Kanzleischild, Kammerbeitrag & Berufshaftpflicht

Marc N. Zeichen

*** KT-HERO ***
Servus Forum,

um die im Betreff genannten "Sachen" hat sich bis vor kurzem noch komplett meine ehemalige Ausbildungskanzlei gekümmert. Nun steht für mich jedoch die eigene Selbstständigkeit zur Debatte, mit allem Drum und Dran.

Mit diesem Hintergrund unter uns zunächst mal gefragt, wie hoch ist eigentlich der jährliche PAK-Beitrag (...und kommt man da auf IRGENDEINE Art dran vorbei...)?

Zum anderen Punkt, Berufshaftpflichtversicherung. Mal angenommen, ich mache 90 % Auftragsarbeit für Industriepatentabteilungen und nur 10 % eigene Mandanten. Gibt es da eine empfehlenswerte Versicherung, oder einen speziellen Vertrag, mit dem ich bezüglich Berufshaftpflicht etwas günstiger wegkomme -- oder ist (wie mir gesagt wurde) der jährliche Haftpflichtbeitrag stets und grundsätzlich völlig unabhängig von der Größe des Mandantenstamms, des Umsatzes usw.?

Ich freue mich auf Kommentare oder Erfahrungswerte aller Art,

Grüße Marc
 
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Marc N. Zeichen

*** KT-HERO ***
Re: Kanzleischild, Kammerbeitrag & Berufshaftpflicht

PA2005 schrieb:
Kammerbeitrag für Einmannkanzlei bisher 500 EURO.
Danke Dir.

Angesichts dessen vermute ich, dass der Kammerbeitrag für Sozietäten pro Anwalt also niedriger liegen dürfte.

Über weitere Erfahrungswerte (besonders zu möglichen Varianten bei der Haftpflichtversicherung) würde ich mich freuen.

Grüße Marc
 

Pat-Ente

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Re: Kanzleischild, Kammerbeitrag & Berufshaftpflicht

Marc N. Zeichen schrieb:
PA2005 schrieb:
Kammerbeitrag für Einmannkanzlei bisher 500 EURO.
Angesichts dessen vermute ich, dass der Kammerbeitrag für Sozietäten pro Anwalt also niedriger liegen dürfte.
Warum sollte er? Niedriger ist er nur fuer angestellte Anwaelte/Patentingenieure (nicht mal da bin ich sicher) und Kandidaten, nicht fuer Partner.

Was die Haftpfichversicherung betrifft: Die Kammer hat doch kuerzlich eine Information bezueglich eines neuen Rahmenvertrags herumgeschickt, der ganz guenstig zu sein scheint. Da kann man Dir bei der Kammer sicher noch genauer Auskunft geben.

BTW: Unter die Mindestversicherungssumme (EUR 250.000) kannst Du ohnehin nicht gehen.
 

Marc N. Zeichen

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Re: Kanzleischild, Kammerbeitrag & Berufshaftpflicht

Hallo @Pat-Ente,

danke auch Dir für die Antworten.
Pat-Ente schrieb:
Warum sollte er? Niedriger ist er nur fuer angestellte Anwaelte/Patentingenieure (nicht mal da bin ich sicher) und Kandidaten, nicht fuer Partner.
Ahh so -- also kein "Mengenrabatt" (ist für mich jetzt auch erst mal hypothetisch).
Pat-Ente schrieb:
Die Kammer hat doch kuerzlich eine Information bezueglich eines neuen Rahmenvertrags herumgeschickt, der ganz guenstig zu sein scheint. Da kann man Dir bei der Kammer sicher noch genauer Auskunft geben.
Danke, werde das mal bei der Kammer erfragen.
Pat-Ente schrieb:
BTW: Unter die Mindestversicherungssumme (EUR 250.000) kannst Du ohnehin nicht gehen.
Ja is soweit klar. Hätte halt gehofft, es gibt eine Staffelung bezüglich Kanzleiumsatz oder Fallzahlen, wobei wer will das kontrollieren. Muss halt jetzt überlegen, bringen die paar wenigen Direktmandanten genügend ein, um deswegen vierstellig (?) Haftpflicht pro Jahr zu bezahlen.

Mal überlegen: vielleicht sollte ich ja eine GmbH werden.....?

Grüße Marc
 

EQE2009-Gast

*** KT-HERO ***
Re: Kanzleischild, Kammerbeitrag & Berufshaftpflicht

Marc N. Zeichen schrieb:
Mit diesem Hintergrund unter uns zunächst mal gefragt, wie hoch ist eigentlich der jährliche PAK-Beitrag (...und kommt man da auf IRGENDEINE Art dran vorbei...)?
Kammerbeitrag wurde in der letzten Kammerversammlung gesenkt (ich glaube auf 460 EUR pro Anwalt).

Man kann bei der Kammer wohl beantragen, dass aufgrund besonderer Umstände ein niedrigerer Beitrag angesetzt wird. Vielleicht kannst Du das Argument "Kanzleineugründung mit vorerst ungewissen Umsätzen" bringen, um den Beitrag im ersten oder in den ersten zwei Jahren senken zu lassen.
 

Marc N. Zeichen

*** KT-HERO ***
Re: Kanzleischild, Kammerbeitrag & Berufshaftpflicht

EQE2009-Gast schrieb:
Vielleicht kannst Du das Argument "Kanzleineugründung mit vorerst ungewissen Umsätzen" bringen, um den Beitrag im ersten oder in den ersten zwei Jahren senken zu lassen.
Danke auch Dir, für diesen zusätzlichen Tipp.

Grüße Marc
 

Pat-Ente

*** KT-HERO ***
Re: Kanzleischild, Kammerbeitrag & Berufshaftpflicht

Marc N. Zeichen schrieb:
Pat-Ente schrieb:
BTW: Unter die Mindestversicherungssumme (EUR 250.000) kannst Du ohnehin nicht gehen.
Ja is soweit klar. Hätte halt gehofft, es gibt eine Staffelung bezüglich Kanzleiumsatz oder Fallzahlen, wobei wer will das kontrollieren. Muss halt jetzt überlegen, bringen die paar wenigen Direktmandanten genügend ein, um deswegen vierstellig (?) Haftpflicht pro Jahr zu bezahlen.

Mal überlegen: vielleicht sollte ich ja eine GmbH werden.....?
Der Beitrag fuer die Mindestversicherungssumme ist ja schon Discount, wer ernsthaft arbeitet, braucht ohnehin mehr ;-)

Aber mal Spass beiseite, es wäre doch denkbar, dass man auch bei Auftragsarbeit (nicht nur bei eigenen Direktmandanten) in eine Haftung gelangen kann.

Abgesehen davon gibt es AFAIK im genannten Rahmenvertrag die Möglichkeit, bei Teilzeitarbeit einen geringeren Beitrag zu haben.

Für die GmbH ist übrigens eine Mindestversicherungssumme von 2,5 Mio vorgeschrieben (§ 52j (2) PAO). Das wird also auch nicht billiger ...
 

Marc N. Zeichen

*** KT-HERO ***
Re: Kanzleischild, Kammerbeitrag & Berufshaftpflicht

Hi und danke für die Inputs,
Pat-Ente schrieb:
Der Beitrag fuer die Mindestversicherungssumme ist ja schon Discount, wer ernsthaft arbeitet, braucht ohnehin mehr ;-)
Klar, denn es wäre ja dumm, die Mindestversicherungssumme herunterzusetzen, selbst wenn man nur einen Mandanten hat, und dann mit genau diesem in eine Millionenhaftung zu geraten. Sprich, an der Schraube "Mindestversicherungssumme" sollte man sinnvollerweise wohl nicht drehen.
Pat-Ente schrieb:
Aber mal Spass beiseite, es wäre doch denkbar, dass man auch bei Auftragsarbeit (nicht nur bei eigenen Direktmandanten) in eine Haftung gelangen kann.
Fällt mir gerade nichts zu ein... hast Du mal ein Beispiel?
Pat-Ente schrieb:
Für die GmbH ist übrigens eine Mindestversicherungssumme von 2,5 Mio vorgeschrieben (§ 52j (2) PAO).
Ach so, schade.
Aber wieso eigentlich? Ich meine, wenn die GmbH schon nicht haftet, warum braucht sie dann eine fette Versicherung? Bzw. was ist da überhaupt noch der Punkt an der GmbH?

Grüße Marc
 

EQE2009-Gast

*** KT-HERO ***
Re: Kanzleischild, Kammerbeitrag & Berufshaftpflicht

Marc N. Zeichen schrieb:
Aber wieso eigentlich? Ich meine, wenn die GmbH schon nicht haftet, warum braucht sie dann eine fette Versicherung? Bzw. was ist da überhaupt noch der Punkt an der GmbH?
Die GmbH selbst haftet voll. Nur die Gesellschafter haften nicht mit ihrem Privatvermögen. Gerade deshalb braucht die Patentanwaltsgesellschaft die hohe Versicherungssumme.
 

MPS

GOLD - Mitglied
Re: Kanzleischild, Kammerbeitrag & Berufshaftpflicht

Zur Haftpflichtversicherung noch eine Information : EPI bietet zu günstigen Bedingungen eine Zusatzversicherung an, die die Versicherungssumme um ca. 1 Million € aufstockt.
 
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Ah-No Nym

*** KT-HERO ***
Re: Kanzleischild, Kammerbeitrag & Berufshaftpflicht

Ist denn der Abschluss einer Haftplfichtversicherung (zumindest über die Minimalsumme) nicht Grundvoraussetzung für die Zulassung als PA ?

Gruß

Ah-No Nym
 

union

*** KT-HERO ***
AW: Re: Kanzleischild, Kammerbeitrag & Berufshaftpflicht

Der Beitrag fuer die Mindestversicherungssumme ist ja schon Discount, wer ernsthaft arbeitet, braucht ohnehin mehr ;-)

Aber mal Spass beiseite, es wäre doch denkbar, dass man auch bei Auftragsarbeit (nicht nur bei eigenen Direktmandanten) in eine Haftung gelangen kann.

In welcher Konstellation könnte es bei einer Auftragsarbeit für eine Patentanwaltskanzlei zu einem Haftungsfall kommen, bei welchem tatsächlich die Versicherung des freien Mitarbeiters einspringen müsste?

Gegenüber dem Mandanten selbst haftet doch zunächst mal die Patentanwaltskanzlei, bzw. die betreffenden Anwälte.

Mit welcher Argumentation sollten diese denn dann von dem freien Mitarbeiter Schadensersatz einfordern können?
 

Blood für PMZ

*** KT-HERO ***
AW: Re: Kanzleischild, Kammerbeitrag & Berufshaftpflicht

In welcher Konstellation könnte es bei einer Auftragsarbeit für eine Patentanwaltskanzlei zu einem Haftungsfall kommen, bei welchem tatsächlich die Versicherung des freien Mitarbeiters einspringen müsste?

Gegenüber dem Mandanten selbst haftet doch zunächst mal die Patentanwaltskanzlei, bzw. die betreffenden Anwälte.

Mit welcher Argumentation sollten diese denn dann von dem freien Mitarbeiter Schadensersatz einfordern können?

Ganz einfach: Der Schaden für den Haftungsfall wird an den Mandanten ausgeglichen, entweder von der Kanzlei oder ihren Patentanwälten selbst oder aber durch die Haftpflichtversicherung der Kanzlei gezahlt.

Jetzt hat die Kanzlei (oder deren Versicherung) den finanziellen Schaden. Diesen holt sie sich von dem Verursacher dieses Schadens, also dem Kollegenarbeiter, wieder zurück. Also hat nun dieser einen Haftungsfall. Dafür kommt nun gegebenenfalls seine Haftpflichtversicherung auf, die ja durchaus bei einer anderen Versicherungsgesellschaft abgeschlossen sein kann.

Ein Beispiel: Die Patentanwaltskanzlei beauftragt den Kollegenarbeiter, für einen Mandanten eine mündliche Verhandlung wahrzunehmen. Dieser nimmt den Auftrag an und hängt im falschen Moment wegen Fluglotsen- oder Lokführerstreik oder Autopanne irgendwo fest und verpasst dadurch den Verhandlungstermin. Die Verhandlung geht dadurch verloren oder es ergeht ein Versäumnisurteil oder was im konkreten Fall gerade denkbar ist.

Dadurch entstehen Kosten oder sonstige Nachteile für den Mandanten. Diese muss im Ergebnis die Versicherung des Kollegenarbeiters ausgleichen.
 

union

*** KT-HERO ***
AW: Re: Kanzleischild, Kammerbeitrag & Berufshaftpflicht

Ganz einfach: Der Schaden für den Haftungsfall wird an den Mandanten ausgeglichen, entweder von der Kanzlei oder ihren Patentanwälten selbst oder aber durch die Haftpflichtversicherung der Kanzlei gezahlt.
...
Ein Beispiel: Die Patentanwaltskanzlei beauftragt den Kollegenarbeiter, für einen Mandanten eine mündliche Verhandlung wahrzunehmen.

Ja, letzteres scheint mir ein gutes Beispiel zu sein, danke!

Ich hing gedanklich bislang immer an den schriftlich vom Kollegenarbeiter erbrachten Leistungen, die dann von einem Patentanwalt der Kanzlei noch unterschrieben werden, bevor sie an den Mandanten oder ans Amt gehen. In diesen Fällen von Kollegenarbeit steht meiner Meinung nach nämlich der Unterzeichnende komplett für die Richtigkeit des Schreibens ein und kann später wohl kaum Schadensersatz verlangen, da er ja selber nochmals alles hätte prüfen müssen.

Oder seh ich da auch was falsch?
 

Blood für PMZ

*** KT-HERO ***
Schriftliche Kollegenarbeit? Geht auch. Vielleicht folgendermaßen: Die Kanzlei Sorgsam & Vorsichtig beauftragt den Kollegenarbeiter mit der supereiligen Anfertigung eines fristgebundenen Schriftsatzes oder der Ausarbeitung einer prioritätsgestützten Nachanmeldung. Der Kollegenarbeiter nimmt wegen der attraktiven Bezahlung den Auftrag an und erledigt das auch ordnungsgemäß. Da er aber gut ausgelastet und tüchtig ist und für zwei Kanzleien arbeitet, hat er auch von der anderen Kanzlei Schlampig & Konsorten einen solchen Auftrag.

Der Kollegenarbeiter bereitet am letzten Tag der Frist richtig zwei Begleitschreiben an die beiden Kanzleien vor. Dann vertauscht er aufgrund von Übermüdung wegen der durchgearbeiteten Nacht die fertiggestellten Schriftsätze und legt den Begleitschreiben jeweils die falschen Ausarbeitungen bei beziehungsweise mailt die falschen Anlagen. Er fragt noch vorsorglich im Büro der auftraggebenden Kanzleien, ob alles angekommen ist und die Dateien geöffnet werden können etc. Danach stürzt sein Telekommunikationssystem ab oder er macht Feierabend oder geht ins Bett oder wird krank.

Der von Dir erwähnte Patentanwalt in der auftraggebenden Kanzlei Sorgsam & Vorsichtig prüft ordnungsgemäß, nachdem alles wunderschön auf den Kanzleibriefbogen 'rüberkopiert wurde, bevor er unterschreibt. Er merkt, dass die Anträge wohl nicht so ganz zur Sach- und Rechtslage in seiner Akte passen. Er unterschreibt also nicht. Mangels Masse kann er also nichts einreichen außer vielleicht einem rasch gebastelten form- und fruchtlosen Notantrag.

Sein Kollege in der anderen auftraggebenden Kanzlei Schlampig & Konsorten merkt nix und schickt den total falschen Schriftsatz unterschrieben per Telefax los.

Trotzdem seien beide Fristen versaust. Ich fürchte, man wird in beiden Fällen nicht um ein intensives Gespräch und dann evtl. die Information an die Haftpflichtversicherung des Kollegenarbeiters herumkommen.
 
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Patentonkel

GOLD - Mitglied
Ich fürchte, man wird in beiden Fällen nicht um ein intensives Gespräch und dann evtl. die Information an die Haftpflichtversicherung des Kollegenarbeiters herumkommen.

die meisten kollegenarbeiter dürften allerdings über keine versicherung verfügen, da nicht zugelassen.

ich sehe das auch etwas anders. der PA besorgt das rechtsgeschäft entgeltlich für andere und hat für eine ordnungs- und fristgemässe bearbeitung zu sorgen. eine überbürdung der haftung durch rückgriff auf den kollegenarbeiter im rahmen des vom PA zu leistenden schadensersatzes kommt m.e. nicht in betracht.

die weitergabe der bearbeitung im rahmen von kollegenarbeit erfolgt doch sozusagen schon auf risiko des PA, der auf eine ordnungsgemäße bearbeitung seitens des kollegenarbeiters vertraut. wenn die bearbeitung nichts taugt bzw. nicht fristgemäss erfolgt muss der PA dafür geradestehen (das ist seine pflichtverletzung). durch seine unterschrift wird die bearbeitung zu seiner eigenen, und dafür muss er auch versichert sein.

der KA kennt doch i.a. gar nicht die umstände des falles. auf einmal erfährt er später dass er eine wichtige apple ./. samsung akte versaubeutelt hat und soll der versicherung des PA die XX millionen euro schadensersatz ersetzen? dann hätte der PA nicht unterschreiben dürfen bzw. mehr zeit einplanen um die sache notfalls selbst zu bearbeiten, oder eben gar nicht rausgeben.

das heisst natürlich nicht, dass der PA die bezahlung des KA nicht verweigern kann, wenn die bearbeitung nichts wert ist, da werkvertrag.

vielleicht gibts aber auch andere rechtsprechung, würde mich interessieren.
 

grond

*** KT-HERO ***
ich sehe das auch etwas anders. der PA besorgt das rechtsgeschäft entgeltlich für andere und hat für eine ordnungs- und fristgemässe bearbeitung zu sorgen. eine überbürdung der haftung durch rückgriff auf den kollegenarbeiter im rahmen des vom PA zu leistenden schadensersatzes kommt m.e. nicht in betracht.

Im Außenverhältnis haftet natürlich nur der PA, der den Auftrag ursprünglich hatte. Was "Blood for PMZ" meinte, ist, dass der aufgrund dieser Haftung geschädigte PA seinerseits den Kollegenarbeiter in Regress nehmen kann. Das sehe ich bei den angeführten Beispielen mindestens für das erste auch so. Allgemein einig sind wir uns wohl, dass das Übernehmen einer schriftlichen Arbeit auf eigenen Briefbogen und mit eigener Unterschrift mindestens in der üblichen Konstellation, dass ein Auftrag nicht ausdrücklich aus Zeitmangel zur Notfrist zu erledigen ist, kein Haftungsproblem für den Kollegenarbeiter darstellen sollte.

Ob der Kollegenarbeiter nun eine Haftpflichtversicherung unterhält (unterhalten muss) oder nicht, ist keine Frage der Haftung, sondern lediglich ihrer praktischen Auswirkungen auf das weitere Leben der Beteiligten. Allerdings dürfte man die Sorgfaltspflichten des die Kollegenarbeit abnehmenden PAs bei der Kontrolle als größer ansehen, wenn er die Arbeit an einen "Patentingenieur" und nicht an einen Patentassessor oder Patentanwalt abgegeben hat.
 
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