Marc N. Zeichen
*** KT-HERO ***
Hallo Forum,
angenommen eine deutsche Patentanmeldung sei durchs DPMA mittels Prüfungsbescheid P bemängelt worden, und der Anmelder habe darauf nicht geantwortet, worauf ein Zurückweisungsbeschluss ergangen sei.
Daraufhin legt der Anmelder form- und fristgerecht Beschwerde ein, und reicht als Beschwerdebegründung im wesentlichen eine Erwiderung auf den Prüfungsbescheid P nach, ebenfalls form- und fristgerecht.
Ist die Beschwerde zulässig, und hat sie zudem Aussicht auf Erfolg? Mit anderen Worten: kommt der Anmelder auf diese Weise zuverlässig wieder zurück ins Prüfungsverfahren?
angenommen eine deutsche Patentanmeldung sei durchs DPMA mittels Prüfungsbescheid P bemängelt worden, und der Anmelder habe darauf nicht geantwortet, worauf ein Zurückweisungsbeschluss ergangen sei.
Daraufhin legt der Anmelder form- und fristgerecht Beschwerde ein, und reicht als Beschwerdebegründung im wesentlichen eine Erwiderung auf den Prüfungsbescheid P nach, ebenfalls form- und fristgerecht.
Ist die Beschwerde zulässig, und hat sie zudem Aussicht auf Erfolg? Mit anderen Worten: kommt der Anmelder auf diese Weise zuverlässig wieder zurück ins Prüfungsverfahren?