PK_Schach.Matt
*** KT-HERO ***
Also doch, es muss ein technischer Effekt (Wärmerückstrahlung) vorhanden sein. Einfach nur wohler fühlen reicht nicht.Und das wird leichter, wenn ich in die Anmeldung schreibe, dass Weiß erfreulich viel Wärme zurückstrahlt? Weiß ich dann, ob "Beige" oder "orange" noch gleichwirkend sind?
Da wäre ich vorsichtig. Technische Effekte im Prüfungsverfahren nachzureichen kann problematisch sein. Wenn Du das Wohlgefühl aufgrund des Weises offenbart hast und nun im Prüfungsverfahren kommst und behauptest, dass das Wohlgefühl von der Wärmerückstrahlung kommt, kann der Prüfer sagen, dass ist nicht offenbart.Es würde reichen, diesen technischen Effekt im Prüfungsverfahren zu erläutern, weil dann ein schlauer Patentanwalt mit dicken Brillengläsern mit der Sache befasst ist und seine Arbeit gut macht.
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