Dr. No schrieb:
Sowohl der A- als auch der B-Teil werden m.E. sinnvoll bewertet. Das meiste, was laut Examiner's Report zu Punktabzug führt, kann man gut nachvollziehen, seien es Unklarheiten in den Ansprüchen oder fälschlicherweise aufgenommene oder nicht aufgenommene Merkmale.
Naja, naja, im A- und B-Teil ist es bekanntlich ein ziemlich sicherer Weg zum Durchfallen, wenn man sich zu wenig einschränkt, auf der anderen Seite fallen die Punkte deutlich weniger schnell ab, wenn man denn wenigstens erteilungsfähig ist. Das
ist praxisfern: in beiden Fällen kann ich mich schließlich im Normalfall noch einschränken. Außerdem führt das dazu, dass ich aus dem Bewusstsein heraus, eine Prüfung zu schreiben und keine reale Anmeldung oder Bescheidserwiderung, bewusst eher für ein Merkmal entscheide als dagegen. Ich fand im diesjährigen B-Teil die Musterlösung nachvollziehbar, wäre aber im Rahmen der Prüfung
nie das Risiko eingegangen, eine solche Begründung vorzutragen. Ich habe mich für ein weiteres Merkmal entschieden, das von einer starken (m.E. unwiderlegbaren) Begründung gestützt wurde. In der Praxis hätte ich entweder mit Hilfsanträgen oder mit dem Hürdenlauf über einen weiteren Bescheid gearbeitet.
Im übrigen sei noch angemerkt, dass A- und B-Teil nur für Kanzleikandidaten verhältnismäßig einfach sind, ich kenne eine Industriekandidatin, die die EQE letztlich auch beim ersten Versuch bestanden hat, die aber vor dem A- und B-Teil sehr viel mehr Angst hatte als vor C und D. In ihrer Firma werden Anmeldungen und Bescheide von externen Anwälten ausgearbeitet, für C und D-Teil musste sie lediglich lernen, was sie als kleinstes Problem ansah.
Bei der Bewertung des C-Teils sollten jedoch auch Angriffe berücksichtigt werden, die zwar nicht eins zu eins der Meinung der Prüfungskommission entsprechen, aber nachvollziehbar erscheinen.
Der ideale Ablauf wäre, wenn ein Korrektor, der auf einen unerwarteten Ansatz stößt, diesen an die Prüfungskommission weiterreichen würde, welche dann eine Punktzahl für diesen Ansatz festsetzen und den weiteren Korrektoren mitteilen würde. Problem dabei: was, wenn ein anderer Korrektor den Ansatz übergangen hat? Soll für jede Mitteilung dieser Art der gesamte Stapel bereits korrigierter Klausuren noch einmal durchgearbeitet werden? In der Praxis ist derlei wohl sehr schwierig. Wir haben es mit einer Zentralprüfung zu tun, bei der tausende Prüflinge antreten. Da kann man kaum den einzelnen Korrektoren Spielraum bei der Korrektur einräumen. Bei den Hagen-Einsendeaufgaben und auch bei der deutschen Anwaltsprüfung ist derlei durchaus möglich und mindestens bei ersteren bei mir auch vorgekommen (hatte durchaus ein paar nette Kommentare am Rand für meine phantasievollen Lösungsansätze...
Zur Ungerechtigkeit von Prüfungen fällt mir noch etwas ein: Bei der Vorbereitung auf die deutsche Prüfung und während der Durchführung der mündlichen deutschen Prüfung, hatte ich des öfteren den Eindruck, dass ich doch eigentlich zu den besseren Teilnehmern gehörte. Das Resultat war jedoch, wie bereits gesagt, äußerst durchschnittlich.
Naja, ich habe auch für die deutsche Prüfung abgesehen von den Amtsjahreskursen am BPatG fast nicht gelernt, finde sie letztlich auch schwieriger und unvorhersehbarer, weil der Stoff grenzenlos ist, und habe mit "befriedigend" bestanden. Da ich so wenig gelernt habe, war ich damit sehr gut bedient. Die mündliche Prüfung war aber ein absoluter Witz und ich habe mich vor den Zuschauern gerdezu (fremd-)geschämt. Meiner Meinung nach hätten ein paar Wackelkandidaten, die eigentlich keine einzige richtige Antwort hinbekommen haben, schlicht durchfallen müssen. Die Gesichter der Prüfungskommission waren auch ziemlich lang, teilweise wurden die grundlegendsten Dinge nicht richtig beantwortet. Ich habe so das Gefühl, dass man hier durch zu große Gnade ein sehr ungutes selbstverstärkendes Image aufgebaut hat: in der mündlichen wird man nicht mehr ausgesiebt. Vielleicht könnte man hier einiges zur Steigerung des Niveaus beitragen, wenn beide Prüfungsteile, also Klausuren und mündliche Prüfung
für sich bestanden werden müssten. Als Kompromiss würde es reichen, wenn die Klausurnoten zu Beginn der mündlichen Prüfung bekannt gegeben würden...
Dies war m.E. auch eine Art Ungerechtigkeit.
Diese Prüfungsform ist eh unbefriedigend: wie oft weiß man die Antworten auf die Fragen an die anderen, wie oft erwischt es einen dann aber eiskalt, wenn man dran ist? Umgekehrt ist es auch möglich (ich kenne so einen Glückspilz). Vielleicht sollte man die Prüfung mit Buzzer durchführen...
Im übrigen halte ich ca. 8 Wochen für ausreichend aber auch für nötig, um die EQE auf Anhieb zu bestehen.
Das könnte ganz gut hinkommen, allerdings lässt die EQE es im Gegensatz zu anderen Prüfungen kaum zu, an einen Punkt zu gelangen, an dem man
sicher besteht. Ich finde allein schon die Konzentration auf drei aufeinanderfolgende Tage Unsinn. Ich hatte eine Bekannte, die unter extremen Regelbeschwerden litt und jeden Monat mehrere Tage lang quasi nur mit Wärmflasche im Bett liegen konnte. Sie hatte großes Glück, dass ihr Staatsexamen rein zufällig nicht in diese Zeit fiel, was ihre größte Furcht war.
Wo soll der Sinn einer Prüfung in so kurzer Zeit sein? Warum werden die einzelnen Prüfungsteile nicht über Tage, Wochen oder gar Monate verteilt? Bei einem einzigen Prüfungstermin pro Jahr ist es ja eigentlich egal, wann man den letzten Teil geschrieben hat, solange er einmal jährlich angeboten wird. Es ist aber schon sehr unbefriedigend, wenn die körperliche Fitness und die Fähigkeit, 20h in drei Tagen Handschrift schreiben zu können, einen Teil der Entscheidung darüber, ob man vor dem EPA vertreten darf oder nicht, bedeuten.