Hallo,
mein Mandant möchte das DE Patent fallen lassen (keine Jahresgebühren mehr zahlen) und die Frage ist ob der Arbeitnehmer noch irgendwelche Ansprüche hat. Der Arbeitnehmer war in der Firma angestellt und wurde von dem britishen Unternehmen nun für die restliche Laufzeit des Patentes in Form einer Einmalzahlung ausgezahlt. Es bestehen keine Lizenzen oder sonstige Einnahmen. Muss der Arbeitgeber dennoch das Patent nach § 16(1) anbieten? Im Grunde wurde der AN ja schon vergütet ("wenn der AG vor Erfüllung des Anspruchs.....nicht weiterverfolgen will...").
Was ist wenn der AN selbst aber noch Interesse hat das Patent zu lizenzieren oder die Erfindung weiterhin benutzten möchte? Hat der AN noch irgendwelche Rechte?
Danke!
mein Mandant möchte das DE Patent fallen lassen (keine Jahresgebühren mehr zahlen) und die Frage ist ob der Arbeitnehmer noch irgendwelche Ansprüche hat. Der Arbeitnehmer war in der Firma angestellt und wurde von dem britishen Unternehmen nun für die restliche Laufzeit des Patentes in Form einer Einmalzahlung ausgezahlt. Es bestehen keine Lizenzen oder sonstige Einnahmen. Muss der Arbeitgeber dennoch das Patent nach § 16(1) anbieten? Im Grunde wurde der AN ja schon vergütet ("wenn der AG vor Erfüllung des Anspruchs.....nicht weiterverfolgen will...").
Was ist wenn der AN selbst aber noch Interesse hat das Patent zu lizenzieren oder die Erfindung weiterhin benutzten möchte? Hat der AN noch irgendwelche Rechte?
Danke!