Feuerstein
Schreiber
Ich überlege, ob ich Beschwerde gegen meine Beurteilung einlegen soll, da mein Anspruch 1 zwar nicht dem "Mainstream" entspricht, aber meiner Meinung nach durchaus vertretbar ist. Für den (vielleicht nicht optimalen) Anspruch 1 habe ich von beiden Prüfern je nur 2 von 36 Punkten bekommen. - Ich bin der Meinung, dass die Prüfer sich nicht inhaltlich mit meinem Ansatz beschäftigt haben, sondern nur formal überprüft haben, ob die Musterlösung da ist. Da ich 43 Punkte habe, bräuchte ich nur zwei Punkte mehr.
Frage: Geht es jemanden genauso, dass er in die Beschwerde will?
Zur Info: ich habe als kennzeichnenden Teil, dass "... einen Elektromotor zum raschen Beschleunigen und Drehen der Schutzvorrichtung aufweist, um ein Eichhörnchen durch die plötzliche Drehung der Schutzvorrichtung zu überraschen, so dass es von der Schutzvorrichtung rutscht oder springt" ((( Die Begründung der Neuheit gegenüber D1 liegt darin, dass D1 zur Vogelbeobachtung ist und keine schnelle Drehung offenbart.)))
Frage: Geht es jemanden genauso, dass er in die Beschwerde will?
Zur Info: ich habe als kennzeichnenden Teil, dass "... einen Elektromotor zum raschen Beschleunigen und Drehen der Schutzvorrichtung aufweist, um ein Eichhörnchen durch die plötzliche Drehung der Schutzvorrichtung zu überraschen, so dass es von der Schutzvorrichtung rutscht oder springt" ((( Die Begründung der Neuheit gegenüber D1 liegt darin, dass D1 zur Vogelbeobachtung ist und keine schnelle Drehung offenbart.)))