Hallo Forum,
oftmals wird gesagt: "Vorrichtung/Verfahren nach den Ansprüchen x bis y".
Nach meinem Verständnis heißt das, dass alle Merkmale der Ansprüche x bis y vorliegen, richtig?
Beispiel: "Vorrichtung zur Durchführung des Verfahrens nach den Ansprüchen 1 bis 6". -> Die Vorrichtung muss ein Verfahren ermöglichen, dass die Merkmale der Ansprüche 1 bis 6 aufweist. Eine Vorrichtung die nur ein Verfahren der Ansprüche 1 bis 4 ermöglicht, würde daher nicht vom Schutzbereich dieses Nebenanspruchs erfasst werden!?
oftmals wird gesagt: "Vorrichtung/Verfahren nach den Ansprüchen x bis y".
Nach meinem Verständnis heißt das, dass alle Merkmale der Ansprüche x bis y vorliegen, richtig?
Beispiel: "Vorrichtung zur Durchführung des Verfahrens nach den Ansprüchen 1 bis 6". -> Die Vorrichtung muss ein Verfahren ermöglichen, dass die Merkmale der Ansprüche 1 bis 6 aufweist. Eine Vorrichtung die nur ein Verfahren der Ansprüche 1 bis 4 ermöglicht, würde daher nicht vom Schutzbereich dieses Nebenanspruchs erfasst werden!?