Meinungsfreiheit

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Demokrat

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Also spätestens jetzt dürfte dieser Thread auf der sofort-löschen Liste stehen! Lest schnell, leute!!!!
 
D

Demokrat

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Spätesetens jetzt wird dieser Link auf der sofort-löschen Liste stehen. Also lest schnell Leute!!!!!
 
N

Nachgetragener

Guest
Ich weiss aus sicherer Quelle, dass diejenige jetzt nicht mehr da ist. Ob sie wirklich in Berlin ist am Sozialgericht - da bin ich mir nicht so sicher. Also alle die ein Problem mit ihr hatten: jetzt wieder new versuchen sich zulassen zu lassen!
 
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Aha-Effekt

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ich habe den verbotenen Link (leider) nicht gelesen, aber wenn's um die halbtags beschäftigte Juristin ging, die für die Zulassungen der PA-Kandidaten zuständig war, dann hat sie sich nicht einmal 1 Jahr halten können und müßte in der Tat schon weg sein, zumindest sollte sie laut Info Stand Mai bald gehen.

Aus meinen Gesprächen mit anderen Mitarbeitern (wenn es die war) des Amts, muß jedoch gesagt werden, daß es augenblickliches Ziel der Kammer/dem Amt zu sein scheint, die Zahlen der Kandidaten herunterzufahren und das geht nur, wenn weniger zugelassen werden, oder die Regeln zum Rauswurf aus der Ausbildung enger ausgelegt werden. Hier habe ich einen Brief gesehen, daß man beim Wechsel, wenn man nicht relativ fix eine neue Stelle hat, einem dies als "mangelnde Mitwirkung an der Ausbildung" von jener Dame ausgelegt wurde, wodurch man letztendlich aus der Ausbildung rausfliegt, wenn man nicht schnell was Neues hat. Ob sich das aber ändern wird, sollte bezweifelt werden. Kämpft also um Eure Stelle wenn's Probleme gibt!
 
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Ramb0

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Aha-Effekt schrieb:
Hier habe ich einen Brief gesehen, daß man beim Wechsel, wenn man nicht relativ fix eine neue Stelle hat, einem dies als "mangelnde Mitwirkung an der Ausbildung" von jener Dame ausgelegt wurde, wodurch man letztendlich aus der Ausbildung rausfliegt, wenn man nicht schnell was Neues hat. Ob sich das aber ändern wird, sollte bezweifelt werden. Kämpft also um Eure Stelle wenn's Probleme gibt!
War der gesehene Brief eine interne Anweisung innerhalb Amt oder Kammer? Oder war es gerade eine solche Mitteilung über mangelnde Mitwirkung an einen Kandidaten?

In welchem § PatAnwAPO soll das mit der mangelnden Mitwirkung eigentlich stehen? Das klingt für mich irgendwie nach einem Skandal.

Aber gut, dass man sowas weiß! Danke.
 
A

Aha-Effekt

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@RambO

war eine Mitteilung an einen Kandidaten

na der Wahnsinn hat Methode: schau Dir mal in http://www.dpma.de/formulare/v1620.pdf Art. 5 letzter Satz in Verbindung mit §4 Punkt 4 an!

Die können machen, was sie wollen! Sämtliche Schutzbestimmungen für Kandidaten sind Kann-Bestimmungen. Entscheiden tut der Präsident, der von den entsprechenden Leitungspersonen im Amt vertreten wird.

Details über die Wilkür dieser Stellschrauben, die alle zu Lasten der Kandidaten sind, sind auch in http://www.amazon.de/exec/obidos/ASIN/3452252159/qid%3D1094638014/302-5419061-7924833 angedeutet. Lohnt sich in einer ruhigen Minute einmal einen Blick hineinzuwerfen!
 
R

Ramb0

Guest
Danke für die schnelle Antwort.

Stimmt, es reicht ja eigentlich schon §4 Nr. 4. Aber dagegen sollte man vor einem VerwG doch gute Chancen haben, meine ich. Ermessen in allen Ehren, aber während der Stellensuche selbst befindet man sich doch nicht in der Ausbildung.
 
A

Aha-Effekt

Guest
naja, zuletzt ging's ja um einen Wechsel der Kanzlei und da greift das wohl, bzw. wird angeführt.

Verwaltungsgericht ist wohl eine theoretische Option, was bringts, sich durch die Mühlen zu klagen? Die dann offen bleibende Frage ist, was wird angerechnet, bei Wiederzulassung ist die Anrechenbarkeit eine (wen wundert's) reine Kann-Bestimmung (§5).

Reinzukommen ist sonst fast unmöglich, einer hat Ende der 70er mal versucht sich in die Ausbildung reinzuklagen und ist durch alle Instanzen gescheitert. Selbst wenn man die Amtshürden überspringen sollte, dann braucht man noch einen privatrechtlichen Arbeitsvertrag mit einem Ausbilder und den dann zu bekommen, naja, ich weiß nicht...
 
N

Nachgetragener

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@Aha-effekt
Mag sein, dass die Kammer und das Amt versuchen wollen die Kandidatenwelle einzudemmen. Aber letztenendes regelt das ja auch der Freie Markt, da jeder Patentanwalt ja nur 2 Kandidaten Ausbilden kann und so weiter. Dass ein Kandidat nunmal, ausser einem Ausbilder auch gewisse technische Befähigungen mitbringen muss, studium, technischen Jahr, etc. ist auch verstanden. Aber wenn das alles vorliegt, dürfte es nicht an der Zulassung grossartig hapern weil es der Kammer und dem Amt nicht passt, dass es so viele Kandidaten gibt.


Trotzdem versuchte die besagte Person Probleme zu finden, wo keine waren, zum Beispiel kenne ich einen Fall von einem Doktoranden, der in USA promoviert hat und dann mehr als ein Jahr gebraucht hat um die zulassung zu bekommen, weil er vor dem Dr. nur einen Bachelors hatte, dies nicht als diplomstudium angesehn wurde, etc, der Dr. aber dann auch nicht ein studium war...das ging so lange weiter bis derjenige einen Anwalt eingeschaltet hat. Es gibt einige Bespiele wo diese Art von Willkür eben zu sehen war, die auch mit einer bestimmten Person in Verbindung gebracht werden konnt. Ob das diejenige war, die du meintest kann ich nicht sagen......

Da wird an falscher Stelle gesiebt, wenn sie wirkich weniger kandidaten wollen dürfen sie den Anwälten nicht erlauben so viele einzustellen oder aber es gibt einen warteliste, im Jahr dürfennur XY kandidaten gemeldet werden! Aber auf unfairer weise zu versuchen den Kandidaten die Zulassung zu erschweren ist nicht die Art das Probelm zu lösen.
 
Z

Zugelassener

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@Nachgetragener: Ganz meine Meinung.

Man mag dem Amt und der Kammer ja zugestehen, daß sie die Zahl der Kandidaten nicht zu sehr anwachsen lassen wollen, aber dann muß die Zahl auf klare und faire Weise von vornherein beschränkt werden.

Irgendwelche nicht nachvollziehbaren Auflagen für die Zulassung sind der falsche Weg.
Was ich so mitbekommen habe, sind die Durchfallquoten in Hagen gestiegen. Ist das ein blöder Zufall oder wird hier auch schon versucht auszusieben? Das wäre dann nämlich richtig unfair! Schließlich haben wir alle bis dahin schon fleißig in die Ausbildung investiert.
 
N

Nachgetragener

Guest
Die Durchfallsquoten bei Hagen und übrigens auch bei der Deutschen Prüfung sind angestiegen. Allerdings ist es in Hagen scheinbar darauf zurückzuführen, dass früher die alten Klausuren in diesem Forum veröffentlicht wurden und nochmal drankammen und das jetzt nicht mehr der Fall ist und alles strenger gehandhabt wird wegen einigen Fuschern. Grundsätzlich dürften die Klausuren aber - hoffentlich - nicht schwerer geworden sein! Warum die Deutsche Durchfallquote angestiegen ist verstehe ich allerdings nicht, zudem bei den erschwerten Zulassungsbedingungen.
 
A

Aha-Effekt

Guest
also ganz so einfach ist es nicht, Die Kanzleien haben eine Ausbildungspflicht (was nicht heißt, daß sie jeden nehmen müssen) und das Interesse (ggf. Gier) Arbeiten möglichst preiswert von Kandidaten erledigen zu lassen, denn wenn man einen Patentingenieur einstellen würde, der nicht ausgebildet würde, was die Alternative wäre, müßte man diesem mehr als ein Kandidatengehalt zahlen. Die durch diese "Sparsamkeit" verursachte Kandidatenschwemme drückt natürlich mittelfristig die Preise, die die PAs verlangen können. Die PAs sind also in einem Dilemma und wie jedes Dilemma wird es selbst nicht gelöst, sondern es wird an den Randbedingungen geschraubt, damit sich das Dilemma auflöst und diese Randbedingung ist hier die Zulassung der Kandidaten.

Ein NC ist nicht möglich, weil NC bei Ausbildungen mit Ausbildungsmonopol nicht vergeben werden dürfen. Alternativ müßten die Kanzleien ihr Ausbildungsmonopol aufgeben.

Das Prinzip ist immer das gleiche, getreten wird nach unten!!!

Schaut doch einfach einmal an, wo es hier http://www.dpma.de/formulare/v1620.pdf " überall Kann-Bestimmungen" gibt (insbesondere das Zusammenspiel der §§ 4, 6, 8) und beobachtet die Realität, das ist denke ich selbsterklärend!

Warum wird eigentlich nicht §6(2) i.V. mit §16 vom Amt überprüft? Auch das ist wohl selbsterklärend!
 
K

konkret Fragender

Guest
1. Wer sagt denn oder wo steht denn, dass die Durchfallquoten in Hagen oder in München gestiegen sind?

2. Wer behauptet, dass in Hagen früher "alte" Klausuren erneut vorgelegt wurden?
 
U

u. n. own

Guest
zu Durchfallquoten: Ich kann leider keine Beweise vorlegen, glaube aber eher, dass diese Gerüchte von einigen Leuten aufgebracht werden, die unter Prüfungsangst leiden und dann (speziell unmittelbar vor den Prüfungen) bei den anderen Kandidaten entsprechende Resonanz finden.

Was meiner Meinung nach für diese Deutung spricht: Ich kenne einen Kandidaten, der zu Beginn seiner Hagen-Zeit damit angab, das sei ja alles unterstes Niveau, das habe er ja schon in der Schule gelernt usw. UND DANN? Dann hat er nacheinander zwei Einsendeaufgaben verhauen und prompt behauptet, dass das Niveau der Einsendeaufgaben angestiegen sei!
(Ein zweiter Fall, wo der Kandidat einfach zu lässig an die Sache herangegangen ist - beeinflusst von älteren Kandidaten, die alle den Hagen-Aufgaben einen geringen Schwierigkeitsgrad bescheinigt haben - bin ich selber.)

Was die Durchfallquoten bei der deutschen Abschlussprüfung angeht: Woher wissen die Leute das? Die Noten der schriftlichen Aufgaben werden jedem Prüfling einzeln mitgeteilt, und zwar ohne jede Statistik.
 
K

konkret Fragender

Guest
Meine 2. Frage war eher rhetorisch, um die Ursache der Behauptung erkennen zu können.

Es gibt zu den Durchfallquoten in München eine Statistik und zwar in den Jahresberichten des BPatG. Diese lassen keinen Anstieg der Durchfallquote erkennen.

MfG
KF
 
P

paule

Guest
und wie hoch sind die Durchfallquoten lt. Jahresbericht? (den habe ich nämlich nicht)
 
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