"nach den Ansprüchen x bis y"

patnet

SILBER - Mitglied
Hallo Forum,

oftmals wird gesagt: "Vorrichtung/Verfahren nach den Ansprüchen x bis y".

Nach meinem Verständnis heißt das, dass alle Merkmale der Ansprüche x bis y vorliegen, richtig?

Beispiel: "Vorrichtung zur Durchführung des Verfahrens nach den Ansprüchen 1 bis 6". -> Die Vorrichtung muss ein Verfahren ermöglichen, dass die Merkmale der Ansprüche 1 bis 6 aufweist. Eine Vorrichtung die nur ein Verfahren der Ansprüche 1 bis 4 ermöglicht, würde daher nicht vom Schutzbereich dieses Nebenanspruchs erfasst werden!?
 

Pat-Ente

*** KT-HERO ***
Üblicherweise wird man einen derartigen Anspruch eher so formulieren:

"Vorrichtung zur Durchführung eines Verfahrens nach einem der Ansprüche 1 bis 6 ..."

Bei der von Dir zitierten Formulierung ist wahrscheinlich das Gleiche gemeint, aber suboptimal ausgedrückt ...
 

Fragender

GOLD - Mitglied
Hallo patnet,

kommt darauf an... ;-)

Siehe BGH, X ZR 31/11 - Reifendemontiermaschine:

Leitsatz:
Es ist durch Auslegung des Patentanspruchs unter Heranziehung der Beschreibung und der Zeichnungen zu ermitteln, ob die Kennzeichnung des Gegenstands eines Nebenanspruchs dahin, dass er eine in Übereinstimmung mit den vorangehenden Ansprüchen ausgebildete Vorrichtung umfasst (hier: comprising a device in accordance with claims 1 to 12), die Verwirklichung der Merkmale sämtlicher vorangehender Unteransprüche erfordert.

Gruß, Fragender
 

patnet

SILBER - Mitglied
Danke für den Tipp hinsichtlich der richtigen Formulierung, wobei sich bei mir die Frage stellte, wie ein Gericht das sehen wird.

Und just kommt der Fragende und beantwortet die Frage, danke auch dafür. Aber oh man, wie verquer kann man denn einen Satz formulieren!?

Der Anfang ist ja noch gut gelungen, dann müsste es doch heißen:
"Es ist durch Auslegung des Patentanspruchs unter Heranziehung der Beschreibung und der Zeichnungen zu ermitteln,"
ob ein Nebenanspruch eine in Übereinstimmung mit (sämtlichen) vorangehenden Ansprüchen ausgebildete Vorrichtung umfasst.

Wie war eigentlich der Wortlaut der zugrunde gelegten Ansprüche aus dieser Entscheidung? Nur wegen der Vergleichbarkeit :)
 

Blood für PMZ

*** KT-HERO ***
"Es ist durch Auslegung des Patentanspruchs unter Heranziehung der Beschreibung und der Zeichnungen zu ermitteln,"
ob ein Nebenanspruch eine in Übereinstimmung mit (sämtlichen) vorangehenden Ansprüchen ausgebildete Vorrichtung umfasst.

Hallo patnet,

nein, der Sinn deiner Formulierung ist nicht identisch zum Leitsatz des BGH. Dein Satz enthält eine rekursive Beziehung auf die Bedeutung eines Anspruchs. Der Satz vom BGH ist schon eindeutiger und auch richtiger.

Der Anspruch ist in der Entscheidung mit abgedruckt. Die steht sicher auch in Eurer Kanzleibibliothek. Zur Reifendemontiermaschine gibt's glaube ich auch einen Kommentar, habe das aber momentan nicht präsent. Du wirst ihn finden, falls es ihn gibt.

Frohes Schaffen
Blood für PMZ
 
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