Raskolnikov
BRONZE - Mitglied
Hallo miteinander,
Angenommen, ich habe in einer Anmeldung DE1 was vergessen und möchte den vergessenen Teil DELTA der Beschreibung nachreichen. In einigen Threads wurden bereits folgende Möglichkeiten diskutiert: Einreichen
i) eines Zusatzpatents oder
ii) einer Anmeldung DE2= DE1 +DELTA, die die Priorität von DE1 in Anspruch nimmt.
Ich weiß nicht, ob es im PatG eine Entsprechung zur R56(2) EPÜ gibt. Aber rein theoretisch erscheint mir folgende Option interessant:
DELTA wird als fehlender Teil der Beschreibung von DE1 definiert und innerhalb von 2 Monaten ab Anmeldetag von DE1 nachgereicht. Neuer Anmeldetag von DE1 wird der Tag, an dem DELTA eingereicht wird. Zusatzkosten= keine (oder?...)
Geht das? Ist diese Option durch das PatG gestützt?
Angenommen, ich habe in einer Anmeldung DE1 was vergessen und möchte den vergessenen Teil DELTA der Beschreibung nachreichen. In einigen Threads wurden bereits folgende Möglichkeiten diskutiert: Einreichen
i) eines Zusatzpatents oder
ii) einer Anmeldung DE2= DE1 +DELTA, die die Priorität von DE1 in Anspruch nimmt.
Ich weiß nicht, ob es im PatG eine Entsprechung zur R56(2) EPÜ gibt. Aber rein theoretisch erscheint mir folgende Option interessant:
DELTA wird als fehlender Teil der Beschreibung von DE1 definiert und innerhalb von 2 Monaten ab Anmeldetag von DE1 nachgereicht. Neuer Anmeldetag von DE1 wird der Tag, an dem DELTA eingereicht wird. Zusatzkosten= keine (oder?...)
Geht das? Ist diese Option durch das PatG gestützt?