Silber
GOLD - Mitglied
Hallo zusammen,
erfolgt die Offenlegung der Patentanmeldung gemäß § 31 Abs. 2 Nr. 2 PatG nach exakt 18 Monaten (bzw. je nach Wochentag/Feiertag ggf. am nächsten Werktag)?
Sprich, ist es absolut ausgeschlossen, dass die Patentanmeldung z.B. ein, zwei Tage vor Ablauf der 18-Monats-Frist veröffentlicht wird?
Falls es hierzu eine Fundstelle im Gesetz bzw. in den Verwaltungsvorschriften gibt, bin ich hierfür natürlich ebenfalls dankbar.
erfolgt die Offenlegung der Patentanmeldung gemäß § 31 Abs. 2 Nr. 2 PatG nach exakt 18 Monaten (bzw. je nach Wochentag/Feiertag ggf. am nächsten Werktag)?
Sprich, ist es absolut ausgeschlossen, dass die Patentanmeldung z.B. ein, zwei Tage vor Ablauf der 18-Monats-Frist veröffentlicht wird?
Falls es hierzu eine Fundstelle im Gesetz bzw. in den Verwaltungsvorschriften gibt, bin ich hierfür natürlich ebenfalls dankbar.