(abc) ---------- A(abcd)
Es stellt sich aber heraus, dass in der früheren Anmeldung F (unter anderem) auch die Lehre "ab" beschrieben ist. Dies bedeutet, dass die Prioritätsanmeldung P für die Lehre "ab" nicht mehr "erste Anmeldung" ist, weshalb der Prioritätsanspruch von A für die Lehre "ab" ungültig wird.
Anmeldung A kommt somit die Priorität von Anmeldung P nur noch für Merkmal "c" zu, die Lehre "ab" aus Anmeldung A erhält (wie bereits Merkmal "d") den Zeitrang des Anmeldetags von A. Damit ist die frühere Anmeldung F hinsichtlich der Lehre "ab" nicht mehr nachveröffentlicht und somit hinsichtlich dieser Lehre nicht nur bezüglich Neuheit, sondern auch bezüglich Erfindungshöhe heranzuziehen.
Anmeldung A beansprucht unverändert die Lehre "abcd", während aus Anmeldung F nun die Lehre "abe" vorveröffentlicht bekannt ist. Gegenüber F mit "abe" sei aber A mit "abcd" nicht mehr erfinderisch.
Anmeldung A geht also plötzlich mangels Erfindungshöhe gegenüber einer zuvor als nachveröffentlicht betrachteten Anmeldung F unter, nur weil die von Anmeldung A beanspruchte Priorität (angesichts Anmeldung F) teilweise ungültig ist.
Richtig so weit, oder Denkfehler -- bzw. ist es überhaupt zulässig, die Betrachtung von Priorität und "erster Anmeldung" dergestalt "nach Merkmalen aufgetrennt" zu machen?
Grüße
Kurt
um den Kopf klar zu bekommen, muss ich hier mal ein Phänomen im Dunstkreis von Priorität und Erfindungshöhe beschreiben.
Angenommen, Anmeldung A mit der Lehre "abcd" beansprucht die Priorität der früheren Anmeldung P, in der die Lehre "abc" beschrieben ist. Demzufolge kommt Anmeldung A zunächst mal die Priorität von Anmeldung P für die Lehre "abc" zu.
Nun wird eine noch etwas frühere (gegenüber Prioritätsanmeldung P jedoch nachveröffentlichte) Anmeldung F (desselben Anmelders) aufgefunden, welche aufgrund der Priorität P zunächst mal auch gegenüber Anmeldung A als nachveröffentlicht gilt, und somit nur hinsichtlich Neuheit von (unschädlicher) Bedeutung ist, vgl. Zeitstrahl:
F(abe) --- P(abc) ---------- A(abcd)
Es stellt sich aber heraus, dass in der früheren Anmeldung F (unter anderem) auch die Lehre "ab" beschrieben ist. Dies bedeutet, dass die Prioritätsanmeldung P für die Lehre "ab" nicht mehr "erste Anmeldung" ist, weshalb der Prioritätsanspruch von A für die Lehre "ab" ungültig wird.
Anmeldung A kommt somit die Priorität von Anmeldung P nur noch für Merkmal "c" zu, die Lehre "ab" aus Anmeldung A erhält (wie bereits Merkmal "d") den Zeitrang des Anmeldetags von A. Damit ist die frühere Anmeldung F hinsichtlich der Lehre "ab" nicht mehr nachveröffentlicht und somit hinsichtlich dieser Lehre nicht nur bezüglich Neuheit, sondern auch bezüglich Erfindungshöhe heranzuziehen.
Anmeldung A beansprucht unverändert die Lehre "abcd", während aus Anmeldung F nun die Lehre "abe" vorveröffentlicht bekannt ist. Gegenüber F mit "abe" sei aber A mit "abcd" nicht mehr erfinderisch.
Anmeldung A geht also plötzlich mangels Erfindungshöhe gegenüber einer zuvor als nachveröffentlicht betrachteten Anmeldung F unter, nur weil die von Anmeldung A beanspruchte Priorität (angesichts Anmeldung F) teilweise ungültig ist.
Richtig so weit, oder Denkfehler -- bzw. ist es überhaupt zulässig, die Betrachtung von Priorität und "erster Anmeldung" dergestalt "nach Merkmalen aufgetrennt" zu machen?
Grüße
Kurt
Zuletzt bearbeitet: