Rex
*** KT-HERO ***
Ich habe zur Frage, ob eine Patenterteilung früher als 18 Monate seit Anmeldetag möglich ist, nichts im Gesetz oder in einschlägigen Kommentaren gefunden. Es müsste rein rechtlich also möglich sein.
Praktisch spricht dagegen aber § 3 Abs. 2 PatG, denn betreffende Entgegenhaltungen werden erst nach 18 Monaten veröffentlicht und dürfen wohl vorher im Prüfungsbescheid nicht zitiert werden (§31 Abs. 2 Nr. 2 PatG).
Fällt jemandem etwas dazu ein?
Praktisch spricht dagegen aber § 3 Abs. 2 PatG, denn betreffende Entgegenhaltungen werden erst nach 18 Monaten veröffentlicht und dürfen wohl vorher im Prüfungsbescheid nicht zitiert werden (§31 Abs. 2 Nr. 2 PatG).
Fällt jemandem etwas dazu ein?