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Guest
Ob ich eine Entscheidung aus 1991 einer G-Entscheidung aus 2003, aus 1998 und einer T-Entscheidung aus 2003 vorziehen sollte ?Morpheus schrieb:Aua, da drehen wir uns aber im Kreis...noch so'n Gast schrieb:die Frage, ob etwas
neu ist (= nicht unmittelbar und eindeutig aus dem Stand der Technik zu entnehmen), oder
den Zeitrang einer Prioanmeldung erhält (= unmittelbar und eindeutig aus den Priounterlagen zu entnehmen)
Wenn man keine unterschiedlichen Offenbarungskonzepte bezüglich Neuheit und bezüglich Priorität bejaht, dann würde aber T 251/91 wieder ins Spiel kommen.
Dass man bezüglich Neuheit und bezüglich Priorität nicht dieselben Offenbarungskonzepte verwenden kann, ergibt sich m.E. zwingend schon daraus, dass ein Genus ("Fahrrad") eine Spezies ("Fahrzeug") zwar neuheitsschädlich vorwegnimmt, der Genus aber normalerweise keine Prioritätsgrundlage für einen auf die Spezies gerichteten Anspruch bilden kann.
Jetzt fragt sich nur noch, warum Neuheit in den RiLi tatsächlich genauso definiert wird wie Erfindungsidentität, nämlich in beiden Fällen mit dem berühmten "eindeutig und unmittelbar zu entnehmen"-Spruch.
Da stimmt doch etwas nicht an der Neuheitsdefinition des EPA!
Wer schafft Aufklärung?
Grüße Morpheus
Davon abgesehen:
Die Offenbarung eines "Fahrrads" ist auch eindeutig und unmittelbar die Offenbarung eines "Fahrzeugs" (=> Fahrzeug nicht neu), aber keine wirksame Priogrundlage für "Fahrzeug", da "Fahrzeug" Gegenstände mit einschließt, die "Fahrrad" nicht eindeutig und unmittelbar offenbart (z.B. meinen heißgeliebten Grillbollerwagen, der kein Fahrrad ist).
Die Offenbarung eines "Fahrzeugs" ist nicht eindeutig und unmittelbar die Offenbarung eines "Fahrrads" (=> Fahrrad neu und => keine Prio).
Ich seh da kein Problem mit "im Kreis drehen". Man darf sich ja nicht nur fragen, was der zeitrangältere Begriff eindeutig und unmittelbar offenbart, sondern auch, was der zeitrangjüngere Begriff im Anspruch zusätzlich unter Schutz stellt.