Hallo,
aktuell habe ich mit Patentrecht nur am Rande etwas zu tun (das wird sich nächstes Jahr aber ändern ) aber ich habe mal eine Frage zu einem aktuellen Anliegen:
Ich bin als Ing in einer Entwicklungsabteilung tätig und Kollegen habe gerade das Problem, dass sie etwas entwickeln (wollten), das aber scheinbar durch ein Patent bereits geschützt/gesperrt ist.
Ich habe es nur am Rande mitgekriegt, daher kann ich den Sachverhalt eh nicht genau wiedergeben aber mich interessiert es halt, wie man an die Thematik rangehen würde oder könnte.
Also im Hauptanspruch wird z.B. eine Messonde erwähnt, um die es letztlich wohl geht. Meine Kollegen meinen, wenn sie einen Sensor fest an einem Gehäuse verbauen, wäre das eine Umgehung, weil eine Sonde ja "eingeführt", also beweglich ist.
Verbaut man den Sensor fest, so glauben sie, fiele es nicht mehr unter den Schutzbereich.
Ich weiß, es ist relativ vage aber ich glaube, das genügt schon, um eine Einschätzung abgeben zu können?
Ich bin etwas skeptisch, für mich hat der Begriff "Messen" in "Messonde" mehr Bedeutung, als die "Sonde" und ich würde fast schon sagen, dass es irrelevant ist, ob es sich bewegt oder nicht. Ob ich es jetzt Messonde, Sonde oder Sensor nenne.. spielt glaube keine Rolle. Daher auch nicht, ob es sich bewegen/entfernen lässt, einseitig oder zweiseitig fixiert ist. Ja, ich kann mir Fälle ausmalen, wo diese Aspekte doch relevant sein können aber pauschal?
Kann da jemand bitte etwas zu sagen?
Danke und Gruß
aktuell habe ich mit Patentrecht nur am Rande etwas zu tun (das wird sich nächstes Jahr aber ändern ) aber ich habe mal eine Frage zu einem aktuellen Anliegen:
Ich bin als Ing in einer Entwicklungsabteilung tätig und Kollegen habe gerade das Problem, dass sie etwas entwickeln (wollten), das aber scheinbar durch ein Patent bereits geschützt/gesperrt ist.
Ich habe es nur am Rande mitgekriegt, daher kann ich den Sachverhalt eh nicht genau wiedergeben aber mich interessiert es halt, wie man an die Thematik rangehen würde oder könnte.
Also im Hauptanspruch wird z.B. eine Messonde erwähnt, um die es letztlich wohl geht. Meine Kollegen meinen, wenn sie einen Sensor fest an einem Gehäuse verbauen, wäre das eine Umgehung, weil eine Sonde ja "eingeführt", also beweglich ist.
Verbaut man den Sensor fest, so glauben sie, fiele es nicht mehr unter den Schutzbereich.
Ich weiß, es ist relativ vage aber ich glaube, das genügt schon, um eine Einschätzung abgeben zu können?
Ich bin etwas skeptisch, für mich hat der Begriff "Messen" in "Messonde" mehr Bedeutung, als die "Sonde" und ich würde fast schon sagen, dass es irrelevant ist, ob es sich bewegt oder nicht. Ob ich es jetzt Messonde, Sonde oder Sensor nenne.. spielt glaube keine Rolle. Daher auch nicht, ob es sich bewegen/entfernen lässt, einseitig oder zweiseitig fixiert ist. Ja, ich kann mir Fälle ausmalen, wo diese Aspekte doch relevant sein können aber pauschal?
Kann da jemand bitte etwas zu sagen?
Danke und Gruß