EQE Europäische Eignungsprüfung

eqeler

Schreiber
Liebe Kollegen,

könntet Ihr mir bitte bei folgender prüfungsrechtlichen Fragestellung für die EEQ helfen:

Ich habe 2006 erstmals Teil A und B der Eignungsprüfung modular abgelegt und bestanden. Für 2007 habe ich mich für Teil C und D angemeldet, jedoch nur C geschrieben (und leider nicht bestanden). Für 2008 habe ich mich wieder für C und D angemeldet. Voraussichtlich kann ich aber 2008 wieder nur Teil C schreiben.
Könnte dies ein prüfungsrechtliches Problem sein??

Wie sieht es nächstes Jahr (2009) aus, muß ich da - um mein Teil A und B Ergebnis nicht zu gefährden - auf alle Fälle mich nicht nur für D anmelden, sondern auch schreiben?

Vielen Dank für Antworten.
 

Bomb Jack

BRONZE - Mitglied
eqeler schrieb:
Ich habe 2006 erstmals Teil A und B der Eignungsprüfung modular abgelegt und bestanden. Für 2007 habe ich mich für Teil C und D angemeldet, jedoch nur C geschrieben (und leider nicht bestanden). Für 2008 habe ich mich wieder für C und D angemeldet. Voraussichtlich kann ich aber 2008 wieder nur Teil C schreiben.
Könnte dies ein prüfungsrechtliches Problem sein??
Das Problem ist bereits insofern da, dass durch die Teilnahme 2007 das zweite Modul bereits absolviert wurde. Die Ausgleichsmöglichkeit ist also auf jeden Fall verloren.

Ansonsten kann man (bis jetzt, in der Zukunft kann sich das ändern!) nicht bestandene Teile so oft wiederholen wie man lustig ist.

eqeler schrieb:
Wie sieht es nächstes Jahr (2009) aus, muß ich da - um mein Teil A und B Ergebnis nicht zu gefährden - auf alle Fälle mich nicht nur für D anmelden, sondern auch schreiben?
Die A- und B-Ergebnisse gehen auf keinen Fall verloren. Man kann die anderen wiederholen bis zum Umfallen.
 
P

PatundPatachon

Guest
So wie ich den von Lysios zitierten 14(1) verstehe, musst du spätestens 2009 das zweite Modul "ablegen", aber nicht unbedingt bestehen (das wäre dann wohl "erfolgreich ablegen"). Dieses Jahr dürfte also meiner Meinung nach egal sein.

Aber wenn Du sowieso angemeldet bist, was spricht dagegen, kurz aufzutauchen und wenigstens ein paar Alibi-Sätze abzugeben? Wie schon angemerkt, bestanden werden muss nicht, dafür hat man beliebig viele Versuche. Solange man eben Lust hat, die Prüfungsgebühr zu zahlen.
 

pak

*** KT-HERO ***
Pat&Patachon schrieb:
So wie ich den von Lysios zitierten 14(1) verstehe, musst du spätestens 2009 das zweite Modul "ablegen", aber nicht unbedingt bestehen (das wäre dann wohl "erfolgreich ablegen"). Dieses Jahr dürfte also meiner Meinung nach egal sein.
Dem Schließe ich mich an, das zweite Modul wurde nämlich bereits abgelegt (unabhängig davon, ob man zum D-Teil erschienen ist oder nicht, und unabhängig davon, ob man erfolgreich war). Somit kann jetzt weiter mit der Salami-Taktik vorgegangen werden. Wenn man den D-Teil auch 2008 nicht absolvieren möchte, meldet man sich eben nur für den C-Teil an. Die Ergebnisse für A und B bleiben davon unberührt ...

pak
 
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