kandidatin
SILBER - Mitglied
Hallo,
in einer Einspruchsverhandlung vor dem EPA ging es zunächst um die Neuheit. Der Vorsitzende der Einspruchsabteilung hat auf Nachfrage des Patentinhabers erklärt, dass die Abteilung - abweichend von ihrer vorherigen Sichtweise - von den Entgegenhaltungen D1, D2 und D3 die Entgegenhaltungen D1 und D2 nicht mehr als neuheitsschädlich ansieht, gegebenenfalls aber die D3. Daraufhin ist der Patentinhaber nicht auf die D1 und die D2 eingegangen, sondern hat ausführlich zur Neuheit gegenüber der D3 Stellung genommen.
Nach einer Verhandlungspause zur Entscheidungsfindung erklärt die Abteilung, dass der Gegenstand des Hauptanspruchs nicht mehr neu sei, und zwar sowohl gegenüber der D3 als auch gegenüber der D1.
Ist das schon fehlendes rechtliches Gehör? Schließlich hat der Inhaber nur wegen der geäußerten Einschätzung des Vorsitzenden nicht zur Neuheit gegenüber der D1 Stellung bezogen.
Grüße
Bille
in einer Einspruchsverhandlung vor dem EPA ging es zunächst um die Neuheit. Der Vorsitzende der Einspruchsabteilung hat auf Nachfrage des Patentinhabers erklärt, dass die Abteilung - abweichend von ihrer vorherigen Sichtweise - von den Entgegenhaltungen D1, D2 und D3 die Entgegenhaltungen D1 und D2 nicht mehr als neuheitsschädlich ansieht, gegebenenfalls aber die D3. Daraufhin ist der Patentinhaber nicht auf die D1 und die D2 eingegangen, sondern hat ausführlich zur Neuheit gegenüber der D3 Stellung genommen.
Nach einer Verhandlungspause zur Entscheidungsfindung erklärt die Abteilung, dass der Gegenstand des Hauptanspruchs nicht mehr neu sei, und zwar sowohl gegenüber der D3 als auch gegenüber der D1.
Ist das schon fehlendes rechtliches Gehör? Schließlich hat der Inhaber nur wegen der geäußerten Einschätzung des Vorsitzenden nicht zur Neuheit gegenüber der D1 Stellung bezogen.
Grüße
Bille