Suchergebnisse

  1. Lysios

    IntPatÜG §8 die Zweite

    Also es heisst doch im Absatz 2 n.F.: "Das Erlöschen, die Erklärung der Nichtigkeit, der Widerruf und die Beschränkung des europäischen Patents lassen die nach Absatz 1 eingetretene Rechtsfolge unberührt." Die alte Fassung enthielt natürlich nicht den Widerruf und die Beschränkung. Die...
  2. Lysios

    Deutsche Prüfung ohne Hagen

    Also das ist das Kursangebot bei Hagen: http://www.fernuni-hagen.de/kurthaertel/patent/kursliste.shtml Die meisten Aspekte wirst Du kennen. Die patentspezifischen Kurse sind sicherlich hilfreich für Dich, können aber problemlos durch eigenes Literaturstudium ersetzt werden. Die Zeit dafür hast...
  3. Lysios

    EQE Voraussetzungen für die Zulassung zur EQE

    Also laut Antragsformular für die erstmalige Teilnahme an der EQE in 2010 gab es keine derartige Übergangsregelung. Für Deinen Fall wird es überhaupt keine Übergangsregelung geben können, da Du Dich nach Art. 11 (1) b VEP erst registrieren kannst, wenn Du eine Beschäftigung nach Art. 11 (2) a...
  4. Lysios

    Deutsche Prüfung ohne Hagen

    Also wenn Du kein Hagen absolvierst, dann hast Du ja wohl das 1. juristische Staatsexamen bestanden (§ 7 Abs. 4 PAO)? Dann brauchst Du Dir wahrlich keine Sorgen wegen der Prüfung machen. Oder bist Du ein Patentanwalt aus dem europäischen Ausland, der nach dem Gesetz über die Eignungsprüfung für...
  5. Lysios

    Fragen zum Berufsbild

    1.) Es gibt (noch) kein gemeinsames Patent für Europa, sondern nur ein einheitliches Anmeldeverfahren. Nach Erteilung "zerfällt" ein europäisches Patent in einzelne nationale Patente, für die jeweils separate Gebühren zu zahlen sind und u.U. sogar noch Übersetzungen in die Landessprachen...
  6. Lysios

    Fragen zum Berufsbild

    1.) Unternehmen: Abgesehen von der Bezahlung (und den Jobchancen hinsichtlich Führungspositionen) macht es nur dann einen Unterschied , wenn Dein Arbeitgeber eine Tochtergesellschaft einer ausländischen Muttergesellschaft ohne Sitz in DE ist. Die Mutter kannst Du dann nur vor dem EPA vertreten...
  7. Lysios

    EQE Ankündigung: Neuregelung EQE

    Re: EQE 2010 Woraus folgt denn der Wegfall? Also für mich folgt aus Regel 6 der Ausführungsbestimmungen zu den Vorschriften über die europäische Eignungsprüfung, dass jetzt eine Ausgleichsmöglichkeit über mehrere Jahre möglich ist. Das ist dann aber eine signifikante Vereinfachung der Prüfung...
  8. Lysios

    Geheimpatentzulassung

    Siehe hier: http://www.dpma.de/patent/patentschutz/geheimschutz/faqs/index.html Für die zu überprüfenden Punkte siehe auch hier: http://de.wikipedia.org/wiki/Sicherheits%C3%BCberpr%C3%BCfung
  9. Lysios

    Problems arising from Rule 164 EPC

    Nein, nicht nach Einleitung der regionalen Phase. Regel 164 unterscheidet sich hierin von Regel 64. Siehe z.B. RiLi B VII 2.4: http://www.epo.org/patents/law/legal-texts/html/guiex/d/b_vii_2_4.htm Der Punkt in dem Artikel ist gerade, dass es einen Unterschied macht, ob EPA ISA ist oder nicht.
  10. Lysios

    Problems arising from Rule 164 EPC

    I think that you missed the discussion related to G 2/92 in the epi article. See the EPO comments on the proposed changes for R 164: "The EPO believes that the principle should be that examination should only be carried out on inventions covered either by the international search report or by...
  11. Lysios

    Sachmängelhaftung / Schutzrechte Dritter

    Es steht doch hier gar nichts von einem enger werdenden Schutzbereich? Der Schutzbereich kann doch durch Änderung der Ansprüche in einer Anmeldung auch breiter werden oder sogar Bereiche erfassen, die durch Verbreiterung gar nicht erreichbar sind. Simples Beispiel: Ursprünglich ist nur ein...
  12. Lysios

    Sachmängelhaftung / Schutzrechte Dritter

    Maßgebender Zeitpunkt für den Rechtsmangel ist der Erwerb und nicht der Abschluss des Vertrages (so vertritt es der Palandt). Die Frage ist also, ob der V hier eine entsprechende Sorgfaltspflicht hatte. Dann wäre ich vorsichtig mit der Aussage, dass Unkenntnis der Patentanmeldung nicht grob...
  13. Lysios

    AGBs und Schutzrechte Dritter

    Ich habe eine Weile überlegt, was ich hier antworten. Weil ich das Kapitel so gut beschrieben finde und es kostenlos ist, möchte ich lieber dieses für sich sprechen lassen. Bitte nicht davon verwirren lassen, dass es hier um Software geht. Es werden im Prinzip die wichtigsten Aspekte auch für...
  14. Lysios

    Sachmängelhaftung / Schutzrechte Dritter

    Hier war laut dem anderen Thread noch wesentlich, dass der V das Produkt von einem deutschen Herstelle als Zwischenhändler erworben hat. Wahrscheinlich reichen diese Informationen trotzdem noch nicht für eine vernünftige Analyse. Aber weil ich es gerade gelesen habe, zitiere ich hier gleich mal...
  15. Lysios

    AGBs und Schutzrechte Dritter

    Ich habe schon einige AGBs bewertet. Dabei kamen die verschiedensten Variationen vor (z.B. nur Urheberrechte, nur gewerbliche Schutzrechte, beides, nur Rechte Dritter allgemein usw.). Was verstehst Du denn unter gängigen AGBs? Es kommt doch auf die Leistung an, die konkrekt erbracht wird...
  16. Lysios

    AGBs und Schutzrechte Dritter

    Das Problem ist es einerseits, zu klären, was die wesentlichen Vertragspflichten in Bezug auf die durch die AGBs abgedeckten Leistungen sind. Andererseits müssen die AGBs auch für die Kunden soweit akzeptabel sein, dass diese nicht ständig Abweichungen wünschen, die entsprechende...
  17. Lysios

    AGBs und Schutzrechte Dritter

    Warum ist das denn hier wichtig? Auch in AGBs im B2B-Bereich (also nicht B2C) läßt sich die Haftung nach deutschem Recht bis auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränken, soweit dadurch nicht wesentliche Vertragspflichten verletzt werden. Da ist es doch gar nicht notwendig, noch nach...
  18. Lysios

    Erfindernennung

    Achso, es war ja noch etwas gefragt. Siehe dann Art. 4 (4) PCT und R 51bis.1 a): Es hängt dann vom jeweiligen nationalen Recht ab. Siehe für USA dann noch R 4.17 iv) PCT.
  19. Lysios

    Erfindernennung

    In den USA muss der Erfinder Anmelder sein. R 18.4 PCT ermöglicht dann das bei Bestimmung der USA nur in diesem Fall die Bestimmung wirksam ist. Deshalb kann in diesem Fall der Erfinder nicht fordern, nicht genannt zu werden.
  20. Lysios

    Durchgriff auf die Erfinder

    Also zitierfähig sind diese in jedem Fall, sonst würden diese Entscheidungen nicht so reichlich in der Fachliteratur veröffentlicht und zitiert :-) Wegen §37 ArbEG ist die besondere Rolle der Schiedsstelle gegeben. Ich habe natürlich die komplette Entscheidung in der Datenbank. Hier die...
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