kandidatin
SILBER - Mitglied
Hallo,
vielleicht eine dumme Frage (,die ich aber wegen noch längst nicht abgelegter Europäischer Prüfung wohl stellen darf ;-) ):
Wenn das Europäische Patent mit Benennung von Frankreich, Großbrtannien und Deutschland erteilt wurde, ist für diese Länder doch eigentlich nichts mehr zu machen, oder? Natürlich abgesehen von dem Anlegen der nationalen Akte und der Übrwachung und ggf. Zahlung der nationalen Jahresgebühren. Übersetzungen braucht es für diese Länder nicht (Londoner Übereinkommen) und auch ein nationaler Vertreter muss nicht bestellt werden (Nationales Recht zum EPÜ).
Ich frage, weil auch in diesen Fällen hochtrabend von einer Validierung/Nationalisierung die Rede ist.
Grüße
Bille
vielleicht eine dumme Frage (,die ich aber wegen noch längst nicht abgelegter Europäischer Prüfung wohl stellen darf ;-) ):
Wenn das Europäische Patent mit Benennung von Frankreich, Großbrtannien und Deutschland erteilt wurde, ist für diese Länder doch eigentlich nichts mehr zu machen, oder? Natürlich abgesehen von dem Anlegen der nationalen Akte und der Übrwachung und ggf. Zahlung der nationalen Jahresgebühren. Übersetzungen braucht es für diese Länder nicht (Londoner Übereinkommen) und auch ein nationaler Vertreter muss nicht bestellt werden (Nationales Recht zum EPÜ).
Ich frage, weil auch in diesen Fällen hochtrabend von einer Validierung/Nationalisierung die Rede ist.
Grüße
Bille