Kurt
*** KT-HERO ***
Daher ist man dazu übergegangen, den Anspruchsgegenstand in seiner Gesamtheit auf Technizität zu prüfen und ihn dann unter dem Gesichtspunkt der mangelnden erfinderischen Tätigkeit zurückzuweisen, weil die einzig neuen Merkmale ja eben nichttechnisch sind und damit keinen Beitrag zum Stand der Technik (sic) leisten können. Das heißt also, keinen technischen Fortschritt begründen.
Das ist es ja, hier werden Sachen zusammengeworfen, die nicht zusammengehören, nämlich Technizität und "Fortschritt". Wie Du hier schreibst, fängt man an, auf Technizität zu prüfen, und kommt dann über die Zwischenstation soweit neu leider nichttechnisch zur mangelnden Erfindungshöhe als Ergebnis...
Wenn das man nicht "verwirrend" und "unbegreiflich" ist.