S
Schlaumeier
Guest
@sichfragender
Natürlich bezieht sich dieselbe Rechtssache nur auf den konkreten Fall. Nur dann hat auch der Mandant ein schutzwürdiges Interesse, daß der Anwalt, den er mit Hintergrundinformationen zu einem bestimmten Streitfall versorgt hat, nicht plötzlich für die Gegenseite arbeitet und dann dort die Hintergrundinformationen verwenden kann.
Daher ist der Passus für kleine bis mittlere Kanzleien kaum ein Problem. Etwas anders liegt der Fall bei den Großkanzleien mit Dutzenden von Anwälten. Jeder Streitfall (Einspruch, Nichtigkeitsklage, Verletzungsklage), der von einem der Anwälte betreut hat, hat auf der Gegenseite ein anderes Anwaltsbüro. Wechselt ein Anwalt von der Großkanzlei in das andere Anwaltsbüro, muß in der Regel das andere Anwaltsbüro diesen einen Streitfall (nicht etwa den ganzen Mandanten) abgeben. Natürlich könnte der Mandant dies nicht gut finden und sich dann auch insgesamt bei den Wettbewerbern beraten lassen.
Natürlich bezieht sich dieselbe Rechtssache nur auf den konkreten Fall. Nur dann hat auch der Mandant ein schutzwürdiges Interesse, daß der Anwalt, den er mit Hintergrundinformationen zu einem bestimmten Streitfall versorgt hat, nicht plötzlich für die Gegenseite arbeitet und dann dort die Hintergrundinformationen verwenden kann.
Daher ist der Passus für kleine bis mittlere Kanzleien kaum ein Problem. Etwas anders liegt der Fall bei den Großkanzleien mit Dutzenden von Anwälten. Jeder Streitfall (Einspruch, Nichtigkeitsklage, Verletzungsklage), der von einem der Anwälte betreut hat, hat auf der Gegenseite ein anderes Anwaltsbüro. Wechselt ein Anwalt von der Großkanzlei in das andere Anwaltsbüro, muß in der Regel das andere Anwaltsbüro diesen einen Streitfall (nicht etwa den ganzen Mandanten) abgeben. Natürlich könnte der Mandant dies nicht gut finden und sich dann auch insgesamt bei den Wettbewerbern beraten lassen.