DE Offenlegung der Anmeldung durch das DPMA nach *exakt* 18 Monaten?

Silber

GOLD - Mitglied
Hallo zusammen,

erfolgt die Offenlegung der Patentanmeldung gemäß § 31 Abs. 2 Nr. 2 PatG nach exakt 18 Monaten (bzw. je nach Wochentag/Feiertag ggf. am nächsten Werktag)?

Sprich, ist es absolut ausgeschlossen, dass die Patentanmeldung z.B. ein, zwei Tage vor Ablauf der 18-Monats-Frist veröffentlicht wird?

Falls es hierzu eine Fundstelle im Gesetz bzw. in den Verwaltungsvorschriften gibt, bin ich hierfür natürlich ebenfalls dankbar.
 

Dapf15

Vielschreiber
Das ist doch in § 31 Abs. 2 Nr. 1 PatG geregelt: Die Offenlegung kann (nur dann) vor Ablauf der 18 Monate erfolgen, wenn sich der Anmelder damit einverstanden erklärt und den/die Erfinder benannt hat. Das heißt, er müsste die frühere Offenlegung beantragt haben.
 

B_2020

GOLD - Mitglied
@Dapf15 hat es im Grunde schon beantwortet.
Lediglich hinzufügen möchte ich noch, dass die einzelnen Ämter bestimmte Wochentage "auserkoren" haben, an dem Sie veröffentlichen.
Das EPA hat sich hierfür den Mittwoch auserkoren. Heißt, wenn die 18 Monatsfrist am Donnerstag abläuft, wird vorraussichtlich ("unverzüglich/so bald wie möglich") am kommenden Mittoch veröffentlicht.

edit: Das DPMA den Donnerstag: https://www.dpma.de/dpma/veroeffent...und Gebrauchsmustern,(für Marken und Designs).
 
Zuletzt bearbeitet:

Silber

GOLD - Mitglied
Danke -- und Stichtag für die Frage, ob eine Offenlegung nur älteres Recht gemäß PatG §3 Abs. 2 ist, oder auch zur Beurteilung der erfinderischen Tätigkeit herangezogen wird, ist dann nicht der Ablauf der 18-Monatsfrist, sondern der Tag der tatsächlichen Veröffentlichung, der also häufig einige Tage später ist als 18 Monate nach dem Priotag.

Gibt es eine Möglichkeit, den Offenlegungstag zuverlässig noch an demselben Tag zu erfahren, an dem die Offenlegung erfolgt ist?
 

Dapf15

Vielschreiber
Gibt es eine Möglichkeit, den Offenlegungstag zuverlässig noch an demselben Tag zu erfahren, an dem die Offenlegung erfolgt ist?
Das müsste mit DPMAkurier funktionieren. Man kann dort als Lieferrhythmus "täglich" auswählen. Ob das dann am selben Tag oder erst am darauffolgenden kommt, weiß ich nicht.
 

der_markus

*** KT-HERO ***
Der Tag der Veröffentlichung ist doch auf den A1-Publikationen genannt. Nach diesem Datum kann man sich richten in Bezug auf § 3 II PatG oder § 4 S2 PatG.

Lieferrhythmus "täglich" ist anstrengend für diesen Zweck, da man sich 6 Tage überflüssige Berichte einhandelt. Wenn man weiß, dass das DPMA das Patentblatt jeden Donnerstag veröffentlicht, kann man sich eine Suchabfrage (z.B. nach IPC-Klassen oder Anmelder...) bauen und die halt jeden Donnerstag durch die Datenbank jagen.

Lieferrhythmus "wöchentlich" wird montags in den frühen Morgenstunden verschickt. Wenn man also unbedingt Veröffentlichungen noch am selben Donnerstag erfahren muss, muss man sich zusätzlich Arbeit machen und die Datenbank selber abfragen.
 
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