Teil B Beschwerde gegen mein Ergebnis B-2010

Pat-Ente

*** KT-HERO ***
ConfoosedPhysicist schrieb:
@Pat-Ente:
der Examiner's Report enthält in 3.2.1. auch das Zitat aus den RiLi für den Houdaille Test: C-VI 5.3.10
Danke fuer den Hinweis, habe auch schon die T331/87 nachgeschaut. Mir war das nur nicht unter dem Stichwort "Houdaille" bekannt (und im B-Teil 2008 hatte ich's auch nicht gebraucht ...).
 

pirat

SILBER - Mitglied
Tatsächlich! Also das

PROTOKOLL ÜBER VORRECHTE UND IMMUNITÄTEN!

Wieder etwas gelernt für die EQE! Schade!

Dann mache ich nächstes Jahr wieder mit bei der EQE-Lotterie!

Das ändert nichts daran, dass diese ganze Prüfung hart an der Grenze zur Verfassungsmäßigkeit ist. Um diese zu gewährleisten, müsste das Prüfungsverfahren wie bei den deutschen Juristen ausgebildet sein, beispielsweise auch mit mündlicher Prüfung.

So long ....
 

Tiger-Pat-Ente

SILBER - Mitglied
Eine sehr interessante Diskussion über die Grundsätze der EQE. Ich glaube, dass man die Prüfung bestehen kann, wenn man folgende Punkte für sich selbst akzeptiert hat:

  • Es ist eine Prüfung! Die Prüfung hat teilweise wenig mit dem richtigen Leben zu tun. Wer würde in einem Einspruch schreiben, dass Polyethylen ein Kunststoff ist, weil im Dokument X das so drin steht. Niemand. In der Prüfung gibt es aber Punkte für so einen Satz, auch wenn das jedem Kind klar ist.
  • Man muss sich auf die Prüfung vorbereiten und die Fragen nach den Vorstellung im Examiners Report beantworten. Nur so steht da, was die Prüfer sehen wollen. Zugegeben, das ist mit viel Aufwand verbunden. Ich habe selbst je 5 Compendien gelöst, das macht dann mal 100 Stunden oder so, plus nochmals so viel für die Korrektur.
  • Man muss etwas Glück haben an dem Tag.
Mit diesen drei Grundsätzen im Kopf habe ich die Prüfung im ersten Aufwisch bestehen können.
 

pak

*** KT-HERO ***
Tiger-Pat-Ente schrieb:
... Die Prüfung hat teilweise wenig mit dem richtigen Leben zu tun ...
Lieblingsargument derjenigen, die einmal oder mehrere Male durchgefallen sind. So nach dem Motto: Ich bin perfekt, mich auf die Prüfungsanforderungen einzustellen, ist unter meinem Niveau.

Übrigens erhält man im "richtigen Leben" auch nicht selten Instruktionen und Vorgaben von Mandanten, die einen eher veranlassen, die Akte gleich dem Schredder zu übergeben, anstatt sich mit Freude an die Arbeit zu machen ...

Gruß

pak
 

Pat-Ente

*** KT-HERO ***
Der Unterschied zum "richtigen Leben" ist vor allem der, dass bei der EQE auf jeden Fall alle notwendigen Informationen und Offenbarungsgehalte vorhanden sind, um die Aufgabe zu loesen.

Bei realen Bescheidserwiderungen kann man eben nicht sicher sein, dass die Merkmale, die man zur Abgrenzung braucht, auch wirklich in der Anmeldung stehen. Ebensowenig hat man bei einem Einspruch stets den garantiert toedlichen SdT zur Hand.

Und selbstverstaendlich ist die in der EQE verlangte strukturierte und formalisierte Herangehensweise auch hilfreich fuer reale Faelle, selbst wenn man auch ohne diese schon mal ein Patent erteilt (oder widerrufen) bekommen kann.
 

Patentius

Schreiber
Gibt es im Netz irgendwo ein Beispiel für einen Beschwerdeschriftsatz gegen die EQE?
günstig ist das ja nicht gerade, nach ABVEP sind es 600% der Grundgebühr.
 
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