Allg. Patentanwalt und/oder Rechtsanwalt

AnNaJF

SILBER - Mitglied
Hallo Forum!

Ich bin neu hier und würde gerne Eure Meinung/Euren Rat zu meinen "Plänen" einholen. Im Voraus auch schonmal vielen Dank für eben diese/n.

Ich bin 32 Jahre alt, habe 2 Studiengänge (Informationstechnik (Diplom) und Informatik (Master)) erfolgreich (2x 1,0) abgelegt sowie in Informatik promoviert (s.c.l.). Da ich nebenberuflich promoviert habe kommen 8 Jahre Berufserfahrung als Informatiker in einem großen US IT Unternehmen hinzu.

Auch wenn das alles gut klingen mag fehlt mir "irgendwas" und mein Interesse an der Juristerei, welches schon immer vorhanden war, brachte mich die letzten Monate auf diverse Ideen.

Die erste Idee war die Aufnahme eines "normalen" Jurastudiums mit Ausblick auf 1.StEx + Ref. + 2.StEx - also bis zum Volljuristen. Dies würde ich aber nebenberuflich an der hiesigen Uni versuchen wollen (und mir auch zutrauen). Allerdings würde das ganze aufgrund der Nebenberuflichkeit sicher sehr lange dauern und ich sicher eher 40 sein bis ich fertig wäre.
Klar könnte ich dann noch 27+ Jahre tätig sein während ich bis dahin "nur" 17 Jahre als Informatiker gearbeitet hätte - aber macht das Sinn?

1) Fragen:
Würde mich dann noch eine Kanzlei wollen?
Ist so eine Vorbilung für große Kanzleien interessant und daher die Vergütung lukrativ?
Wäre dann auch noch der Weg im ÖD als zB Richter offen?

Zweite Option: Ausbildung zum Patentanwalt.
Hier zeigen sich zwei mögliche Wege auf:
Ausbildung in einer Kanzlei (3 Jahre + Studium an der FU Hagen) vs. Ausbildung in meinem jetzigen Unternehmen (die das auch "anbieten"). Letzteres hätte den Vorteil dass ich bei gleichem Gehalt weiterarbeiten könnte, sicher ist der Weg aber auch langwieriger.

2) Fragen:
Auf welchem der beiden Wege lernt man "mehr"?
Was wird bei späteren Bewerbungen mehr "zählen"?
Wie lange dauert der Weg im Industrieunternehmen "minimal" - darf man dabei noch was anderes machen oder dann "nur" noch an Patentakten arbeiten?
Als Gehalt in einer Kanzlei würde ich von etwa 50k EUR ausgehen?
Als Gehalt nach der Ausbildung von etwa 100k EUR?

Die Option die mir am besten gefällt:
Ausbildung zum PA auf einem der o.g. Wege plus Studium Jura. Wenn ich es richtig gesehen habe ersetzt das 1.StEx das Studium zum PA an der FUH. Dh würde ich eine Kanzlei finden die mich zum PA ausbildet und mir gestatt statt der Ausbildung zum PA an der FUH mich bis zum 1.StEx zu begleiten und vllt eine Kombikanzlei aus Anwälten und PAs sein so dass ich danach auch meine Wahlstation(en) bei ihnen ableisten könnte wäre das vllt der optimale Kompromiss.
Sicher könnte ich auch auf dem Weg nicht wie ein Vollzeitstudent das Studium durchziehen, aber vllt. "besser" als neben meinem jetzigen Job.

3) Fragen:
Könnt Ihr Euch vorstellen dass das für Kanzleien interessant sein könnte?
Sinnhaftigkeit?

Bei der letzten Option würde ich mir für spätere beide Wege offen halten und hätte stets ein sicheres Einkommen.

Seht Ihr vllt noch Wege welche ich selbst nicht gesehen habe?

Vielen vielen Dank für Eure Meinungen!

Vlg
 

Asdevi

*** KT-HERO ***
Ich greife mir nur ein paar einzelne Punkte heraus, da eine vollständige Beantwortung deiner Fragen schwierig ist.

1. Du könntest Probleme haben, mit deinem Studium überhaupt die Zugangsvoraussetzungen für die Patentanwaltsausbildung zu erfüllen. Für die europäische wie deutsche Ausbildung musst du ein naturwissenschaftliches oder technisches Studium abgeschlossen haben. Für die deutsche ist außerdem ein Jahr technische Berufserfahrung nötig.

Informatiker haben es schon beim ersten Punkt schwer, ihr Studium wird, wo weit ich weiß, nicht als technisch anerkannt. Ob das beim "Informationstechniker" anders aussieht, müsstest du dich erkundigen. Auf jeden Fall brauchst du dann noch technische Berufserfahrung. D.h., wenn du bislang hauptsächlich programmiert hast, bist du raus. Oder du musst dich von deinem Arbeitgeber zunächst die erforderliche Zeit lang technisch beschäftigen lassen.

2. Wenn du jetzt direkt Jura studierst, evtl. berufsbegleitend, kommst du niemals mehr in den Staatsdienst. Die Altersgreze für Neueinstellungen beträgt 35. Das schaffst du nicht mehr.

3. Deine Vorstellungen bezüglich des Kandidatengehalts in einer Kanzlei sind etwas hoch gegriffen. Man redet hier nicht offen über Geld, aber die "50k" müsstest du nach meinen Erfahrungen um mindestens 5-10k nach unten korrigieren. Vielleicht mag es Kanzleien geben, die 50000 bezahlen, aber bestimmt nicht am Anfang. Man kann sich vielleicht noch mit Übersetzungen in seiner "Freizeit" ein Zubrot verdienen, aber auf 50k zu kommen wird schwer.

4. Was deine Idee angeht, als "Kandidat" in einer Kanzlei anzufangen, aber statt Hagen ein Jurastudium zu machen, solltest du dir das noch überlegen. Das Hagen-Studium ist berufsbegleitend ausgelegt und zwar stressig, aber auch neben dem normalen Job her zu schaffen. Das gilt für ein Jurastudium nicht, da wird schon angenommen, dass du Vollzeit reininvestierst. Bedeutet daher: Wenn du Arbeit und Jura so halb halb nebeneinandermachst, wirst du einerseits noch weniger Geld kriegen als ein normaler Kandidat, falls dich überhaupt einer nimmt (denn du arbeitest ja nicht die gewohnten Stunden), andererseits wird dein Jurastudium ewig gehen, und du wirst viele viele Jahre bei diesem mickrigen Gehalt feststecken.

Wenn es also mit deinem Abschluss überhaupt möglich ist, würde ich dir empfehlen, den "langen Weg" über das Unternehmen zu machen.
 

AnNaJF

SILBER - Mitglied
Okay zum ersten Punkt kann ich sagen dass ich als Dipl.-Ing. und Dr.-Ing. hier keine Probleme bekommen werde; das ist ehrlich gesagt auch das erste Mal dass ich höre dass es problematisch werden kann da ich eine ganze Menge Informatiker kenne die Patentanwälte geworden sind; ob man mir jetzt meine Berufserfahrung aufgrund meiner Tätigkeit bei meiner Firma angerechnet hat oder aufgrund meiner Promotion weiß ich nicht, hab nur meinen Lebenslauf vorgelegt.

Die zweite Aussage (Höchstalter 35) ist definitiv nicht korrekt. Ich hab eben mit den Justizämtern zweiter Länder gesprochen und auch etwas gegoogled. Zwar ist es in vielen Ländern unterschiedlich, aber es gibt Regelungen bis 45, bis x Jahre nach dem 2.StEx usw. - es ist def. nicht in allen Ländern bei 35 Schluss. Eine Bekannte von mir wurde mit 48 Richterin und war vorher nicht im Staatsdienst.

Einfach mal ein Beispiel:
Bayern: 45 Jahre: http://www.justiz.bayern.de/ministerium/berufe/rista/00042/#anker_sprungmarke_0_18

Die dritte Aussage ist auch falsch. Ich studiere bereits Jura und zwar als eingeschriebener Teilzeitstudent; es ist damit doppelte Regelstudienzeit veranschlagt und bislang alles gut zu machen. Die Frage ist halt ob ich das durchziehe oder andere Wege "smarter" sein könnten.

Ich bin ja wirklich dankbar für Eure Antworten, Meinungen und Hilfe, und gleich als Neuling hier "rumstänkern" möchte ich ganz sicher auch nicht, aber irreführende bis falsche Antworten find ich bissl doof, sorry.
 
Zuletzt bearbeitet:

Asdevi

*** KT-HERO ***
Okay zum ersten Punkt kann ich sagen dass ich als Dipl.-Ing. und Dr.-Ing. hier keine Probleme bekommen werde; das ist ehrlich gesagt auch das erste Mal dass ich höre dass es problematisch werden kann da ich eine ganze Menge Informatiker kenne die Patentanwälte geworden sind.
Dann kennst du mehr als ich. OK, dann geht das halt auch, wusste ich nicht.

Die zweite Aussage (Höchstalter 35) ist definitiv nicht korrekt. Ich hab eben mit den Justizämtern zweiter Länder gesprochen und auch etwas gegoogled. Zwar ist es in vielen Ländern unterschiedlich, aber es gibt Regelungen bis 45, bis x Jahre nach dem 2.StEx usw. - es ist def. nicht in allen Ländern bei 35 Schluss. Eine Bekannte von mir wurde mit 48 Richterin und war vorher nicht im Staatsdienst.

Einfach mal ein Beispiel:
Bayern: 45 Jahre: http://www.justiz.bayern.de/ministerium/berufe/rista/00042/#anker_sprungmarke_0_18
Gerade in Bayern ist ständige Verwaltungspraxis 35 Jahre. Da es jedes Jahr Scharen von Neuabsolventen gibt, die in den Staatsdienst wollen, hast du über 35 keine Chance. Im Gesetz mag 45 stehen, aber nur als Höchstalter. Niemand hindert die entsprechenden Stellen, niedrigere Grenzen zu verwenden, wenn sie die erforderlichen Bewerber zusammenkriegen. Und das tun sie.

Die dritte Aussage ist auch falsch. Ich studiere bereits Jura und zwar als eingeschriebener Teilzeitstudent; es ist damit doppelte Regelstudienzeit veranschlagt und bislang alles gut zu machen. Die Frage ist halt ob ich das durchziehe oder andere Wege "smarter" sein könnten.
Die dritte Aussage war, dass du als Kandidat in einer Kanzlei keine 50000 kriegen wirst. Und das kannst du mir ruhig glauben. Übrigens wirst du auch direkt nach der Ausbildung nur schwer auf 100000 kommen.

Meine vierte Aussage bezog sich auf die Studiendauer. Wie du ja schon anmerkst, hast du dabei doppelte Regelstudienzeit, das müssten dann 18 Semester sein. Ja, das mag man tatsächlich neben der Arbeit schaffen, wenn man sehr motiviert ist, allerdings solltest du bedenken, dass es auch Kanzleien gibt, in denen der Kandidat nicht mit einer 40-Stunden-Woche davonkommt.

Macht aber auch so 9 Jahre bei Kandidatenbrot. FUH dauert 2 Jahre. Du erkennst den Unterschied?
 

AnNaJF

SILBER - Mitglied
Dann kennst du mehr als ich. OK, dann geht das halt auch, wusste ich nicht.

Schau mal die aktuellen Stellenangebote hier bei Kandidatentreff an; werden auch Informatiker gesucht.
Da sieht mans auch.

Gerade in Bayern ist ständige Verwaltungspraxis 35 Jahre. Da es jedes Jahr Scharen von Neuabsolventen gibt, die in den Staatsdienst wollen, hast du über 35 keine Chance. Im Gesetz mag 45 stehen, aber nur als Höchstalter. Niemand hindert die entsprechenden Stellen, niedrigere Grenzen zu verwenden, wenn sie die erforderlichen Bewerber zusammenkriegen. Und das tun sie.

Wie gesagt ist meine Bekannte vor 2 Jahren Richterin am LG geworden; da war sie 48 (war nicht Bayern). Also abgefahren kann der Zug auf keinen Fall sein; bestätigen ja wie gesagt auch die JMs.

Die dritte Aussage war, dass du als Kandidat in einer Kanzlei keine 50000 kriegen wirst. Und das kannst du mir ruhig glauben. Übrigens wirst du auch direkt nach der Ausbildung nur schwer auf 100000 kommen.

Dagegen hab ich auch nichts gesagt?!

Meine vierte Aussage bezog sich auf die Studiendauer. Wie du ja schon anmerkst, hast du dabei doppelte Regelstudienzeit, das müssten dann 18 Semester sein. Ja, das mag man tatsächlich neben der Arbeit schaffen, wenn man sehr motiviert ist, allerdings solltest du bedenken, dass es auch Kanzleien gibt, in denen der Kandidat nicht mit einer 40-Stunden-Woche davonkommt.

Macht aber auch so 9 Jahre bei Kandidatenbrot. FUH dauert 2 Jahre. Du erkennst den Unterschied?

Oder x Jahre mit meinem jetzigen gut bezahlten Job und dann noch x Jahre Ausbildung in der Kanzlei oder oder oder... das sind ja alles verschiedene Optionen.

Wir schweifen aber von den eigentlichen Fragen ab.
Ich warte mal was andere so meinen.

Ich will auch nicht hier rumstreiten und bin dankbar für Feedback, aber 2 der Aussagen können so hart wie sie formuliert waren einfach nicht stimmen und stiften somit mehr Verwirrung als das sie helfen. Wenn man formuliert "ich bin mir nicht sicher, glaube aber..." ist das ja alles okay, aber so klang es schon sehr verbindlich, aber eben verbindlich falsch.
 
Zuletzt bearbeitet:

Pat-Ente

*** KT-HERO ***
Also, mal abgesehen von dem Einstieg ins Richteramt:
Ein Problem dürfte sicherlich sein, dass Du, wenn Du weiterhin als Informatiker tätig bist, mit 40 ohne jegliche einschlägige Berufserfahrung als Rechtsanwalt anfangen willst. Ob Du dann mit lukrativer Vergütung in einer großen Kanzlei unterkommst, kann ich nicht abschätzen, hätte aber eher Zweifel. Als Patentanwalt geht das vielleicht besser, insbesondere in der Industrie (und hier würdest Du ja schon während der Ausbildung fachbezogen arbeiten).

Zum Unterschied zwischen Kanzlei- und Industrieausbildung ist meine ich schon einiges im Forum geschrieben worden, such mal danach.

Generell kann man wohl nicht bestimmen, wo man "mehr" lernt (das hängt auch zu stark vom Unternehmen/von der Kanzlei ab), aber sicher lernt man "anders".

Der zeitliche Unterschied ist auch nur im Hinblick auf die Deutsche Patentanwaltsprüfung relevant (3 Jahre Kanzlei / min. 8-10 Jahre im Unternehmen). Die Prüfung als Vertreter vor dem EPA kannst Du in beiden Fällen nach 3 Jahren ablegen; für die Tätigkeit im Unternehmen reicht das auch in der Regel.

Die eigentlichen Fragen, die Du Dir stellen solltest, sind aber IMHO die folgenden:

- Willst Du Richter, Rechtsanwalt (mit oder ohne Spezialisierung auf den gewerblichen Rechtsschutz) oder Patentanwalt werden? Das sind nämlich durchaus unterschiedliche Berufe. Oder willst Du Dir nur möglichst viele Optionen offenhalten? Davon hängt wesentlich der einzuschlagende Ausbildungsweg ab.

- Falls Du RA oder PA werden willst, willst Du auf lange Sicht in einem Unternehmen oder in einer Kanzlei (und insbesondere als Freiberufler) arbeiten?


Bei der letzten Option würde ich mir für spätere beide Wege offen halten und hätte stets ein sicheres Einkommen.

Oh nein - bitte nicht wieder einen Einkommensthread (oder eher -threat?) starten!

Aber in der Tat, die größte Sicherheit hättest Du, wenn Du in Deinem jetzigen Unternehmen eine PA-Ausbildung aufnimmst. Das wird vermutlich ohne (größere) Einkommenseinbussen ablaufen, Du kannst womöglich zur Not zurück in den alten Job (wenn Du früh genug merkst, dass PA doch nicht das Wahre ist), und Du bleibst beim alten Arbeitgeber, den Du schon kennst und für den Du möglicherweise noch wertvoller wirst.
 
Zuletzt bearbeitet:

AnNaJF

SILBER - Mitglied
Hi!

Vielen Dank für Deine Antwort.

Also, mal abgesehen von dem Einstieg ins Richteramt:
Ein Problem dürfte sicherlich sein, dass Du, wenn Du weiterhin als Informatiker tätig bist, mit 40 ohne jegliche einschlägige Berufserfahrung als Rechtsanwalt anfangen willst. Ob Du dann mit lukrativer Vergütung in einer großen Kanzlei unterkommst, kann ich nicht abschätzen, hätte aber eher Zweifel. Als Patentanwalt geht das vielleicht besser, insbesondere in der Industrie (und hier würdest Du ja schon während der Ausbildung fachbezogen arbeiten).

Hier höre ich sehr viele verschiedene Aussagen.
Manche sagen dass Leute mit dieser Vorbildung (promov. Ingenieure in 2 Fächern plus Volljurist) mit Kusshand auch mit 40 noch genommen werden - ob das stimmt weiß ich nicht.

Zum Unterschied zwischen Kanzlei- und Industrieausbildung ist meine ich schon einiges im Forum geschrieben worden, such mal danach.

Ok.

Generell kann man wohl nicht bestimmen, wo man "mehr" lernt (das hängt auch zu stark vom Unternehmen/von der Kanzlei ab), aber sicher lernt man "anders".

Der zeitliche Unterschied ist auch nur im Hinblick auf die Deutsche Patentanwaltsprüfung relevant (3 Jahre Kanzlei / min. 8-10 Jahre im Unternehmen). Die Prüfung als Vertreter vor dem EPA kannst Du in beiden Fällen nach 3 Jahren ablegen; für die Tätigkeit im Unternehmen reicht das auch in der Regel.

Die eigentlichen Fragen, die Du Dir stellen solltest, sind aber IMHO die folgenden:

- Willst Du Richter, Rechtsanwalt (mit oder ohne Spezialisierung auf den gewerblichen Rechtsschutz) oder Patentanwalt werden? Das sind nämlich durchaus unterschiedliche Berufe. Oder willst Du Dir nur möglichst viele Optionen offenhalten? Davon hängt wesentlich der einzuschlagende Ausbildungsweg ab.

- Falls Du RA oder PA werden willst, willst Du auf lange Sicht in einem Unternehmen oder in einer Kanzlei (und insbesondere als Freiberufler) arbeiten?

Ich denke ich möchte mir v.a. alle Wege offen halten und hätte primär Interesse am Richteramt welches aber zB am Bundespatentgericht ja auch als Patentanwalt denkbar ist.
Generell tendiere ich dazu einen Weg zu finden der mir den Weg zum RA und (!) PA eröffnet so dass theoretisch sogar diese Doppelqualifikation denkbar wäre.

Oh nein - bitte nicht wieder einen Einkommensthread (oder eher -threat?) starten!

Sorry.

Aber in der Tat, die größte Sicherheit hättest Du, wenn Du in Deinem jetzigen Unternehmen eine PA-Ausbildung aufnimmst. Das wird vermutlich ohne (größere) Einkommenseinbussen ablaufen, Du kannst womöglich zur Not zurück in den alten Job (wenn Du früh genug merkst, dass PA doch nicht das Wahre ist), und Du bleibst beim alten Arbeitgeber, den Du schon kennst und für den Du möglicherweise noch wertvoller wirst.

Das sehe ich ein, die Frage ist wie gut es mit meinen Interessen vereinbar ist.

Danke Dir!
 

Patentus

SILBER - Mitglied
Deine mögliche Berufung an das Patentgericht als Volljurist hat nichts mit deinen naturwissenschaftlichen Qualifikationen zu tun. Dort brauchst du 2xVB Notenpunkte, besser noch >20 Punkte ( haben <3% der Absolventen) oder Parteibuch. Es gibt tausende parteischleimende Juristen, die sich ein Bein dafür ausreißen würden und dann vor dir bedient werden. Bei der geringen Anzahl von zu besetzenden Stellen ist eine Planung darauf völlig unrealistisch.
 

AnNaJF

SILBER - Mitglied
Deine mögliche Berufung an das Patentgericht als Volljurist hat nichts mit deinen naturwissenschaftlichen Qualifikationen zu tun. Dort brauchst du 2xVB Notenpunkte, besser noch >20 Punkte ( haben <3% der Absolventen) oder Parteibuch. Es gibt tausende parteischleimende Juristen, die sich ein Bein dafür ausreißen würden und dann vor dir bedient werden. Bei der geringen Anzahl von zu besetzenden Stellen ist eine Planung darauf völlig unrealistisch.

Was ist "Parteibuch"? :)

Ehrliche wenn auch ernüchternde Antwort.
Dh nicht drauf setzen; wenns klappt ists schön.

Vielen Dank!

Übrigens wegen dieser Altersgrenzengeschichte:
Eben nochmal beim Justizministerium genauer nachgefragt:
Zumindest in RLP gilt: "Altersgrenze gibts keine mehr. Ist nach Erlass des AGG gefallen."
 

Pat-Ente

*** KT-HERO ***
Ich denke ich möchte mir v.a. alle Wege offen halten und hätte primär Interesse am Richteramt welches aber zB am Bundespatentgericht ja auch als Patentanwalt denkbar ist.

Ja, soweit die Theorie ... de facto sind aber die technischen Richter am BPatG alle über die Prüferlaufbahn am DPMA dorthin gekommen, und die Volljuristen aus anderen Richterstellen.

Wie wäre es mit einer weiteren Alternative: Prüfer beim EPA. Da steht auch die Karriere in eine Beschwerdekammer (entspricht einem techn. Richter) offen.


PatEnte schrieb:
Oh nein - bitte nicht wieder einen Einkommensthread (oder eher -threat?) starten!

Sorry.

Das war auch eher an die anderen Kollegen hier gerichtet :p
 

maroubra

*** KT-HERO ***
Also die große Richterkarriere wird Dir vermutlich verwehrt bleiben - bei einem so späten Einstieg gibt es dann einfach sehr viel Konkurrenz mit mehr Erfahrung. Meiner Auffassung nach ist es am effektivsten, wenn man seine bisherigen Karriereentscheidungen akzeptiert (sofern diese nicht völlig falsch waren) und sich ausgehend vom Status quo weiterentwickelt ohne sich völlig neu auszurichten.
 

pa-tent

*** KT-HERO ***
Hallo AnNAJF,

Du suchst den Weg, zur eierlegenden Wollmichsau heranzureifen, die
sich alle Optionen offen halten will.

An sich sehr verständlich und nachvollziehbar - aber kaum realisierbar, denn

1. Du bist schon 32 (ich hasse mich gerade selbst für dieses Altersbashing) und
denkst über ein EINTRITT in eine neue Branche nach.

2. Dein jeweiliges "Gegenüber" (Kanzlei als Ausbilder/Arbeitgeber/Partner;
Industrie als Ausbilder/Arbeitgeber, Öffentlicher Dienst) hat klare Vorstellungen
bzw. Vorgaben. Sie wollen jemand, der ihnen nutzt und nicht bei ihnen
eine Station "ableistet", um dann nach Belieben woanders hin zu springen.

Du solltest Dir folgende Aspekte überlegen, und Dich dann klar ausrichten:

1. Was interessiert Dich an der Juristerei überhaupt? Willst Du eher
als Rechtsanwalt vor Landgerichten in streitigen Verfahren rumturnen
und giftige Schriftsätze an gegnerische Parteien aufsetzen/erwidern
(das will auch erstmal jeder Patentanwalt(skandidat); mit fortgeschrittenem Alter
und besserer Kenntnis der Strukturen ändert sich das dann für viele
in die andere Richtung) oder willst Du lieber als aktenkloppender Patentanwalt
(sehr häufig: reine Schreibtischarbeit in Einzelhaft) arbeiten?
Der Rechtsanwalt ist vorwiegend in streitigen Verfahren tätig und lebt nicht
so sehr von technischen Kenntnissen. Der Patentanwalt ist hingegen ohne
technische Kenntnisse und die Bereitschaft zur täglichen Einarbeitung in neue
technische Sachverhalte wirtschaftlich nicht überlebensfähig. Juristisch wirklich
spannende Fragestellungen (unter Ausklammerung der Beurteilung der erfinderischen Tätigkeit)
begegnen dem Patentanwalt eher selten
(geschätzt: durchschnittlich alle 1-3 Jahre ein Fall pro Patentanwalt).

2. Richter-"Werden": So etwas kann man im Bereich des Gewerblichen
Rechtsschutzes kaum planen. So etwas ergibt sich eher zufällig - bei
passender Eignung, Selbstdarstellung, Außenwahrnehmung
und "zur richtigen Zeit am richtigen Ort"-Sein, ergänzt um die passenden Referenzgeber.
Und ganz wichtig: Es muss erstmal die relevante Stelle frei werden/sein!
Als reiner Patentanwalt dürften Deine Chancen hier gegen Null gehen.

3. Das Finanzielle
Willst Du viel verdienen oder willst Du eine spannende Tätigkeit
ausüben? Das "oder" ist hier leider in der Regel ein exklusives!
Ein Patentanwalt, der sich an juristischen Fragestellungen abarbeitet,
wird kaum hohe Umsätze erzielen. Die hohen Umsätze erzielt der
Patentanwalt eher mit dem täglichen Akten-Kleinkram als Partner
in einer Kanzlei. Und die anderen Partner der Kanzlei werden kaum
Verständnis dafür aufbringen, dass sich einer ihrer Partner lieber
der Juristerei widmet - auf ihre Kosten.

Der letzte Satz gilt analog auch für die Ausbildung in einer Kanzlei:
Die Dich bezahlenden Sozien (=Arbeitgeber) werden in der Regel
keinerlei Verständnis dafür haben, dass Du Dich "nebenbei" zum
Rechtsanwalt weiterentwickeln möchtest. Du sollst aus
deren Sicht gefälligst vollumfänglich zum Profit der Kanzlei beitragen,
indem Du möglichst rund um die Uhr Akten (der Kanzlei!) bearbeitest.
Das steht häufig so auch - arbeitsrechtlich bedingt netter formuliert - in dem
jeweiligen Arbeitsvertrag des Kandidaten.

Ich kann Dir gerne per persönlicher Nachricht einen Link zu einem Lebenslauf
eines PA&RA, schicken, der so etwas ähnliches wie von Dir geplant bereits erreicht hat,
allerdings ohne Promotion (was ist übrigens ein "s.c.l"? Ist mir als
älteres Semester unbekannt). Diese Person hat die
von Dir angedachte Doppelqualifikation erreicht, allerdings mit Anfang 30,
in einer Kanzlei, in der solche Doppelqualifikationen offiziell begrüßt werden.

Als Nebenbemerkung: Es gibt auch andere Kanzleien, da wird
die Doppelqualifikation mit einem "Ihre Rechtsanwaltszulassung können
wir hier nicht gebrauchen!" abgeschmettert.
Hintergrund: Manche Rechtsanwaltkanzlei könnte dann nämlich evt.
weniger Aufträge an diese Patentanwaltskanzlei weiterreichen, die nun
auch in dem Rechtsanwaltsgeschäft tätig sein will.
 
Zuletzt bearbeitet:

AnNaJF

SILBER - Mitglied
Absolut klasse Beitrag!
Vielen Dank dafür!

Hallo AnNAJF,

Du suchst den Weg, zur eierlegenden Wollmichsau heranzureifen, die
sich alle Optionen offen halten will.

Stimmt :)

An sich sehr verständlich und nachvollziehbar - aber kaum realisierbar, denn

1. Du bist schon 32 (ich hasse mich gerade selbst für dieses Altersbashing) und
denkst über ein EINTRITT in eine neue Branche nach.

Yep, und damit extrem jung für jmd. mit 2 Studiengängen, Promotion in Inf mit summa cum laude und bereits ersten Semestern Jura und 8 Jahre industrieller Berufserfahrung da Promotion nebenberuflich; aber vllt doch auch schon wieder zu alt :)
Unfassbar ;)

2. Dein jeweiliges "Gegenüber" (Kanzlei als Ausbilder/Arbeitgeber/Partner;
Industrie als Ausbilder/Arbeitgeber, Öffentlicher Dienst) hat klare Vorstellungen
bzw. Vorgaben. Sie wollen jemand, der ihnen nutzt und nicht bei ihnen
eine Station "ableistet", um dann nach Belieben woanders hin zu springen.

Nachvollziehbar.

Du solltest Dir folgende Aspekte überlegen, und Dich dann klar ausrichten:

1. Was interessiert Dich an der Juristerei überhaupt? Willst Du eher
als Rechtsanwalt vor Landgerichten in streitigen Verfahren rumturnen
und giftige Schriftsätze an gegnerische Parteien aufsetzen/erwidern
(das will auch erstmal jeder Patentanwalt(skandidat); mit fortgeschrittenem Alter
und besserer Kenntnis der Strukturen ändert sich das dann für viele
in die andere Richtung) oder willst Du lieber als aktenkloppender Patentanwalt
(sehr häufig: reine Schreibtischarbeit in Einzelhaft) arbeiten?
Der Rechtsanwalt ist vorwiegend in streitigen Verfahren tätig und lebt nicht
so sehr von technischen Kenntnissen. Der Patentanwalt ist hingegen ohne
technische Kenntnisse und die Bereitschaft zur täglichen Einarbeitung in neue
technische Sachverhalte wirtschaftlich nicht überlebensfähig. Juristisch wirklich
spannende Fragestellungen (unter Ausklammerung der Beurteilung der erfinderischen Tätigkeit)
begegnen dem Patentanwalt eher selten
(geschätzt: durchschnittlich alle 1-3 Jahre ein Fall pro Patentanwalt).

Ich glaube ich weiß es einfach nicht :)
Ich finde tendentiell glaub eher wirkliche Verfahren aus em alltäglichen Leben spannend, aber dann wenn IT involviert ist, also IT Recht, Internetrecht, etc., aber eben auch ausm jur. Blickwinkel heraus, weniger aus einem patentrechtlichen.

2. Richter-"Werden": So etwas kann man im Bereich des Gewerblichen
Rechtsschutzes kaum planen. So etwas ergibt sich eher zufällig - bei
passender Eignung, Selbstdarstellung, Außenwahrnehmung
und "zur richtigen Zeit am richtigen Ort"-Sein, ergänzt um die passenden Referenzgeber.
Und ganz wichtig: Es muss erstmal die relevante Stelle frei werden/sein!
Als reiner Patentanwalt dürften Deine Chancen hier gegen Null gehen.

Wenn ich mit 40 fertig wäre, ist es dann wirklich so dass ich keine Chance mehr habe trotz meiner Qualifikation die doch so uninteressant garnicht sein kann :)

3. Das Finanzielle
Willst Du viel verdienen oder willst Du eine spannende Tätigkeit
ausüben? Das "oder" ist hier leider in der Regel ein exklusives!
Ein Patentanwalt, der sich an juristischen Fragestellungen abarbeitet,
wird kaum hohe Umsätze erzielen. Die hohen Umsätze erzielt der
Patentanwalt eher mit dem täglichen Akten-Kleinkram als Partner
in einer Kanzlei. Und die anderen Partner der Kanzlei werden kaum
Verständnis dafür aufbringen, dass sich einer ihrer Partner lieber
der Juristerei widmet - auf ihre Kosten.

Ich bin weniger materiell-gesteuert; wenn ein Job Spaß mcht nehm ich auch 10k EUR weniger.
Ich will eine spannende Tätigkeit!

Der letzte Satz gilt analog auch für die Ausbildung in einer Kanzlei:
Die Dich bezahlenden Sozien (=Arbeitgeber) werden in der Regel
keinerlei Verständnis dafür haben, dass Du Dich "nebenbei" zum
Rechtsanwalt weiterentwickeln möchtest. Du sollst aus
deren Sicht gefälligst vollumfänglich zum Profit der Kanzlei beitragen,
indem Du möglichst rund um die Uhr Akten (der Kanzlei!) bearbeitest.
Das steht häufig so auch - arbeitsrechtlich bedingt netter formuliert - in dem
jeweiligen Arbeitsvertrag des Kandidaten.

Ich kann Dir gerne per persönlicher Nachricht einen Link zu einem Lebenslauf
eines PA&RA, schicken, der so etwas ähnliches wie von Dir geplant bereits erreicht hat,
allerdings ohne Promotion (was ist übrigens ein "s.c.l"? Ist mir als
älteres Semester unbekannt). Diese Person hat die
von Dir angedachte Doppelqualifikation erreicht, allerdings mit Anfang 30,
in einer Kanzlei, in der solche Doppelqualifikationen offiziell begrüßt werden.

Gerne.
s.c.l. = summa cum laude (Höchstnote)

Als Nebenbemerkung: Es gibt auch andere Kanzleien, da wird
die Doppelqualifikation mit einem "Ihre Rechtsanwaltszulassung können
wir hier nicht gebrauchen!" abgeschmettert.
Hintergrund: Manche Rechtsanwaltkanzlei könnte dann nämlich evt.
weniger Aufträge an diese Patentanwaltskanzlei weiterreichen, die nun
auch in dem Rechtsanwaltsgeschäft tätig sein will.
 

Han Solo

SILBER - Mitglied
Oh Gott, lassen Sie bloß die PA >Laufbahn sausen und werden Richter, oder Prüfer am DPMA oder EPA, sowohl Ihre Fragen wie auch Kommentare disqualifizieren Sie auf der Stelle für eine freiberufliche Tätigkeit oder auch schon als Kandidat..
Hier geht es nicht ums Besserwissen (das ist eh berufsimmanent) sondern darum als Kandidat erstmal etwas lernen zu wollen, dieser aspekt fehlt bei Ihnen völlig.
 

AnNaJF

SILBER - Mitglied
Oh Gott, lassen Sie bloß die PA >Laufbahn sausen und werden Richter, oder Prüfer am DPMA oder EPA, sowohl Ihre Fragen wie auch Kommentare disqualifizieren Sie auf der Stelle für eine freiberufliche Tätigkeit oder auch schon als Kandidat..
Hier geht es nicht ums Besserwissen (das ist eh berufsimmanent) sondern darum als Kandidat erstmal etwas lernen zu wollen, dieser aspekt fehlt bei Ihnen völlig.

Hä?
Was haben Sie denn für ein Problem?

Aus irgendeinem Text ohne die Person zu kennen irgendwelche Persönlichkeitsmerkmale abgeleitet; und ich bin der Besserwisser? Interessant.

Und klar, jmd. der so einen Weg neben dem Beruf erwägt will nichts lernen; ist klar :)
Wenn ich nichts lernen wollen würde, würde ich meinen jetzigen Job weiter ausüben und gut wärs.

P.S.: Auf weitere solcher Beiträge von Ihnen werde ich übrigens nicht mehr reagieren; man kennt ja solche Persönlichkeiten und weiß dass das nichts bringt; Meinungen anderer natürlich weiterhin gerne, wobei das wesentlich glaub geklärt wurde. Danke an alle welche hier weitergeholfen haben!
 
Zuletzt bearbeitet:

Gonzo

*** KT-HERO ***
Seh ich die Werke der Meister an,
So seh ich das, was sie getan;
Betracht ich meine Siebensachen,
Seh ich, was ich hätt sollen machen.

Johann Wolfgang von Goethe
 

pa-tent

*** KT-HERO ***
@Gonzo: Sehr passend!

In die heutige Welt überführt:
Seh ich, was ich hätt DAMALS sollen machen.

@Thread-Ersteller:
Danke für die Nachhilfe hinsichtlich "s.c.l.". Diese "Beurteilung" in
ausgeschriebener Form ist mir natürlich bekannt. Die Abkürzung hingegen war
mir unbekannt.

Ich persönlich würde als potentieller Arbeitgeber diese "Beurteilung" nur
beachten, wenn sie schlecht (rite) ausfällt. Dann ist irgendwas schief gelaufen
(fachlich, menschlich oder beides), was einer Nachfrage bedarf.

Denn: Solche "Beurteilungen" mögen den schlichten Akademiker noch beeindrucken,
vielleicht auch noch den nebenberuflich Promovierten. Aber als langjähriger
wissenschaftlicher Assistent einer "Elite-Uni" kann ich über diese Note
nur noch schmunzeln (das ist noch höflich formuliert), da sie sowohl für
hervorragende Arbeiten (fachlich(!) exzellenter Prof., der seine Exzellenz nicht nur
seinem Ruf und seiner Selbstdarstellung verdankt) als auch für triviale und/oder fachlich
fehlerhafte Dissertationen verliehen wird (z.B. im Fall eines ahnungslosen Profs,
der sich dank umfangreicher Fremdfinanzierung auf thematisch zu vielen
Fachgebietssektoren bewegt; ja so etwas gibt es auch an einer "Elite-Uni").

Also für das weitere berufliche Weiterkommen:
Freuen über das "summa cum laude", aber ja nichts drauf einbilden.

Zu den zwei Studiengängen:
Aus der Sicht eines Ausbilders (=Arbeitgeber) hätte auch einer genügt.
Liest sich böse, ist aber so.
Außerdem sind die zwei Studiengänge thematisch ziemlich dicht beieinander,
so dass die Frage aufkommt "Warum denn jetzt noch ein zweites Studium hinterher?"

Ich kritisiere hier übrigens nicht böswillig in der Gegend rum, sondern ich will die Gedankengänge
eines potentielles Ausbilders aufzeigen, der auf der Suche nach einem geeigneten
Kandidaten ist.
 

Pat-Ente

*** KT-HERO ***
Hä?
Was haben Sie denn für ein Problem?

[snip]

P.S.: Auf weitere solcher Beiträge von Ihnen werde ich übrigens nicht mehr reagieren; man kennt ja solche Persönlichkeiten und weiß dass das nichts bringt; Meinungen anderer natürlich weiterhin gerne, wobei das wesentlich glaub geklärt wurde. Danke an alle welche hier weitergeholfen haben!

Ach, man weiss doch, dass Han Solo halt ein wenig ruppiger in seinen Umgangsformen ist ;)

Er wollte wohl vor allem darauf hinweisen, dass man als Kandidat in einer Kanzlei (=Lehrling, um es ganz plakativ auszudrücken) mitunter schnell und unsanft vom hohen Ross geholt werden kann.

Studienerfolge, Noten, Berufserfahrung etc. sind sicherlich für die Bewerbung von Vorteil, für den Alltag ist das wenig relevant (auch das erworbene Fachwissen nützt einem nicht immer) - da kommt es hauptsächlich auf die Arbeitsergebnisse an und darauf, dass man mit dem Ausbilder und den Mandanten zurecht kommt.
 

AnNaJF

SILBER - Mitglied
@Gonzo: Sehr passend!

In die heutige Welt überführt:
Seh ich, was ich hätt DAMALS sollen machen.

@Thread-Ersteller:
Danke für die Nachhilfe hinsichtlich "s.c.l.". Diese "Beurteilung" in
ausgeschriebener Form ist mir natürlich bekannt. Die Abkürzung hingegen war
mir unbekannt.

Ich persönlich würde als potentieller Arbeitgeber diese "Beurteilung" nur
beachten, wenn sie schlecht (rite) ausfällt. Dann ist irgendwas schief gelaufen
(fachlich, menschlich oder beides), was einer Nachfrage bedarf.

Kann ich nachvollziehen; würde ich wohl ähnlich handhaben.

Denn: Solche "Beurteilungen" mögen den schlichten Akademiker noch beeindrucken,
vielleicht auch noch den nebenberuflich Promovierten. Aber als langjähriger
wissenschaftlicher Assistent einer "Elite-Uni" kann ich über diese Note
nur noch schmunzeln (das ist noch höflich formuliert), da sie sowohl für
hervorragende Arbeiten (fachlich(!) exzellenter Prof., der seine Exzellenz nicht nur
seinem Ruf und seiner Selbstdarstellung verdankt) als auch für triviale und/oder fachlich
fehlerhafte Dissertationen verliehen wird (z.B. im Fall eines ahnungslosen Profs,
der sich dank umfangreicher Fremdfinanzierung auf thematisch zu vielen
Fachgebietssektoren bewegt; ja so etwas gibt es auch an einer "Elite-Uni").

Also für das weitere berufliche Weiterkommen:
Freuen über das "summa cum laude", aber ja nichts drauf einbilden.

Das ist ok.
Die Zensuren aus dem Studium bewegen sich im gleichen Bereich; ich denke also zumindest formell dürfte eine Bewerbung ganz gut aussehen, verstehe aber was Du meinst und stimme zu.

Zu den zwei Studiengängen:
Aus der Sicht eines Ausbilders (=Arbeitgeber) hätte auch einer genügt.
Liest sich böse, ist aber so.
Außerdem sind die zwei Studiengänge thematisch ziemlich dicht beieinander,
so dass die Frage aufkommt "Warum denn jetzt noch ein zweites Studium hinterher?"

Dafür gibt Gründe die ich in einer Bewerbung sicher darlegen könnte; wollte jetzt aber auch nicht meinen Lebenslauf hier rechtfertigen :)

Ich kritisiere hier übrigens nicht böswillig in der Gegend rum, sondern ich will die Gedankengänge
eines potentielles Ausbilders aufzeigen, der auf der Suche nach einem geeigneten
Kandidaten ist.

Absolut fair.
Danke dafür.
 

AnNaJF

SILBER - Mitglied
Ach, man weiss doch, dass Han Solo halt ein wenig ruppiger in seinen Umgangsformen ist ;)

Er wollte wohl vor allem darauf hinweisen, dass man als Kandidat in einer Kanzlei (=Lehrling, um es ganz plakativ auszudrücken) mitunter schnell und unsanft vom hohen Ross geholt werden kann.

Studienerfolge, Noten, Berufserfahrung etc. sind sicherlich für die Bewerbung von Vorteil, für den Alltag ist das wenig relevant (auch das erworbene Fachwissen nützt einem nicht immer) - da kommt es hauptsächlich auf die Arbeitsergebnisse an und darauf, dass man mit dem Ausbilder und den Mandanten zurecht kommt.

Das ist i.O., der Tonfall und die Beurteilung einer einem pers. völlig unbekannten Person auf Basis irgendeiner Kurzdarstellung in einem anonymen Forum fand ich dennoch völlig unpassend.

Anyway, es gibt ja auch viele sehr gute, hilfreiche und konstruktive Beiträge hier für die ich dankbar bin; den einen davon abweichenden ignoriere ich einfach :)
 
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