Marc N. Zeichen
*** KT-HERO ***
Hallo Forum,
folgender Fall: auf Basis einer DE-Prioanmeldung wurde von einer Anmeldergemeinschaft A und B eine PCT-Anmeldung eingereicht.
Die aus der PCT-Anmeldung hervorgegangene EP-Anmeldung wurde dann nur noch vom Anmelder A weiterverfolgt, und die deutsche Prioanmeldung nur noch vom Anmelder B.
Was sollte den Anmeldern A und B im Hinblick auf das Doppelschutzverbot empfohlen werden, so dass jeder der Anmelder den von ihm angestrebten Schutz erhalten kann?
folgender Fall: auf Basis einer DE-Prioanmeldung wurde von einer Anmeldergemeinschaft A und B eine PCT-Anmeldung eingereicht.
Die aus der PCT-Anmeldung hervorgegangene EP-Anmeldung wurde dann nur noch vom Anmelder A weiterverfolgt, und die deutsche Prioanmeldung nur noch vom Anmelder B.
Was sollte den Anmeldern A und B im Hinblick auf das Doppelschutzverbot empfohlen werden, so dass jeder der Anmelder den von ihm angestrebten Schutz erhalten kann?