Liebe Kollegen,
könntet Ihr mir bitte bei folgender prüfungsrechtlichen Fragestellung für die EEQ helfen:
Ich habe 2006 erstmals Teil A und B der Eignungsprüfung modular abgelegt und bestanden. Für 2007 habe ich mich für Teil C und D angemeldet, jedoch nur C geschrieben (und leider nicht bestanden). Für 2008 habe ich mich wieder für C und D angemeldet. Voraussichtlich kann ich aber 2008 wieder nur Teil C schreiben.
Könnte dies ein prüfungsrechtliches Problem sein??
Wie sieht es nächstes Jahr (2009) aus, muß ich da - um mein Teil A und B Ergebnis nicht zu gefährden - auf alle Fälle mich nicht nur für D anmelden, sondern auch schreiben?
Vielen Dank für Antworten.
könntet Ihr mir bitte bei folgender prüfungsrechtlichen Fragestellung für die EEQ helfen:
Ich habe 2006 erstmals Teil A und B der Eignungsprüfung modular abgelegt und bestanden. Für 2007 habe ich mich für Teil C und D angemeldet, jedoch nur C geschrieben (und leider nicht bestanden). Für 2008 habe ich mich wieder für C und D angemeldet. Voraussichtlich kann ich aber 2008 wieder nur Teil C schreiben.
Könnte dies ein prüfungsrechtliches Problem sein??
Wie sieht es nächstes Jahr (2009) aus, muß ich da - um mein Teil A und B Ergebnis nicht zu gefährden - auf alle Fälle mich nicht nur für D anmelden, sondern auch schreiben?
Vielen Dank für Antworten.