Hallo rexpat,
jeder von uns arbeitet den ganzen Tag für einen guten Zweck, nämlich für das Wohl seiner Mandanten, auch der Kollege Lysios.
Dem Verfassungsbeschwerdeführer wird er aber auch nicht helfen können. Die Verfassungsbeschwerde ist eingelegt, die Begründung derselben folgt, sagen wir es euphemistisch, einer ausgesprochen seltenen Mindermeinung. Das BVerfG wird sich dazu äußern. Sehr sehr knapp, wage ich mal zu prognostizieren. Oder hat es schon?
Zum Rechtsstand des Gebrauchsmusters hast Du einen Link zum Register des EPA eingefügt. Das ist falsch, dort gibt es keine Rechtsstände von Gebrauchsmustern zum Auslesen. Und dieses Gebrauchsmuster ist nicht mehr in Kraft, wie man im richtigen Register beim DPMA feststellen kann.
Der Löschungsantragsteller wird seine Gründe gehabt haben, warum er das Löschungsverfahren gegen das deutsche Gebrauchsmuster betrieben hat, obwohl es eine korrespondierende PCT-Anmeldung gegeben hat. Es gibt auch eine Reihe sehr guter Gründe, die er gehabt haben könnte. Wir wissen es nicht und es ist jetzt auch egal. Auch der Gebrauchsmusterinhaber wird seine Gründe gehabt haben, warum er das Gebrauchsmuster verteidigt hat, obwohl er schon einen weiteren Pfeil im Köcher hatte. Auch diese Gründe kennen wir nicht. Auch das ist jetzt egal.
Vielleicht vorsorglich nochmals der Hinweis: Dies ist keine Plattform zum Suchen von Rechtsrat
in patentrechtlichen Fragen.
Frohes Schaffen
Blood für PMZ