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  1. M

    Deutscher Patentanwalt + EPA vs. NUR European Patent Attorney

    Ich würde hier noch weitere Aspekt einwerfen, die mit Blick auf deine Karriere vielleicht nicht ganz unerheblich sind: 1. Ich würde mich nochmal eingehender mit den Inhalten der deutschen und der europäischen Prüfung und auch mit dem Berufsbild des Patentanwaltes beschäftigen. Dann würde ich...
  2. M

    Berufsalltag

    Standardantwort eines Juristen: Das kommt darauf an. ;-) Was verstehst du unter "bloß Anträge und Beratung"? Gerade die Beratung kann spannend und abwechslungsreich sein. Es geht ja nicht nur um juristische Sachverhalte, sondern vor allem auch um die Technik, die es zu schützen geht und darum...
  3. M

    Allg. Zulassungsfrage

    In der Grur 10/2022 war ein relativ umfangsreicher Aufsatz zu dem Thema drin. Vielleicht kannst du den über den Vater deines Freundes bekommen. Wird vermutlich nicht alle Fragen beantworten und auch keine Rechtssicherheit geben, aber vielleicht hilft es etwas bei der Orientierung. M.
  4. M

    Kleine Aufgaben in Bewerbungsgesprächen

    Wie geschrieben: Es kann nicht schaden, die Grundbegriffe schonmal gehört zu haben. Wenn das allerdings so abläuft, wie von mir und Asdevi vermutet (und nicht irgendwelche sinnbefreiten Aufgaben aus irgendeinem Bewerbungsratgeber vorgelegt werden), wird es weniger darauf ankommen...
  5. M

    Kleine Aufgaben in Bewerbungsgesprächen

    In meiner Ausbildungskanzlei waren das Aufgaben, mit denen schonmal grob getestet wurde, ob ein technisches und sprachliche Verständnis vorhanden ist. Das war z.B. eine kurze Übersetzung oder Zusammenfassung eines technischen Textes, ein einer Erfindungsmeldung nachempfundener Text, aus dem man...
  6. M

    Berechnung Vergütung nach RiLi 11

    „kann“ der (bzw. ein) Umsatz sein, siehe Richtlinie, insbesondere das gerechnete Beispiel unter Nr. 39. M.
  7. M

    Berechnung Vergütung nach RiLi 11

    Direkt aus der Richtlinie. Die Berechnung der zu zahlenden Vergütung und des Erfindungswertes ist unter Nr. 39 beschrieben: V = E * A V = zu zahlende Vergütung E = Erfindungswert A = Anteilsfaktor E = B * L B = Bezugsgröße L = Lizenzsatz Die Bezugsgröße kann der Umsatz in der entsprechenden...
  8. M

    EPÜ Wieso nimmt eine generische Offenbarung ein spezielles Beispiel nicht vorweg?

    Das heißt, in der D2 ist kein gegenständlicher Filter gezeigt, der Ähnlichkeit mit einem Kaffeefilter hat oder sogar als solcher verwendet werden könnte (unabhängig davon, ob der Kaffee daraus schmeckt ;-) )? Aus meiner Sicht baut die Rechtsprechung genau darauf auf: Wenn im Stand der Technik...
  9. M

    EPÜ Wieso nimmt eine generische Offenbarung ein spezielles Beispiel nicht vorweg?

    Das hängt davon ab, wie der Filter im SdT offenbart ist. Ist der dort offenbarte Filter, so wie er dargestellt ist, unverändert zum Filtern von Kaffee geeignet? Oder wird dort allgemein irgendeine Art von Gewebefilter beschrieben und es steht separat davon, dass man Gewebefilter auch für andere...
  10. M

    EPÜ Wieso nimmt eine generische Offenbarung ein spezielles Beispiel nicht vorweg?

    Ich denke, man muss hier zwei Punkte unterscheiden: 1. Was ist explizit offenbart? Eine allgemeine (generische) Offenbarung zeigt eben nicht einen speziellen Gegenstand mit allen für diesen Gegenstand besonderen Merkmalen. Auch durch eine verallgemeinernde Aussage wie "kann Filterpapier in...
  11. M

    EPÜ "umfassend" neuheitsschädlich für "bestehend aus"?

    Wieso soll ein Anspruch allein keine Offenbarung bilden können? Wenn der Patentanspruch für sich allein einen Gegenstand ausreichend genau beschreibt, dass dieser aus sich heraus verständlich ist, also ohne dass die Beschreibung und/oder die Zeichnungen hinzugezogen werden müssen, wieso soll...
  12. M

    EPÜ "umfassend" neuheitsschädlich für "bestehend aus"?

    Da muss ich mal genauer drüber nachdenken. Ich wollte nur nicht grundsätzlich ausschließen, dass den Begriffen in einem bestimmten Zusammenhang eine andere Bedeutung zukommen kann, vor allem, wenn man nicht den genauen Wortlaut kennt, um den es in der Eingangsfrage geht. Oder geht es am Ende...
  13. M

    EPÜ "umfassend" neuheitsschädlich für "bestehend aus"?

    Bezüglich 123(2) vs. 54 siehe hier: https://www.epo.org/law-practice/legal-texts/html/caselaw/2019/d/clr_ii_e_1_3_7.htm Grundsätzlich muss bei einer Einschränkung der neue, eingeschränkte Gegenstand unmittelbar und eindeutig aus der ursprünglichen Anmeldung hervorgehen, sonst wäre er neu bzw...
  14. M

    ArbnErfG Eine Erfindungsmeldung und mehrere Anmeldungen

    Das mag vielleicht etwas übergenau wirken, aber das ArbEG bezieht sich in den relevanten Paragraphen stets auf Erfindungen, nicht auf die Erfindungsmeldung. In diesem Fall könnte man allenfalls die Frage stellen, ob alle Erfindungen mit der Erfindungsmeldung explizit gemeldet wurden oder ob...
  15. M

    Allg. "exzellenter Abschluss"

    Praktikum halte ich auch für eine gute Idee. "Ein paar Tage" halte ich aber für zu knapp, um einen Eindruck vom Berufsbild zu bekommen. Das reicht, um alles mal gezeigt zu bekommen, aber nicht, um mal so mitgearbeitet zu haben, dass man einschätzen kann, ob das der richtige Beruf ist. Auch als...
  16. M

    EPÜ Frage zum UP

    Vielleicht hilft Artikel 32 "Zuständigkeit des Gerichts" weiter: Nach meinem Verständnis ist damit eindeutig definiert, dass wenn die ausschließliche Zuständigkeit nicht beim UPC liegt, die Zuständigkeit allein bei den nationalen Gerichten liegt. M.
  17. M

    Allg. Zulassungsfrage

    Wie elgordo schrieb, ist das eine Einzelfallprüfung. Im Zweifel mit genauer Dokumentation der Tätigkeit beim DPMA nachfragen. Beim DPMA findest du allerdings ein paar Hinweise, was als technische Tätigkeit anerkannt wird und wie die Zeit berechnet wird. M.
  18. M

    HAGEN realistischer Zeitaufwand Hagen mit Berufserfahrung?

    Da Hagen überwiegend auf allgemeines Recht (BGB, ZPO,...) und weniger auf Patent-/Markenrecht ausgerichtet ist, bringt dir die Berufserfahrung aus dem Patentwesen aus meiner Sicht nur bedingt etwas. Grundsätzlich sind die Inhalte aber gut verständlich und die Skripte überwiegend auch gut...
  19. M

    ArbnErfG Pflicht zur Erfindungsvergütung auch ohne Erfindungsmeldung?

    Ja schon. Grundsätzlich würde ich auch sagen: Keine Erfindungsmeldung - keine Erfindung - keine Vergütung. Wenn eine Erfindungsmeldung vorliegt, dann aber natürlich auch nur Vergütung, für den patentfähigen Teil der Erfindung. Der Erfinder hat hier auch eine gewisse Mitwirkungspflicht, denn er...
  20. M

    ArbnErfG Pflicht zur Erfindungsvergütung auch ohne Erfindungsmeldung?

    Natürlich ist man aus dem Schneider, wenn man bei jedem Schritt (Anmeldung, Änderungen) das Einverständnis der Erfinder einholt. Darauf hatte ich ja auch hingewiesen. Ich wollte lediglich darauf hinweisen, dass es auch Konstellationen gibt, bei welchen der Vergütungsanspruch über die (erteilten)...
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