Bitte nicht so ernst nehmen...

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Hugo

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Ich habe gerade einen Witz unserer Amerikanischen Kollegen bekommen:
 

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Hugo

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Hier eine kombinierte Zivil- und Strafrechtsklausur, die juristen zu bewältigen haben. Der Aufgabensteller hatte wohl Humor:

In den USA kaufte ein Rechtsanwalt eine Kiste mit sehr seltenen und sehr teueren Zigarren und versicherte diese dann, unter anderem, gegen Feuerschaden. Über die nächsten Monate rauchte er die Zigarren vollständig auf, und forderte dann die Versicherung auf, den Schaden zu ersetzen.

In seinem Schreiben an die Versicherung führte der Anwalt aus, dass die Zigarren durch eine Serie kleiner Feuerschäden vernichtet worden sind. Die Versicherung weigerte sich, zu bezahlen mit dem Argument, dass er die Zigarren bestimmungsgemäß verbraucht habe.

Eine im Klageverfahren nicht angefochtene Auslegung der Versicherungspolice, dass die Zigarren gegen jegliche Art von Feuer versichert seien, und Haftungsausschlüsse nicht bestunden ergab, dass die Versicherung den Schaden ersetzen musste.

Statt ein langes und teueres Berufungsverfahren anzustrengen, akzeptierte die Versicherung das Urteil und bezahlte 15.000 US-Dollar an den Rechtsanwalt, der seine Zigarren in den zahlreichen "Feuerschäden" verloren hatte.

Nachdem der Anwalt den Scheck der Versicherung eingelöst hatte, wurde er auf Antrag der Versicherung in 24 Fällen von Brandstiftung verhaftet. Unter Hinweis auf seine zivilrechtliche Klage und seine Angaben vor Gericht, wurde er wegen vorsätzlicher Inbrandsetzung seines versicherten Eigentums zu 24 Monaten Freiheitsstrafe (ohne Bewährung) und 24.000 US-Dollar Geldstrafe verurteilt.

Erläutern Sie in einem Gutachten nach deutschen Recht, wie ein Gericht über den strafrechtlichen Teil entscheiden würde und welche Überlegungen seitlich des Gerichts problematisiert würden.
 
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Hugo

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Dann handelt es sich um eine Legende á la "Die Spinne in der Yucca-Palme".

Der Unsinn der Geschichte liegt wohl nicht in der scheinbaren "Dummheit" der Versicherung, sondern in der Auslegung und Subsumption des strafrechtlichen Tatbestandes der Brandstiftung.

Aber selbst, wenn statt Brandstiftung Versicherungsbetrug hier in Betracht käme, so stünde dem entgegen, dass es sich hier im zivilrechtlichen Fall um eine materielle Rechtskraft inter partes handelt.

Im strafrechtlichen Fall, der dem öffentlichen Recht zugeschrieben werden kann, sind die Parteien aber ganz andere.

Was dem Rechtsgefühl aller billig und gerecht denkenden einleuchtet, nämlich wer A sagt (im Zivilprozess), der muss auch B sagen (im strafrechtlichen Prozess muss er sich A entgegenhalten lassen), ist aber tatsächlich garnicht so.

Das beste Beispiel hierfür ist die unterschiedliche Behandlung von O.J. Simpson im Mordfall an seiner Ehefrau. Einerseits freispruch - andererseits Schadensersatzklage durchgegangen (oder anders herum , ich erinnere mich nicht).

Ein weiterer deutscher urbaner Mythos ist die Geschichte des ersten Erben, der zunächst -sehr umfangreich- erbt.

Entsprechend bezahlt der erste Erbe sehr hohe Erbschaftssteuer.

Daraufhin wird der ertse Erbe von den "wahren" Erben gerichtlich um das gesamte Erbe gebracht (Wirkung ex tunc?, Ohne Anrechnung der Erbschaftssteuer).

Der erste Erbe gibt also die gesamte Erbschaft an die neuen Erben heraus und anschliessend unterliegt er in der gerichtlichen Auseinandersetzung mit dem Finanzamt, in der er die Erbschaftssteuer zurückfordert, da die Erbschaft letztendlich nicht eingetreten sei.

Gleichzeitig waren die wahren Erben von der Erbschaftssteuer befreit, weil dies ja sonst einer Doppelbesteuerung gleich käme.

Der erste Erbe war seit dem insolvent.

Hier ist auch in verschiedenen Verfahren unter verschiedenen Parteien unterschiedlich entschieden worden.
 
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Hugo

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Frage an alle Rheinländer: Wer hat denn heute seinen Schlips verloren?

Helau! and Düseldorfer,
Alaaf! an die Kölner und

Wolle 'mer se reinlasse? and die Rheinland-Pfälzer

Helau!

Hugo
 
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