Guten Tag.
Ich bin seit 2 Jahren Hochschullehrer an einer öffentlichen Hochschule. Gleichzeitig bin ich aber auch Teilhaber und Geschäftsführer einer GmbH, bei der ich schon vor meinem Wechsel zur Hochschule hauptamtlich tätig war. Die Tätigkeit als GmbH-Geschäftsführer ist seitens der Hochschule als Nebentätigkeit genehmigt, und ich führe sie unentgeltlich (reine Organstellung) aus.
Ich habe mich an der Hochschule auch weiterhin mit den Themen der GmbH (ohne Auftrag) beschäftig und auch gemeinsame Publikationen mit ehemaligen Kollegen der GmbH erstellt. Alles auf Basis einer unverbindlichen Kooperation (also ohne Kooperationsverträge). Nun stehe ich vor einem Interessenkonflikt und weiß nicht, wie ich mich richtig verhalte. Ich habe eine Erfindung gemacht, die für die GmbH von Nutzen ist. Da ich nun aber im Dienst der Hochschule stehe, müsste ich die Erfindung melden. Da die Hochschule auch Wettbewerber meiner GmbH als Interessenten für die Verwertung des Patentes gewinnen würde, verletze ich bei einer Meldung aber die Interessen der GmbH, der ich als GF ebenfalls verpflichtet bin. Wie ist dieser Fall zu bewerten und was könnte ich tun?
freundliche Grüße
Ich bin seit 2 Jahren Hochschullehrer an einer öffentlichen Hochschule. Gleichzeitig bin ich aber auch Teilhaber und Geschäftsführer einer GmbH, bei der ich schon vor meinem Wechsel zur Hochschule hauptamtlich tätig war. Die Tätigkeit als GmbH-Geschäftsführer ist seitens der Hochschule als Nebentätigkeit genehmigt, und ich führe sie unentgeltlich (reine Organstellung) aus.
Ich habe mich an der Hochschule auch weiterhin mit den Themen der GmbH (ohne Auftrag) beschäftig und auch gemeinsame Publikationen mit ehemaligen Kollegen der GmbH erstellt. Alles auf Basis einer unverbindlichen Kooperation (also ohne Kooperationsverträge). Nun stehe ich vor einem Interessenkonflikt und weiß nicht, wie ich mich richtig verhalte. Ich habe eine Erfindung gemacht, die für die GmbH von Nutzen ist. Da ich nun aber im Dienst der Hochschule stehe, müsste ich die Erfindung melden. Da die Hochschule auch Wettbewerber meiner GmbH als Interessenten für die Verwertung des Patentes gewinnen würde, verletze ich bei einer Meldung aber die Interessen der GmbH, der ich als GF ebenfalls verpflichtet bin. Wie ist dieser Fall zu bewerten und was könnte ich tun?
freundliche Grüße